Arzthaftung - schwerer Behandlungsfehler führt zu hohem Schmerzensgeld - hoch genug?

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200.000 Euro Schmerzensgeld für folgenschwere Hirnverletzung - Kritik zum Urteil OLG Köln 5 U 107/15

Einem aus seinem normalen Leben gerissenem Mann wurden 200.000 € Schmerzensgeld zugesprochen, weil er während einer Operation falsch behandelt wurde und hierdurch einen folgenschweren Hirnschaden erlitt. So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln in seinem Urteil vom 13. April 2016 (Aktenzeichen : 5 U 107/15). 200.000 € - das ist sicherlich ein hoher Geldbetrag. Wir aber meinen: das ist nicht genug! Das Leben des Klägers hat sich durch das Fehlverhalten des Arztes massiv verändert. Die erlittene Hirnverletzung hat ihn aus seinem Beruf und seinem bisherigen Leben vollkommen herausgerissen.

Schwerer Hirnschaden mit Persönlichkeitsveränderung nach grob fehlerhafter Operation

Niemand nimmt eine Hirn-Operation auf die leichte Schulter. So auch nicht der Kläger, der sich bewusst auf die mit einer Operation verbundenen Risiken einließ. Er vertraute dabei auf die Fähigkeiten der Ärzte und hoffte auf Heilung. Wegen seiner Atemprobleme war er am Ende verzweifelt und hoffte auf den Erfolg durch die OP. Doch es kam anders. Die Schädelbasis wurde schwer verletzt. Der Kläger verlor sein Gedächtnis und seinen Orientierungssinn. Infolgedessen scheitert er im Alltag an den einfachsten Aufgaben. Er ist nicht mehr in der Lage, sich ausreichend zu konzentrieren.

Gerichtsgutachter erkannten den schweren Operations-Fehler

Der vom Gericht bestellte medizinische Sachverständige stellte fest: Der Operateur hatte Schäden an einer Stelle verursacht, an der er "nichts zu suchen" hatte. Die Verletzung der Schädelbasis im Bereich des Siebbeines sei ein grober Behandlungsfehler. Die Richter des OLG Köln fanden die Begründung und das Ergebnis des Gutachtens nachvollziehbar.

Schmerzensgeld ja - aber nicht genug!

Die Richter verurteilten den Arzt zur Zahlung eines Schmerzensgeld in Höhe von 200.000 €. Sie stuften den vom Sachverständigen festgestellten Behandlungsfehler als grob ein, weil der Arzt gegen alle Regeln der ärztlichen Kunst verstoßen hatte, also - so die gängige Formulierung - etwas getan hatte, dass aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint. Die Höhe des Schmerzensgeldbetrag begründete das OLG Köln wie folgt: die erlittene dauerhafte Veränderung der Persönlichkeit des Klägers schränkt dessen Alltag in nahezu jeder Hinsicht gravieren ein. Wer durch einen Arztfehler leiden muss, dem steht Schmerzensgeld zu. Jeder weiß: Kein Geld der Welt kann den Verlust von Lebensqualität wirklich kompensieren! Dabei wird offensichtlich: Betroffene sind ihr Leben lang auf die Hilfe Anderer angewiesen. 200.000 € Schmerzensgeld für den nahezu vollständigen Verlust der Persönlichkeit sind zu wenig! Der Kläger leidet nicht nur unter den Folgen des ärztlichen Fehlers, auch seine Familie, Freunde und Bekannten leiden mit ihm. Zudem ist der Kläger erwerbsunfähig und nicht mehr in der Lage seinen oder den Unterhalt der Familie zu sichern. Im Gegenteil: Andere müssen ihn sein Leben lang finanziell unterstützen. Jeden Tag aufs Neue werden ihm seine Einschränkungen und die hieraus resultierenden negativen Konsequenzen für sein Leben bewusst.