Guten Abend,
Ab Mitte Januar werde ich wegen Praktika in einer Bildungsinstitution in Würzburg aufhalten. Ich habe ein gültiges D-Visum und Aufenthaltserlaubnis von 1.10.2015 bis 30.04.2016. Ab Sommersemester werde ich in einem Masterprogramm bei einer Würzburger Hochschule studieren. Der Zulassungsbescheid wurde an mich verschickt. Mein Praktika endet am Mitte-April und gleich danach beginnen die Vorlesungen. Deswegen habe ich keine Zeit, wieder in der Türkei das Studentenvisum zu beantragen. Nach § 39 AufenthV
steht, dass ich bei der Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis zum Studium einholen und verlængern lassen kann, falls ich ein nationales Visum (§ 6 Absatz 3
des Aufenthaltsgesetzes) oder eine Aufenthaltserlaubnis besitze. Für einen Aufenthalt zum Studium erfülle ich alle Voraussetzungen; Versicherung, Finanzierung, Wohnung, usw..... Meine Frage ist; Kann ich bei Ihnen für Verlængerung von Aufenthalt beantragen, ohne aus Deutschland ausreisen zu müssen? ich habe diese Frage an einige Auslænderbehörde per Mail gestellt aber niemand hat mir geantwortet.
Könnten Sie mich darüber informieren, freue ich mich sehr.
Liebe Grüsse
Aufenthaltserlaubnis vom Praktikum zum Studium
Notfall?
Notfall?
Mit einem nationalen Visum kann man immer eine AE in Deutschland beantragen - dafür ist das nationale Visum da. Aber die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (AE) setzt voraus, dass man "mit dem erforderlichen Visum eingereist ist" (§ 5 (2) AufenthG
). Das heißt, mit einem Visum zur Aufnahme eines Praktikums kann man eine AE zum Praktikum beantragen, nicht unbedingt eine AE zu einem anderen Zweck. Bei einer AE sieht das schon anders aus. Deshalb ist die entscheidende Frage:
Nach welchem Paragraphen wurde die Aufenthaltserlaubnis erteilt?
Wenn es bei dem entsprechenden Aufenthaltstitel keine rechtliche Einschränkung zur Erteilung einer AE nach einem anderen Zweck geben sollte, ist es möglich, in Deutschland direkt einen Antrag auf eine AE für einen studentischen Aufenthalt zu stellen.
-- Editiert von Felicite am 08.01.2016 12:43
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
4 Antworten
-
10 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten