Hallo,
mir ist jemand an mein Auto gefahren. Es gab einige Kratzer an der Stossstange (Golf3) . Darauf hin bin ich in die VW Werkstatt gegangen und bekam einen Kostenvoranschlag von 550 EUR.
nun rief mich ein Sachverständiger/Gutachter an (ohne dass ich von dem Allianz-Versicherungsagenten auch nur ein Wort zu hören bekam) und teilte mir mit, dass er den Schaden begutachten will. Ich vermute nun, dass der Gutachter eine möglichst niedrige Schadenssumme feststellen wird. Ist es sinnvoll diesen (scheinbar von der Versicherung beauftragten) Gutachter abzulehnen und einen Gutachter meiner Wahl zu beauftragen (welchen ich natürlich nicht bezahlen will) ?
Danke für eure Meinungen!
Auffahrunfall - Gutachterwahl
25. März 2002
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Frage vom 25. März 2002 | 19:57
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auffahrunfall - Gutachterwahl
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 27. März 2002 | 03:16
Von
Status: Praktikant (827 Beiträge, 127x hilfreich)
Zunächsteinmal ist es das Recht der gegnerischen Versicherung, ich nehme an, daß ist die Allianz, einen noch vorhanden Schaden durch einen Haussachverständigen zu besichtigen.
Sollte es sodann später Streit über die Schadenshöhe geben, bestünde immer noch die Möglichkeit einen eigen Kfz-Sachverständigen einzuschalten. Wobei eine Kostenerstattungspflicht letztendlich für neuerliche Gutachterkosten nur bestünde, sofern der Gutachter bzw. ein späteres Gericht Ihre Schadenshöhe bestätigen.
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
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