Aufmaß nicht unterschrieben trotzdem Inkasso

3. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
prinzessin100
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufmaß nicht unterschrieben trotzdem Inkasso

Meine Wohnung wurde saniert und musste somit elektrisch upgedatet werden. D.h. ich habe vom Elektriker ein Angebot von ca. 3.000€ bekommen und den Auftrag soweit auch vergeben. Diese Arbeiten wurden auch ausgeführt. Beim ausführen der Arbeiten habe ich quasi noch extras dazubeauftragt. Mündlich, ich habe auch kein Aufmaß unterschrieben. Der Elektriker hat mir dann eine Rechnung präsentiert, welche einmal die 3.000 € beinhaltet haben und die EXTRAS. Die extras waren dann ca. nochmal 3.000€. Der beliebteste Posten war dabei das Schlize Klopfen, Unsummen und vor allem musste das der Obermonteur machen und nicht der Untermonteuer. Es war also richtig teuer. Es gab kaum eine Kommunikation, aber Mahnungen und dann hat die Firma den von mir gekürzten Betrag, direkt an ein Inkassounternehmen gegeben. Diese gingen dann mit brachialer Gewalt vor. Meine Mum hat dann den Betrag überweisen, dass hätte sie doch nicht machen sollen, oder? Aber das Inkasso Unternehmen fordert trotzdem noch Bearbeitungsgebühren, Gebühren für xy, etc.Wie soll ich mich verhalten? Zum Anwalt gehen, die Summe zurückfordern? Es wurde wie gesagt von mir kein Aufmaß unterschrieben. Und die Leistungsdauer der Abrechnung ist mehr als unverschämt......

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

1: Auftrag = Vertrag = Zahlungspflicht. Auch ohne Unterschrift



quote:<hr size=1 noshade>Der beliebteste Posten war dabei das Schlize Klopfen, Unsummen <hr size=1 noshade>

Ja, das dauert.
Ob es korrekt berechnet war kann man ja gut nachprüfen bzw. bei der HWK nachprüfen lassen.



quote:<hr size=1 noshade>Diese gingen dann mit brachialer Gewalt vor. <hr size=1 noshade>

Da haben also mindestens 2 Leute osteuropäischer Abstammung die Türe eingetreten und die Hauskatze als Geisel genommen? Oder wie muss man sich das vorstellen?



quote:<hr size=1 noshade>Meine Mum hat dann den Betrag überweisen, dass hätte sie doch nicht machen sollen, oder? <hr size=1 noshade>

Naja, eventuell hat sie damit ein teures Gerichtsverfahren verhindert, wer weis.

Hat sie nur die Rechnungsdifferenz beglichen oder noch irgenwelche anderen Posten? An wen hat sie gezahlt?



quote:<hr size=1 noshade>Aber das Inkasso Unternehmen fordert trotzdem noch Bearbeitungsgebühren, Gebühren für xy, etc. <hr size=1 noshade>

Können berechtigt sein oder nicht, näheres könnte man sagen, wenn man die Gebühren und die Höhe kennt.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

quote:
Beim ausführen der Arbeiten habe ich quasi noch extras dazubeauftragt.

Und auch die müssen dann eben bezahlt werden.
quote:
Der beliebteste Posten war dabei das Schlize Klopfen, Unsummen und vor allem musste das der Obermonteur machen und nicht der Untermonteuer.

Das ist in der Regel eine zeitaufwendige Arbeit. Nun weil es auf der Baustelle vielleicht auch keinen Untermonteur gegeben hatte, da ist doch meist nur einer dort, eine Hilfskraft darf man nicht alleine arbeiten lassen.
quote:
Es gab kaum eine Kommunikation, aber Mahnungen und dann hat die Firma den von mir gekürzten Betrag, direkt an ein Inkassounternehmen gegeben.

Na was hätte der Handwerksbetrieb sonst machen sollen?
Es gibt nur zwei Möglichkeiten, entweder selbst das gerichtliche Mahnverfahren beschreiten, was auch Personal kostet, oder eben abtreten.
Der Arbeitsaufwand ist nun mal angefallen, und das Nachverhandeln gibt es heute doch nicht mehr. Keiner fährt an die Tankstelle, und macht den Tank voll und wird dann an der Kasse versuchen zu handeln.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5899x hilfreich)

quote:
nd die Leistungsdauer der Abrechnung ist mehr als unverschämt......


In Zunkunft also selber machen. Im aktuellen Fall kann man nachprüfen lassen ob die Arbeitszeit gerechtfertigt ist. Wie wurde bereits in einem anderen Beitrag erwähnt.

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1x Hilfreiche Antwort

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