Aufmerksamkeit beim Rückwärtsfahren

5. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
eagles
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 11x hilfreich)
Aufmerksamkeit beim Rückwärtsfahren

Hallo,


in Oktober 2011 bin ich aus einem Parkplatz rückwärts herausgefahren. Ich habe Parksensoren hinten und konnte somit feststellen, dass mir nichts in den Weg steht. Als ich schon fast komplett aus dem Parkplatz raus war wurde ich plötzlich angehupt und die Sensoren meldeten auf einmal, dass sich etwas ganz nah an meinem Wagen befindet (ununterbrochenes Signal) Ich hielt sofort an und bemerkte, dass ein Wagen auffgetaucht ist - dann bin ich losgefahren. Später meldete sich die Polizei bei mir - ich hätte den Unfallort verlassen (?!?) Ich hatte gar nichts von einem "Unfall" bemerkt - in der Tat befand sich an meiner hinteren Stoßstange hinten links, direkt unter einem Sensor (!!) ein kleiner Kratzer, der sich einfach mit dem Finger wegwischen ließ. Später habe ich bei der Polizei eine Stellungnahme abgegeben und das war's. Vor einigen Tagen allerdings kam Post aus Kassel - mir wurde vorgeworfen, beim Rückwärsfahren nicht die notwendige Aufmerksamkeit ausgeübt zu haben und somit ein Unfall (!?!) verursacht zu haben. Beweise: keine. Zeuge: POK Müller (ein Polizist, der eigentlich kein Zeuge war sondern formell eingetragen wurde) Das finde ich nicht gerechtfertigt, weil ich schon aufgepasst habe und nichts dafür kann, dass sich jemand auf mich zu bewegt, wo ich gerade beim rausfahren bin. Die Summe beträgt 123 EUR plus 2 Punkte in Flensburg. Meine Rechtsschutzversicherung ist aber nicht ohne Eigenbeteiligung (etwa 150 EUR) und ich weiß nicht ob es sich wirtschaftlich lohnt, mit Anwalt gegen diese Beschuldigung vorzugehen. Habe ich Chancen wenn ich Einspruch ohne Anwalt erhebe?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.01.2012 00:20:09
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 107x hilfreich)

quote:
ich weiß nicht ob es sich wirtschaftlich lohnt, mit Anwalt gegen diese Beschuldigung vorzugehen

Wenn es Ihnen nur um das Bußgeld geht: Nein. Wenn Sie Punkte vermeiden wollen: ja

quote:
Habe ich Chancen wenn ich Einspruch ohne Anwalt erhebe?

Klar haben Sie Chancen. Nur halt sehr schlechte.

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#2
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Das finde ich nicht gerechtfertigt, weil ich schon aufgepasst habe und nichts dafür kann, dass sich jemand auf mich zu bewegt, wo ich gerade beim rausfahren bin <hr size=1 noshade>

Das siehst du falsch, § 9 Abs. 5 StVO
quote:<hr size=1 noshade>Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.
<hr size=1 noshade>

Du hast dich nur auf deine Senioren verlassen, auch wenn du nichts lesen konntest, wenn du rückwärts gesehen hättest, so hättest du dich einweisen lassen müssen.

Ich sehe hier keinen Ausweg um das Bußgeld und die 2 Punkte herum zu kommen.
Sei froh, das es zu einen Anzeige wegen Unfallflucht gekommen ist, dann wäre es noch teurer geworden.

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#3
 Von 
eagles
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 11x hilfreich)

Wieso hätte ich mich auf meine Sensoren nicht verlassen dürfen, dafür sind sie ja da!? Ich habe schon am 04.01.12 Einspruch an das Regierungspräsidium geschickt - bisher ohne Reaktion. Eine Kopie des Anspruchs habe ich auch an meine Versicherung geschickt. Von ihnen habe ich jetzt eine Antwort bekommen: auf Grund der Beweislage(??) würden sie an die Gegenseite zahlen. Ich wollte direkt erfahren was für eine "Beweislage" vorliegt - da gab es keine konkrete Antwort. Fakt ist: zwei Autos haben sich berührt, an meinem Wagen ist praktisch kein Schaden enstanden. Am anderen Wagen sei aber laut Polizei ein Schaden von 600 EUR (?!) entstanden. Dazu muss ich sagen, dass ich keinen Panzer fahre sondern einen ganz normalen Wagen (Skoda Octavia). Dazu habe ich geschrieben, dass der gemeldete Schaden des anderen Wagens ja nicht unbedingt in dem Umfang von mir stammen kann - schlißlich stand die andere Partei allein mit ihrem Wagen nach dem vermeintlichen Unfall und könnte u.U. den Schaden zusätzlich "umgestaltet" haben. Daraufhin meint meine Versicherung, dass ich eine solche Manipulation unter Beweis stellen soll (!!) Da habe ich das Gefühl, dass ich von meiner Versicherung verarscht werde - sie gibt mir die Schuld, ohne zu hinterfragen und holt sich ihr Geld durch Rückstufung meiner SF-Klasse, das ist ja prima:(( Ich denke, ich soll eine andere Versicherung suchen, das ist doch das allerletzte...

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#4
 Von 
guest-12311.06.2012 09:58:36
Status:
Praktikant
(571 Beiträge, 281x hilfreich)

Niemand hier weiß, um was für ein Fahrzeug es sich beim Gegner handelt. Nur um Nachdenken: Die Autos sind heute so mit Elektronik vollgebaut, dass nur ein kleiner rempler schon zu erheblichen Schäden führen kann. Reichte es aus nur die Beule und Kratzer zu entfernen oder musste die ganze St0ßstange entfernt werden?

Es ist bestimmt nicht im Interesse der Versicherung einen Schaden zu bezahlen nur um dann mehr vom eigenen Versicherungsnehmer zu verlangen.

Und ja, so eine Manipulation müssten Sie tatsächlich beweisen.

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#5
 Von 
eagles
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 11x hilfreich)

Bei dem anderen Wagen handelt es sich um einen älteren Opel Vectra - auf dem Bild, das ich später mal gesehen habe, war ein kleiner Streifen auf der Stoßstange vorn zu sehen. Wie gesagt, bei mir ließ sich die Spur mit der Hand abwischen, es kann ja nicht sein, dass der andere Wagen so beschädigt wurde, dass 600 EUR (?!) fällig werden.. das ist ja eine komplette Stoßstange! Nur wegen einer minimalen Berührung??

Vor allen Dingen ist mir nach wie vor unklar, wie diese "Beweislage" ausgelegt wird: es steht Aussage gegen Aussage. Es steht fest, dass sich die Autos berührt haben und habe gesagt, dass ich rückwärts gefahren bin. Sicher wird die andere Partei nicht zugeben, dass sie sich auf mich zu bewegt hat. Wieso soll hier plötzlich alles klar sein und ich als schuldig ausgemacht werden? Das kann nicht sein.

Dass ich eine eventuelle Manipulation beweisen muss, ist schon ein starkes Stück. Klar kann ich das nicht beweisen, allerdings ist auch zu sehen, dass durch die Berührung kaum sichtbare Spuren auf meiner Stoßstange geblieben sind. Beide Stoßstangen sind aus Gummi, demnach kann der andere Wagen keinen größeren Schaden als meinen haben - es geht nicht um einen Aufprall sondern um eine leichte Berührung, die ich nicht mal wahrnehmen konnte.

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#6
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>es steht Aussage gegen Aussage <hr size=1 noshade>


Richtige Prämisse, falsche Folgerung.

quote:<hr size=1 noshade>habe gesagt, dass ich rückwärts gefahren bin. <hr size=1 noshade>


Bingo. Und damit trägst du 100% der Schuld, wenn du der Gegenseite nicht nachweisen kannst, sich ebenfalls grob verkehrswidrig verhalten zu haben. §9 V StVO wurde dir oben ja schon zitiert.

quote:<hr size=1 noshade>Wieso soll hier plötzlich alles klar sein und ich als schuldig ausgemacht werden? <hr size=1 noshade>


Weil du deine Schuld schon zugegeben hast ("ich fuhr rückwärts und es kam zum Unfall"). Rückwärtsfahrer sind immer Schuld, solange sie nicht das Gegenteil beweisen können.

quote:<hr size=1 noshade>demnach kann der andere Wagen keinen größeren Schaden als meinen haben <hr size=1 noshade>


Den Impulssatz und seine Konsequenzen üben wir aber noch mal, hm?

quote:<hr size=1 noshade>Wieso hätte ich mich auf meine Sensoren nicht verlassen dürfen, dafür sind sie ja da <hr size=1 noshade>


*lol* Ich hoffe, das hast du in deinem

quote:<hr size=1 noshade>Einspruch an das Regierungspräsidium <hr size=1 noshade>


und an deine Versicherung geschrieben. Du kannst nur hoffen, daß so eine Aussage nicht dazu führt, daß man deine Eignung zur Führung eines Kfz in Zweifel zieht. Denn nach deiner Logik brauchst du auf der Autobahn auch nur den Tempomat mit Abstandsautomatik einzuschalten und kannst dann ein kleines Schläfchen machen.

Du bist der Fahrzeugführer, du bist verantwortlich - auch dafür, daß deine Sensoren nicht funktionieren oder falsch anzeigen oder was auch immer.

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#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13701 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

quote:
Wieso hätte ich mich auf meine Sensoren nicht verlassen dürfen, dafür sind sie ja da!?
Nein, dafür sind sie gerade nicht da.
Ein Fahrer darf die Sensoren nicht als eine Art Rückfahrkamera verstehen, vielmehr dienen sie nur der (groben) Entfernungsmessung zum Hindernis; das Hindernis selber muss man dabei immer selber gesehen haben.
Übrigens wäre auch eine richtige Rückfahrkamera (genauso wie ein Spiegel) nicht dazu geeignet, den Fahrer von der Haftung für sein tun freizusprechen.

quote:
Wie gesagt, bei mir ließ sich die Spur mit der Hand abwischen,
Wenn du mit einer solchen Reparatur zufrieden bist, OK, der andere muss das aber nicht sein.

quote:
Am anderen Wagen sei aber laut Polizei ein Schaden von 600 EUR (?!) entstanden.
Bei einer fachgerechten Neulackierung kommt das ungefähr hin. Eventuelle Vorschäden (Kratzer etc.) müssten aber angerechnet werden.

quote:
und könnte u.U. den Schaden zusätzlich "umgestaltet" haben
Mit solchen Vorwürfen wäre ich vorsichtig, da hast du schnell mal eine Anzeige am Hals (falsche Verdächtigung); du wirfst dem Unfallgegner nämlich (Versicherungs)-Betrug vor.

@andreas124:
quote:
Du hast dich nur auf deine Senioren verlassen
Stehen diese Senioren denn auch als Zeugen zur Verfügung? :grins:

MfG Stefan


-- Editiert reckoner am 03.02.2012 11:03

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