Aufteilung Verkaufserlös bei Erbengemeinschaft

12. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
gurke123123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 15x hilfreich)
Aufteilung Verkaufserlös bei Erbengemeinschaft

Hallo liebe Forums-Mitglieder!

Ich habe heute einmal eine Frage.

Folgender Sachverhalt: Im notariellen Testament steht folgender Satz: "Zu meinen Erben berufe ich", danach die Auflistung der Erben mit dem zu verteilenden Anteil.
Soweit so gut, das Geldvermögen wurde so aufteilt.
Nun gehört auch ein Grundstück zu diesem Erbe. Im Grundbuchauszug stehen die Erben mit dem Zusatz "in Erbengemeinschaft". Das Grundstück wurde jetzt verkauft, der Verkaufserlös lt. dem Anteilen im Testament verteilt. Nun meint ein Erbe, dass dies so falsch ist, da das Grundstück nicht im Testament erwähnt sei und da im Grundbuch keine Auflistung der Anteile steht. Der Verkaufserlös müsste genau durch die Anzahl der Erben geteilt werden.
Ich bin der Meinung, dass das Grundstück und damit der Verkaufserlös doch zum Erbe gehört und damit die Verteilung nach der Anteilsverteilung aus dem Testament vorgenommen werden muss.

Vielleicht kann mir jemand hierzu eine Antwort geben.

Vielen Dank im voraus.

mfg
gurke123123

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Ohne Kenntnis des exakten Wortlauts des Testaments kann man dazu wenig sagen.
Wenn z.B. im Testament nur steht 'das Bankvermögen soll gemäß Liste verteilt werden', dann gehört das Grundstück nicht dazu und geht nur an die gesetzlichen Erben.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
gurke123123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 15x hilfreich)

Danke für die erste Antwort.

Es gibt hierzu keinen weiteren Wortlaut. Nur:

Zu meinen Erben bestime ich Name, Anteil; Name, Anteil; Name, Anteil.

Über weitere Antworten freue ich mich.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DerRaecher
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 439x hilfreich)

quote:
keinen weiteren Wortlaut


Na dann bezieht sich das auf den gesamten Nachlass, folglich auch auf das Grundstück.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Auf jeden Fall sollte auch geprüft werden, ob es Pflichteilsberechtigte gibt, die durch das Testament benachteiligt werden. Diese könnten dann ggf. ihren Pflichtteil einfordern.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Eine Erbengemeinschaft wird im Grundbuch nie mit den im Testament festgelegten Anteilen eingetragen, sondern ausschließlich mit Nennung des Namens.

Daher interpretiert der eine erbe die Grundbucheintragung falsch. Der Verkaufserlös ist entsprechend der im testament festgelegten Erbquoten aufzuteilen.

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