Die Aufwandsentschädigung für Dezember 08 wurde von einem Verein noch nicht bezahlt, wird wohl im Januar passieren.
Gibt es irgendeine Möglichkeit, dass die Aufwandsentschädigung dann bei der Lohnsteuer für 08 berücksichtigt wird, oder fällt sie dann automatisch in die Berechnung für 09?
Der Hintergrund ist, dass die Aufwandsentschädigung insgesamt in 08 weit unter der steuerfreien Höchstgrenze liegt, in 09 jedoch zu erwarten ist, dass ein übersteigender Betrag zu versteuern ist.
Aufwandsentschädigung
7. Januar 2009
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Frage vom 7. Januar 2009 | 12:51
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Status: Weiser (17802 Beiträge, 8070x hilfreich)
Aufwandsentschädigung
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