Ausbildung zum Sozialassistenten trotz Eintrag?

12. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Suicideyeaar
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Ausbildung zum Sozialassistenten trotz Eintrag?

Ich habe eine Anzeige 2014 bekommen wegen Sachbeschädigung. Eine Anzeige wurde fallen gelassen,und für beihilfe bei einem Diebstahl muss ich noch vor gericht. Nächsten Monat muss ich mein erweitertes Führungszeugnis abgeben,da ich meine ausbildung als Sozialassistent machen will. Kann ich rechtlich angenommen werden? Muss ich mir sorgen machen? Ich weiß ja das da sonst noch sexuelle Delikte drin stehen um die Kinder zu schützen. Kann ich die Ausbildung machen? Ist eine schulische und informieren kann ich mich erst nächsten Monat. Also wäre es schön schon mal zu wissen wie es für mich aussieht,damit ich mich im Notfall über etwas anderes informiere. Sind diese Straftaten relevant für den Beruf? Mit Kindern hat das ja nicht viel zu tun. Bitte um schnelle und präzise antworten! danke. Sehen die darüber hinweg so lange die Straftaten nicht relevant sind für den Beruf?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17373 Beiträge, 6467x hilfreich)

In Blick auf die Arbeit mit Kindern wird ein besonderes Führungszeugnis verlangt - das ist hier wohl nicht der Fall. Wenn du Sexualdelikte auf dem Kerbholz hast und entsprechend verurteilt bist - das wird aus deiner Beschreibung nicht klar - werden diese Dinge im Führungszeugnis auch aufscheinen.
Nicht aufgeführt werden können naturgemäß Verurteilungen, die in der Zukunft liegen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Suicideyeaar
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein Sexualdelikte oder ähnliches habe ich nicht begannen. Lediglich eine Sachbeschädigung welche wohl im Erziehungsregister gelandet ist. Ansonsten noch beihilfe bei einem Diebstahl,Gerichts Termin war aber noch nicht. Ich brauche ein erweitertes Führungszeugnis,jedoch bin ich mir nicht sicher ob die Schule mich wegen dem Diebstahl ablehnen kann? Es ist ja nicht relevant für die Ausbildung.

-- Editiert von Suicideyeaar am 12.01.2017 06:05

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Suicideyeaar):
jedoch bin ich mir nicht sicher ob die Schule mich wegen dem Diebstahl ablehnen kann?
Da keine Pflicht besteht dich anzunehmen, KANN die Schule dich deswegen natürlich ablehnen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16471 Beiträge, 9286x hilfreich)

Zitat:
Gerichts Termin war aber noch nicht.

Verfahren, die noch laufen, stehen auf keinen Fall im Führungszeugnis, auch nicht im erweiterten.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Im Führungszeugnis landen nur rechtskräftige Verurteilungen, aber keine laufenden oder eingestellten Verfahren. Und bei einmaliger Verurteilung taucht diese auch nicht immer im Führungszeugnis auf, auch nicht im erweiterten. Der Eintrag im Erziehungsregister wegen Sachbeschädigung ist eh außen vor.

Wenn Du Dir also Dein Führungszeugnis vor dem geplanten Gerichtstermin besorgst steht dort sicher nichts drin.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Suicideyeaar
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Und wenn ich es mir danach besorge? Müsste ja dann auch nichts drin stehen. Weil es ja im Erziehungsregister steht. Dann wäre der Diebstahl ja die erste Anzeige. Wobei der Diebstahl wahrscheinlich auch in Sozialstunden resultiert.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

Und wenn ich es mir danach besorge? Müsste ja dann auch nichts drin stehen. Sie kennen also Ihr Urteil schon? Oder woher wollen Sie das wissen? Außerdem sollten Sie das doch nächsten Monat abgeben, und jetzt haben Sie plötzlich ganz viel Zeit dafür? Ist schon komisch...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Suicideyeaar
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich hab halt 2 Möglichkeiten es abzugeben. Und es besteht die Möglichkeit das ich nächsten Monat nicht dazu komme,oder das die Anmeldung verschoben wird,darüber hat mich die Schule schon in Kenntnis gesetzt. Ich hab mich bereits mit jemandem unterhalten und der sagte etwas höherers als Sozialstunden kann ich nicht bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

und der sagte etwas höherers als Sozialstunden kann ich nicht bekommen. Sehr optimistisch - vermutlich sind Sie doch volljährig, wenn auch eventuell noch unter 21: Da können Sie, bei Anwendung des normalen Strafrechtes, natürlich "mehr" als Sozialstunden kriegen, denn da gibt es einfach keine Sozialstunden als Strafe mehr.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.920 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen