Ausgleichsquittung

11. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
MASTER67
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausgleichsquittung

Ich habe eine Frage zum Thema Ausgleichsquittung.

Ich bin gekündigt worden zum 31.12.11.
Mein Arbeitsvertrag enthält die Klausel das ich mir meine Papiere und meinen letzten Lohn am 20 des Folgemonats ,
persönlich im Betrieb abholen muß.

Ich befürchte, sicher zu recht, das man mir eine sogenannte Ausgleichsquittung vorlegen wird in der ich auf Ansprüche verzichte.Ich weiß das ich nur den Empfang von Lohnscheck
und Arbeitspapieren bestätigen muß,nicht mal deren Vollständigkeit.Am 24 findet mein Kündigungsschutzprozeß vor dem Arbeitsgericht statt.
Ich habe die Befürchtung das ich ein verklausuliertes Schriftstück vorgelegt bekomme das ich nicht durchschaue.

Kann ich das gefahrlos mit dem Zusatz " unter Vorbehalt " unterschreiben?
Mein ehemaliger Arbeitgeber ist eine Leiharbeitsfirma
ich muß also wirklich mit Tricks rechnen.

Danke für eventuelle Tips


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16 Antworten
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#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Mein ehemaliger Arbeitgeber ist eine Leiharbeitsfirma
ich muß also wirklich mit Tricks rechnen.


Schon mal gut, dass Sie bereits jetzt damit rechnen und nicht wie viele andere hinterher fragen.

quote:
Kann ich das gefahrlos mit dem Zusatz " unter Vorbehalt " unterschreiben?


Ich weiss nicht welchen wert dieser Zusatz "unter Vorbehalt" hat, ich würde daher gar nichts in der Richtung unterschreiben. Selbst wenn mittlerweile Ausgleichsquittungen ihren absoluten Schrecken verloren haben.

quote:
und meinen letzten Lohn am 20 des Folgemonats ,
persönlich im Betrieb abholen muß.


Das ist doch schonmal mehr als unseriös, dass man den letzten Lohn als Scheck abholen soll. Das widerspricht m.E. auch den Leiharbeits-Tarifverträgen. Welcher wird für das Arbeitsverhältnis angewendet?

Machen Sie am besten so lange Rabatz im Büro, bis Ihnen die Papiere ausgehändigt werden. Von mir aus auch gegen Quittung, aber auf keinen Fall gegen eine Ausgleichsquittung, wo man auf alle möglichen Ansprüche verzichten, meist inkl. Erklärung, keine Küschutzklage zu führen.

-- Editiert 1000kleinesachen am 11.01.2012 11:19

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Meine Güte, Du nimmst die Papiere entgegen, bestätigst, was Du bekommen hast, und den Rest nicht. Was soll denn dann passieren? "Ich habe unter Vorbehalt meine Lohnsteuerkarte erhalten?" Ja, haste sie nun erhalten oder nicht. Wenn ja, dann bestätigst Du das, wenn nein, dann eben nicht.

wirdwerden

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#3
 Von 
MASTER67
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bedanke mich für ihre umgehende Antwort lieber Mituser

der Tarifvertrag ist einer zwischen AMP und CGZP.

Aufgrund des Einschlägigen Urteils ist dieser allgemein

bekannt.Der CGZP wurde die Tariffähigkeit abgesprochen.

Natürlich habe ich ein Interesse meine Papiere und meinen

letzten Lohn möglichst schnell zu erhalten und ich weiß

das ich um die reine Quittierung nicht herumkomme.





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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Was spricht dagegen, das zu quittieren, was man erhalten hat? Richtig, gar nichts.

wirdwerden

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#5
 Von 
MASTER67
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Lieber wirdwerden gug einfach mal im netz nach was es beim thema ausgleichsquittung alles an problemen geben kann.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Was es an Problemen geben kann, das ist eine Sache. Außerdem, ob das aus dem Internet realitätsnah zu entnehmen ist, das wage ich zu bezweifeln.

Hole Dir Deine Teile ab, mach Dir die Mühe, festzustellen, was man Dir übergibt, das listest Du auf und bestätigst es, und gut ist.

wirdwerden

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#7
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
wenn du befürchtest irgend etwas untergeschoben zu bekommen, würde ich empfehlen, den Termin zu verschieben (eben auf nach dem Kündigungsschutzprozess). Dann weißt du woran du bist und vielleicht hat es sich dann ja auch erledigt. Es gibt unterschiedliche Hinderungsgründe, warum man einen Termin nicht wahr nehmen kann, gesundheitliche, familiäre etc. Denk mal drüber nach.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Nun ja, dann wird das aber schwierig mit dem ALG I, so ganz ohne Unterlagen.

wirdwerden

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#9
 Von 
MASTER67
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Amakao guter Tip ,

das ist natürlich eine Option die ich in Erwägung gezogen habe , erst nach dem Gerichtstermin meine Papiere abzuholen.
Nebenbei gesagt mir fehlt für das Arbeitsamt auch nur noch
die Lohnsteuerkarte den Rest hat mir mein Betrieb schon ausgefertigt und zugesand als sie von meiner Klage noch nichts wußten.
Ich denke jedoch das es günstiger ist mir mein Zeug dort schon vorher abzuholen , so kann ich wenn sie die Herausgabe verweigern das Zeug schon am 24 miteinfordern.
Am 23 bin auf dem Amt denen kann ich dann auch gleich mitteilen das mein Betrieb die Herausgabe verweigert das Arbeitsamt ist zuständig für das " Besorgen" von verweigerten Arbeitspapieren.

Gruß
Jörg

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#10
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

@wirdwerden
Der TE wird sich ja wohl pflichtgemäß nach Erhalt der Kündigung bei der AfA gemeldet haben. Die Bescheinigung für die AfA muß der AG schnellstens bearbeiten. Das hat nichts mit seinen Arbeitspapieren und seinem Lohn zu tun, und quittieren muß er das auch nicht.
Es geht ja schlicht um 4 Tage (dazwischen ist noch ein Wochenende) oder habe ich das falsch berechnet?
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#11
 Von 
MASTER67
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Amakao ,

bei näherer Betrachtung sehe ich die fehlende Lohnsteuerkarte eh nicht als Riesenproblem.
Es geht nur darum : was einem nicht verweigert wurde kann man auch nicht nachfordern.
Gesetz dem Fall ich gehe erst nach der Verhandlung zu meinem ehemaligen Betrieb sehe ich auch die Gefahr das die mir eine Verzichtserklärung betreffend meinen so eben ( hoffentlich) gewonnenen Prozeß " unterschieben" so hätte ich mein Problem einfach nur um ein paar Tage verschoben.

Gruß
Jörg

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#12
 Von 
MASTER67
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich möchte zu meinem Eintrag noch einen Zusatz machen, ich
will nämlich nicht das es so rüberkommt als wäre ich etwas
übervorsichtig.Ich habe fast 3 Jahre für diese Leihbude
gearbeitet und habe mitbekommen wie die haufenweise ahnungslose Kollegen und Kolleginnen reingelegt haben gelänge denen das auch mit mir würde mich das maßlos ärgern.


Gruß an Alle

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#13
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo Jörg,
warte doch mal das Urteil ab. Dann holst du dir wenn nötig deine Papiere, vielleicht wird die Kündigung ja unwirksam.
Solltest du statt dessen eine Abfindung erhalten, lass diese mit samt des ausstehenden Gehalts überweisen. Termin und Verfahren ins Urteil schreiben lassen.
Quittung unterschreibst du dann nur für Papiere evtl Zeugnis, sonst nichts! Da du wie man hier sieht lesen und schreiben kannst, sehe ich dann keine Gefahr. Lass dir ebenfalls eine Ausfertigung der Quittung aushändigen. Sollten sie irgendwelche Zicken machen, gehst du und forderst die fehlende Dinge über AfA oder RA ein.
Gruß
Andreas

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#14
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo Jörg,
dass du nicht ahnungslos bist, zeigst du hier schon, mit dem nötigen Selbstbewutsein auftreten (sollte dir nach dem evtl gewonnenen Prozess leicht fallen :devil: ), und schon läuft die Sache!
Gruß
Andreas

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#15
 Von 
MASTER67
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Andreas ,

dein Rat klingt vernünftig ich bin auch nicht verpflichtet das Zeug am 20 abzuholen.Dem AA kann ich auch sagen das
mir die Steuerkarte noch nicht zugestellt wurde im Zeitalter
moderner EDV kann ich da auch wirklich kein ernsthaftes Problem sehen.Ich habe noch 8 Tage das alles zu überdenken
und werde auf jedenfall Vorsicht walten lassen.


Gruß

Jörg

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#16
 Von 
MASTER67
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich möchte zu meinem Eintrag noch einen Zusatz machen, ich
will nämlich nicht das es so rüberkommt als wäre ich etwas
übervorsichtig.Ich habe fast 3 Jahre für diese Leihbude
gearbeitet und habe mitbekommen wie die haufenweise ahnungslose Kollegen und Kolleginnen reingelegt haben gelänge denen das auch mit mir würde mich das maßlos ärgern.


Gruß an Alle

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