Auslesen von CPU und Ram erlaubt?

9. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Rene1982
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 9x hilfreich)
Auslesen von CPU und Ram erlaubt?

Hallo, es geht um das Onlinespiel World of Warcraft.

Es geht darum, das Blizzard Entertainment seit Jahren gegen Botuser (3rd Partyprogramme die für einen dinge besorgen usw.)kämpft und diese durch temporäre Banns oder Permabanns bestraft. Habe jetzt in einem Forumbeitrag gelesen, dass jemand einen Permabann bekommen hat und durch Einspruch dieses zu einer 3Tage Sperre umwandeln konnte. Im schreiben stand drinne, dass es bewiesen ist, das er einen Bot genutzt hat. Und danach folgte die Auflistung wie es zu dieser Detection kam. Der Spielclient soll angeblich den Ram und den CPU auslesen, wenn das Spiel online ist. Sämtliche Anwendungen die dann gleichzeitig mit WOW laufen werden mit ausgelesen. Ich weis, dass das nicht stimmt was Blizzard da schreibt aber ist allein schon die Behauptung, das sie den Ram und den CPU auslesen strafbar?

Die Rechtslage ist doch hoffe ich noch so, dass das Auslesen von Arbeitsspeicher und CPU verboten ist?

@ Anwälte Wer Kunden sucht sollte auf www.honorbuddy.com im Forum für sich werben. Da gibt es bestimmt ein paar Clienten.

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19 Antworten
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#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

quote:
angeblich den Ram und den CPU auslesen

Und was soll da geheimnisvolles drinstehen??? Mich würde es wundern, wenn Programme es NICHT machen würden! Mit Cookies und Browsern geschehen noch viel schlimmere Dinge. Ich vermute eine Art Geräteidentifizierung, die zudem über AGB abgesichert sein wird, die wohl kaum gegen Gesetze verstößt.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#2
 Von 
Rene1982
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 9x hilfreich)

Nein, die Aussage ist, dass sie damit unerwünschte Software detectieren können. Und nen Ram vollständig auslesen ist mit Sicherheit nicht erlaubt und steht auch nicht in den AGB´s.

Und AGB´s sind noch lange kein geltendes Recht.

Zudem wird die AGB erst nach dem Kauf des Spiels bestätigt.

Wenn man nen Permabann bekommt und sich nen Anwalt nimmt mit dem Ziel den Account zu Entsperren oder einen Beweis zu liefern, so wurde bisher immer der Account entsperrt um einer Beweisführung aus dem Weg zu gehen.


Aber meine Frage ist, ob es grundsätzlich erlaubt ist, das ein Programm den Ram und den CPU auslesen darf und diese Daten an den Softwareentwickler weiterleitet.

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#3
 Von 
Rene1982
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 9x hilfreich)

Hier noch n Link vom Bot Forum

http://www.thebuddyforum.com/forum-diskussionen-auf-deutsch/132097-sicher-vor-warden-auff-lliger-prozess.html

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Wenn man dann den ganzen Beitrag zu Warden auf Wiki anschaut ist eines klar. Das Prozesse ausserhalb des Spiels nicht erlaubt sind.

Ist nun die Aussage alleine, das sie es tun um den Spieler einzuschüchtern schon strafbar?

Der wahre Grund warum Spieler gebannt werden ist entweder eine statistische Auswertbarkeit oder meldung durch andere Spieler. Beides sind keine handfesten Beweise aber Blizzard tut es trotzem.

-- Editiert Rene1982 am 09.01.2014 01:08

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#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

So lange keine (personenbezogenen) Daten, möglicherweise aus anderen Programmen/Prozessen ausgelesen werden, sehe ich keine Relevanz zum BDSG. Maschineninformationen werden zumeist als Programmablauf zu verkaufen sein und kaum als Ausspähung von Daten(StGB) nachweisbar sein.
Wer sich mit vorsätzlichen Programmmanipulationen befaßt, sollte sich nicht über entsprechende Gegenmaßnahmen wundern.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#5
 Von 
Rene1982
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 9x hilfreich)

@ Mr. Cool

Genau das ist der springende Punkt. Um Botten zu beweisen muss man zugriff auf dieses Programm nehmen anders lässt es sich nicht beweisen weil der Bot nichts weiter tut als eine virtuelle Maus zu benutzen. Die Aussage auf Wikipedia die ja durch Blizzard formuliert wurde den Ram nur zum Zweck von Cheatprogrammen zu nutzen und auch nur Ram und CPU Prozesse des Programmes zu lesen. Cheatprogramme verändern ja nunmal das Programm und sind somit detectierbar.

Ein Bot ist aber kein Cheatprogramm und hat mit dem Warden nichts zu tun.

Und nein eine Programmmanipulation liegt beim Botten nicht vor. Die Software ist auch nicht verboten. Es passt Blizzard einfach nur nicht und Bannt Accounts ohne rechtlich haltbare Beweise nur aufgrund von verdächtigen Aktivitäten die mit hoher Warscheinlichkeit Botter sind aber beweisen lässt sich das nunmal nicht.


Das Blizzard also in diesem Fall behauptet den Ram und den CPU vollständig zu Scannen um Drittanbietersoftware zu erkennen kann in diesem Fall ja nicht stimmen und ist rechtlich auch nicht erlaubt.

Nun wieder meine Frage ob allein die Behauptung schon strafbar ist.

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-- Editiert Rene1982 am 09.01.2014 01:38

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Das Blizzard also in diesem Fall behauptet den Ram und den CPU vollständig zu Scannen um Drittanbietersoftware zu erkennen kann in diesem Fall ja nicht stimmen und ist rechtlich auch nicht erlaubt. <hr size=1 noshade>


Wie kommst du zu dieser Aussage?
Zum ersten scannt fast jedes Programm zumindest bei der Installation welche anderen Programme noch so im Hintergrund laufen, allein schon um Inkompatibilitäten zu erkennen und/oder entsprechende Verknüpfungen herzustellen.
Zum anderen wüsste ich nicht, warum das auslesen von CPU und RAM-Informationen gegen Gesetze verstoßen würde. Das BDSG schützt nur personenbezogene Daten, nicht gerätebezogene Daten. Und einen Verstoß gegen §202a StGB vermag ich nicht zu erkennen.

Ich hab' es schon mal woanders geschrieben. Bei Datenschutz stimmt die "gefühlte" Rechtslage oft nicht mit der tatsächlichen überein. Das geltende Recht ist zwar streng, aber deutlich weniger streng, als es viele glauben.



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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
Ein Bot ist aber kein Cheatprogramm


Das kommt darauf an, wie man "cheaten" definiert. Ein Programm für sich spielen lassen kann durchaus als "cheaten" qualifizieren.

quote:
Die Software ist auch nicht verboten.


Das ist ein Programm, das die Software manipuliert, auch nicht zwingend.

quote:
Es passt Blizzard einfach nur nicht


Wenn die ihre AGB so machen und diese wirksam bei Kauf vereinbart werden, dann darf denen das auch nicht passen. Warum sollten die ihre Server jedem zur Verfügung stellen müssen, der in den geregelten Spielablauf eingreift (und eben "cheatet", etwa indem er seinen Bot 24/7 spielen läßt und damit weiter kommt als ein echter Mensch)?

quote:
aber beweisen lässt sich das nunmal nicht


Sehr schöner Zirkelschluß. Bannen ist böse, weil man "botten" nicht beweisen kann, aber wenn Blizzard das RAM ausliest, um "botten" zu beweisen, dann ist das auch wieder böse? So kann man sich die Welt auch schönreden...

quote:
Die Rechtslage ist doch hoffe ich noch so, dass das Auslesen von Arbeitsspeicher und CPU verboten ist?


Windows macht das so ungefähr drölfundneunzigtausendmal pro Sekunde. Ist Windows nun verboten?

quote:
Aber meine Frage ist, ob es grundsätzlich erlaubt ist, das ein Programm den Ram und den CPU auslesen darf und diese Daten an den Softwareentwickler weiterleitet.


Das *Weiterleiten* kann durchaus problematisch sein. Passiert das denn aber oder wird der Scan nicht vielmehr lokal vorgenommen und nur ein Ergebnis ("nichts gefunden", "Bot XY gefunden") wird weitergeleitet?
Ich vermute doch letzteres, denn was soll Blizzard mit Millionen von Gigabyte-großen Memory-Dumps? Mal abgesehen davon, daß schon der Upload über eine normale Leitung ewig dauern würde. Schon mal versucht, 32 GB irgendwo hochzuladen? Und das müßte Blizzard stündlich pro User hinkriegen, weil Bots jederzeit angeschaltet werden könnten.
Ergo: so funktioniert es nicht, es wird nur lokal der Speicher gescannt und nur ein "Treffer" übermittelt. Daran ist datenschutzrechtlich nichts auszusetzen.

quote:
Das BDSG schützt nur personenbezogene Daten


Im RAM könnten sich durchaus personenbezogene Daten befinden.

quote:
das auslesen von CPU und RAM-Informationen


Mißverständnis deinerseits. Das Anti-Cheat-Programm erfaßt nicht nur abstrakte Informationen ("2.8 GHz-Intel-CPU mit 32 GB RAM"), sondern scannt die Inhalte des RAMs (und vermutlich einiger CPU-Register).

Bei Scannen des RAM können durchaus personenbezogene Daten ausgelesen werden. Das ist aber unkritisch, solange das nur ein Programm auf der Suche nach Cheats tut (sonst wären Antivirenprogramme auch nicht denkbar), denn das passiert ja alles auf dem Rechner des Betreffenden, sodaß auch kein "Erheben und Speichern" i.S.d. BDSG vorliegt. Erst wenn solche Inhalte unanonymisiert an den Betreiber übertragen werden, kann es problematisch werden.

-- Editiert TheCat am 09.01.2014 12:56

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Rene1982
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 9x hilfreich)

Also ich möchte mich jetzt nicht über irgendwelche Moralvorstellungen auseinandersetzen.

Wie kommst du zu dieser Aussage?
Zum ersten scannt fast jedes Programm zumindest bei der Installation welche anderen Programme noch so im Hintergrund laufen, allein schon um Inkompatibilitäten zu erkennen und/oder entsprechende Verknüpfungen herzustellen.
Zum anderen wüsste ich nicht, warum das auslesen von CPU und RAM-Informationen gegen Gesetze verstoßen würde. Das BDSG schützt nur personenbezogene Daten, nicht gerätebezogene Daten. Und einen Verstoß gegen §202a StGB vermag ich nicht zu erkennen.
Ich hab' es schon mal woanders geschrieben. Bei Datenschutz stimmt die "gefühlte" Rechtslage oft nicht mit der tatsächlichen überein. Das geltende Recht ist zwar streng, aber deutlich weniger streng, als es viele glauben.



quote:
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Aber meine Frage ist, ob es grundsätzlich erlaubt ist, das ein Programm den Ram und den CPU auslesen darf und diese Daten an den Softwareentwickler weiterleitet.
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Das *Weiterleiten* kann durchaus problematisch sein. Passiert das denn aber oder wird der Scan nicht vielmehr lokal vorgenommen und nur ein Ergebnis ("nichts gefunden", "Bot XY gefunden") wird weitergeleitet?
Ich vermute doch letzteres, denn was soll Blizzard mit Millionen von Gigabyte-großen Memory-Dumps? Mal abgesehen davon, daß schon der Upload über eine normale Leitung ewig dauern würde. Schon mal versucht, 32 GB irgendwo hochzuladen? Und das müßte Blizzard stündlich pro User hinkriegen, weil Bots jederzeit angeschaltet werden könnten.
Ergo: so funktioniert es nicht, es wird nur lokal der Speicher gescannt und nur ein "Treffer" übermittelt. Daran ist datenschutzrechtlich nichts auszusetzen.



Ok also nochmal zur Info! Es ist verboten, da Blizzard für solche Überlegungen schon einen Warnschuss der EU bekommen hat und in den USA sind die noch gnadenloser. 100.000€ gabs pro Fall dafür schonmal. Zudem kann man das Program auch einfach umbenennen und was die dann sehen ist ne virtuelle Maus xy. Dann muss man erstmal beweisen, dass das ein bot ist und man muss beweisen, dass dieser Bot auch aktiv mit dem Spiel verknüpft ist.
Aber wie gesagt, das tuen sie nicht. Diese Infos sind sicher. Hätten sie einen Weg gefunden dieses legal zu tun so währen innerhalb einer Nacht Millionen Accounts gesperrt.

Es ist bekannt, dass sie Accounts durch Reports und statistischer Auswertung wie Wegpunktprofile oder durch massenhaftes Farmen über Stunden sperren.

Man hat getestet ob ein Account wenn er 24/7 irgendwelche NPC Farmt dafür gesperrt wird. Und siehe da er wurde wegen bottens gesperrt allein auf Grubndlage der Statistik weil es nicht menschlich ist, das ein Spieler 24/7 NPC tötet und wie ein Weltmeister irgendwelche Gegenstände Farmt.

So arbeitet Blizzard!!

Das kann man natürlich nicht als Sperrbegründung nehmen, das währe ja unfug aber so ist das halt.

Ein Programm welches Prozesse scannt die für die Funktion des Programmes notwendig sind, ist auch nicht verboten.

Ein Programm welches aber uneingeschränkt deinen Ram und CPU durchsucht ist verboten. Wenn man dazu vollen Zugang hätte so kannst den PC auch fernsteuern.

Zudem ist das Auslesen eine sache, die Daten aber zu Speichern und an den Betreiber zu senden eine andere sache.

Stell Dir mal vor man könnte jeden Benutzer einer Software uneingeschränkt Scannen und somit ein Profil seiner Programnutzung erstellen. Wenn das nicht personenbezogen ist weis ich auch nicht.


Selbst wenn es erlaubt währe die Prozesse zu durchsuchen, das Programm ist nicht verboten und sie könnten nur die Nutzung in ihren AGB´s verbieten und die Nutzung muss erstmal bewiesen werden. Ich kann Programm hochfahren wie es mir passt, das ist ja noch lange kein Beweis, dass das Program aktiv läuft.

Der Wikilink besagt auch, dass die nur Spielinterne Prozesse überwachen und nicht den vollständigen Ram weil die EU Datenschützer das Warden als Spyware eingestuft hatte und Blizzard ganz schnell zurückgerudert hat.

Das was Blizzard machen wollte ist nicht erlaubt!!!!

Zudem ist es wohl nicht zu vergleich wenn ein Programm Kompatiblitätstest durchführt und demzufolge nach Prozessen sucht. Das Programm überwacht aber nicht den kompletten CPU und Ram und listet sämtliche Nutzungen auf und sendet sie an den Softwarebetrieber. Sowas währe Spyware!!!!


Zum Cheaten[/size]

Der Bot ist kein Cheatprogramm da er keine Veränderung am Spielprogramm vornimmt auch nicht im Ram. Das ist einfach nur ein Programm was einen Spielcharakter bewegt und Gegenstände aufnehmen kann und eine Kampfrotation fahren kann. Das alles geschieht mittels einer virtuellen Tastatur.

Auch dies ist in der EULA des Spiels nicht als Cheatprogram definiert.

Diese Programme sind nicht verboten!!!!




[size=14px]Ich habe jetzt zwei Fragen auf die man sich doch bitte konzentrieren soll.

Wenn Blizzard einen Sperrt wegen Botten, weil dass die AGB´s verletzt so muss man dies wenn es einen Rechtsstreit gibt auch beweisen????

Dieses ist in der ganzen WOW Zeit noch nie der Fall gewesen. Es erfolgte noch nie ein Beweis wegen Bottens bei 6Millionen Spielern und 8Jahren aktivität. Immer wenn man einen Anwalt einschaltet wurde bisher der Account entsperrt.

Ist es nun eigendlich verboten, das Blizard behauptet, das sie den Botter durch das Auslesen der CPU und Ramprozesse detectiert haben? Wenn sie das behaupten muss das ja auch der Wahrheit entsprechen. Warum sollten die Lügen?^^


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-- Editiert Rene1982 am 09.01.2014 16:37

-- Editiert Rene1982 am 09.01.2014 16:39

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

quote:
Der Bot ist kein Cheatprogramm

Natürlich ist das Cheaten, das sollte einem schon der gesunde Menschenverstand sagen

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

quote:
Natürlich ist das Cheaten, das sollte einem schon der gesunde Menschenverstand sagen


An dem mangelt es aber beim TE anscheinend kräftig.
Und bei vielen anderen Bot-Usern quer durch die MMORPG-Szene offensichtlich auch...

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Rene1982
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 9x hilfreich)

Der Bot ist kein Cheatprogramm

Natürlich ist das Cheaten, das sollte einem schon der gesunde Menschenverstand sagen



Selbst Blizzard definiert einen Bot nicht als Cheatprogramm.

Ein Cheatprogramm verändert die Spielmechanik indem es durch Wände gehen kann oder durch Wände schießen kann Castzeiten verkürzen un viele andere dinge.

Der Bot arbeitet einfach nur nach den gegebenen Bedingungen.

Vielleicht sollten sich mal andere mehr belesen!!!

Aber hier kommen viele ständig vom Thema ab was nicht zielführend ist.

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-- Editiert Rene1982 am 09.01.2014 21:55

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Akzeptiere es einfach, dass dein Account weg ist...
Verdient hast dus ja sowieso...

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Rene1982
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 9x hilfreich)

Also deine Beiträge haben einen Nährwert von Esspappe.

Du stellst mich ja hin als währe das Illegal was es nicht ist egal wie man das persönlich findet. Zudem habe ich keinen Account verloren sondern der Impuls kam aus einen Forenbeitrag heraus. Ich bin schlau genug nicht erwischt zu werden.

Ich dachte eigendlich, dass das eine Seite ist, wo man fundierte rechtliche Aussagen erhält und nicht sonne sinnbefreiten Sprüche.

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Du bist schon ein lustiges Kerlchen....

quote:
Ich bin schlau genug nicht erwischt zu werden.


Oder nur zu dumm um ehrlich zu spielen?

quote:
Ich dachte eigendlich, dass das eine Seite ist, wo man fundierte rechtliche Aussagen erhält und nicht sonne sinnbefreiten Sprüche.


Das siehst du offensichtlich zu eng. Dies hier ist ein Forum und dann auch noch ein öffentliches.
Wenn du rechtlich fundierte Aussagen möchtest, in die dir niemand dazwischen quatscht ---> www.frag-einen-anwalt.de/ dort müsstest du dann ein paar Euro investieren und hast dann deine fundierte Antwort und deine Ruhe.

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Rene1982
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 9x hilfreich)

Ich währe schon froh, wenn mal jemand was zu meiner Frage aussagen würde und nicht mit nebensächlkeiten kommt.

Denn diese Bemerkung ist auch mal wieder völliger Müll und am Thema vorbei.



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-- Editiert Rene1982 am 09.01.2014 22:57

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Du verstehst es wohl nicht. Inzwischen steht es mind. 5:0 gegen dich. Du kannst noch 100x nachfragen und bekommst trotzdem kein Recht im Forum. Warum wohl?

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"Die Qualität einer Antwort verhält sich proportional zu einer Fragestellung."

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Ich währe schon froh, wenn mal jemand was zu meiner Frage aussagen würde und nicht mit nebensächlkeiten kommt. <hr size=1 noshade>


Deine Frage war:

quote:<hr size=1 noshade>Die Rechtslage ist doch hoffe ich noch so, dass das Auslesen von Arbeitsspeicher und CPU verboten ist? <hr size=1 noshade>


Darauf haben innerhalb der ersten 13 Stunden drei unterschiedliche User (Mr.Cool, TheCat und meine Wenigkeit) im wesentlichen übereinstimmend sinngemäß mit "das was Blizzard macht, ist nicht verboten" geantwortet.
In der Sache ist damit alles gesagt.
Ich weiß nicht, was du noch hören bzw. lesen willst.

Dass mit zunehmender Länge eines Threads die Beiträge immer weniger neue Aspekte bringen (und aus deiner Sicht "nebensächlich" werden) ist doch logisch, wenn mit den ersten Antworten die Frage schon richtig beantwortet wurde.



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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
Ein Programm welches aber uneingeschränkt deinen Ram und CPU durchsucht ist verboten.


Wenn du das schon weißt, wieso fragst du dann hier? Deine Eingangsfrage war immerhin "Auslesen von CPU und Ram erlaubt?". *kopfkratz*

quote:
Wenn man dazu vollen Zugang hätte so kannst den PC auch fernsteuern.


Mit einem Messer kann ich dich auch aufschlitzen, deswegen darf ich trotzdem eines besitzen. Auf der Schiene "hätte könnte würde" kommst du nicht weiter.

quote:
Zudem ist das Auslesen eine sache, die Daten aber zu Speichern und an den Betreiber zu senden eine andere sache.


Ich habe doch oben schon geschrieben, daß die Übermittlung des kompletten RAMs an den Betreiber völlig sinnfrei ist und somit mit Sicherheit auch nicht gemacht wird.

Ich wiederhole mich: Ich habe 32 GB RAM. Wie lange dauert es, diese über eine 16 MBit-Leitung (mit 2 MBit Upload) hochzuladen? Overhead mal außen vor ca. 125.000 Sekunden, also anderthalb Tage. Wenn auf der Leitung sonst nix passiert.
Im Idealfall könnte Blizzard mein RAM also alle 2 Tage einmal (als Snapshot einer bestimmten Sekunde) scannen, damit können die kein "Botten" entdecken, wenn ich das nur ein paar Stunden am Tag mache. Von dem enormen Datentraffic von Millionen von WoW-Spielern mal abgesehen, wenn es auch viel einfachere Methoden dafür gibt.

Ergo: die machen das nicht.
Ergo: die scannen lokal.
Ergo: die übertragen nicht deine Kreditkarteninformationen, die zufällig gleichzeitig irgendwo im RAM stehen.
Ergo: kein Datenschutzproblem.

Und jetzt kommst du. :)

-- Editiert TheCat am 10.01.2014 15:16

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Kompliment - was gebt ihr euch so ne Mühe! Ob es was hilft?

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