Ich habe ein Zivilverfahren ohne Anwalt geführt und gegen den Kläger gewonnen. Kann ich meinen Arbeitsaufwand (nicht im Sinne von Verdienstausfall), z. B. für die Erstellung der Klageerwiderung, gegenüber dem Kläger geltend machen? Wenn ja, mit welchem Stundensatz?
Außergerichtliche Kosten als Privatperson geltend machen
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--- editiert vom Admin
Ist nicht ganz richtig. Die Pauschale für Schreib- und Telefonkosten steht auch Ihnen zu.
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--- editiert vom Admin
Daran sollte man aber bei der Geltendmachung von Kosten auch denken. Wird oft vergessen.
Hi,
nein, Arbeitsaufwand für die Erstellung der Klageschrift kann nicht geltend gemacht werden (nur Verdienstausfall für die terminswahrnehmung).
Eine Pauschle Abgeltung von Porto- und Telefonkosten für die Partei wäre mir auch neu, insoweit wäre ich and er rechtsgrundlage interessiert.
Nach meiner Kenntnis (ich mache seit fast 3 Jahren keine Kostenfestsetzung mehr) kann die Partei nur die tatsächlich entstandenen Porto- und Telefonkosten ansetzen.
Gruß
Rpfl.
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