Außergerichtliche Kosten als Privatperson geltend machen

2. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
ankay
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Außergerichtliche Kosten als Privatperson geltend machen

Ich habe ein Zivilverfahren ohne Anwalt geführt und gegen den Kläger gewonnen. Kann ich meinen Arbeitsaufwand (nicht im Sinne von Verdienstausfall), z. B. für die Erstellung der Klageerwiderung, gegenüber dem Kläger geltend machen? Wenn ja, mit welchem Stundensatz?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1707
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

21x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Don Carlo123
Status:
Schüler
(446 Beiträge, 82x hilfreich)

Ist nicht ganz richtig. Die Pauschale für Schreib- und Telefonkosten steht auch Ihnen zu.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1707
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Don Carlo123
Status:
Schüler
(446 Beiträge, 82x hilfreich)

Daran sollte man aber bei der Geltendmachung von Kosten auch denken. Wird oft vergessen.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Rechtspfleger
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 216x hilfreich)

Hi,

nein, Arbeitsaufwand für die Erstellung der Klageschrift kann nicht geltend gemacht werden (nur Verdienstausfall für die terminswahrnehmung).

Eine Pauschle Abgeltung von Porto- und Telefonkosten für die Partei wäre mir auch neu, insoweit wäre ich and er rechtsgrundlage interessiert.
Nach meiner Kenntnis (ich mache seit fast 3 Jahren keine Kostenfestsetzung mehr) kann die Partei nur die tatsächlich entstandenen Porto- und Telefonkosten ansetzen.

Gruß
Rpfl.

5x Hilfreiche Antwort

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