Guten Abend,
Ich bin Betreiber eines kleinen Blogs. Wir veranstalten öfter Gewinnspiele und haben nun festgestellt, dass sich Personen mit der selben E-Mail Adresse und zwei völlig unterschiedlichen Namen bei uns eingetragen haben. (Ist bereits mehrfach vorgekommen). Nun würden wir dies gerne verhindern. Wir wollen ebenso mehrfach Einträge auf unwissende Familienmitglieder verhindern. Deshalb haben wir uns überlegt eine Ausweiskopie einzufordern, aber diese wollen wir nicht nur aus diesem Grunde einfordern, sondern auch um zu prüfen ob die Person bereits das 14. Lebensjahr (Teilnahmebedingung bei unseren Gewinnspielen erfüllt) bereits erreicht wurde. Ebenso werden vermutlich in Zukunft auch Spiele mit z.B. einer USK Freigabe ab 16 Jahren verlost. Auf der Ausweiskopie dürfen natürlich alle Daten die nicht benötigt werden, bis auf den vollständigen Namen und das Geburtsdatum, geschwärzt werden. Ist das legitim? Dürfen wir diese Kopie einfordern? Wenn nicht, wie soll sonst das Mindestalter geprüft werden?
Liebe Grüße und schon mal Danke für eure Antworten
Josh
Ausweiskopie bei Gewinnspiel
13. Januar 2015
Thema abonnieren
Frage vom 13. Januar 2015 | 23:01
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausweiskopie bei Gewinnspiel
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#1
Antwort vom 13. Januar 2015 | 23:23
Von
Status: Unbeschreiblich (119970 Beiträge, 39811x hilfreich)
Das kopieren des Ausweises ist bis auf wenige Ausnahmen untersagt, §14 PAuswG.
Desweiteren ist eine Ausweiskopie des Empfängers für USK Freigaben zu prüfen nicht anerkannt.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
#2
Antwort vom 13. Januar 2015 | 23:26
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3485x hilfreich)
Verboten!
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#3
Antwort vom 13. Januar 2015 | 23:28
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Und wie sieht es mit einem Foto des Ausweises aus? Wie soll sonst das Alter geprüft werden? Es muss doch eine Möglichkeit geben ...
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#4
Antwort vom 13. Januar 2015 | 23:35
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3485x hilfreich)
Post-Ident-Verfahren.
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#5
Antwort vom 14. Januar 2015 | 11:45
Von
Status: Lehrling (1504 Beiträge, 1225x hilfreich)
quote:
Und wie sieht es mit einem Foto des Ausweises aus?
Alles bzgl. USK/FSK nicht ausreichend, da man sich ein Foto eines Ausweises (oder einen Ausweis) auch als Minderjähriger beschaffen kann.
Bei Post-Ident überprüft hingegen der Ausführende (Postbote), daß der Unterschreibende mit dem Ausweisinhaber übereinstimmt.
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#6
Antwort vom 14. Januar 2015 | 12:38
Von
Status: Unbeschreiblich (119970 Beiträge, 39811x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Und wie sieht es mit einem Foto des Ausweises aus? <hr size=1 noshade>
Wie bereits geschrieben, das kopieren für diese Zwecke ist verboten .
Postident ist ein anerkanntes Verfahren, ob es noch weitere gibt kann man erfragen, z.B. bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
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