Ausweiskopie bei Gewinnspiel

13. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
hollesse
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausweiskopie bei Gewinnspiel

Guten Abend,

Ich bin Betreiber eines kleinen Blogs. Wir veranstalten öfter Gewinnspiele und haben nun festgestellt, dass sich Personen mit der selben E-Mail Adresse und zwei völlig unterschiedlichen Namen bei uns eingetragen haben. (Ist bereits mehrfach vorgekommen). Nun würden wir dies gerne verhindern. Wir wollen ebenso mehrfach Einträge auf unwissende Familienmitglieder verhindern. Deshalb haben wir uns überlegt eine Ausweiskopie einzufordern, aber diese wollen wir nicht nur aus diesem Grunde einfordern, sondern auch um zu prüfen ob die Person bereits das 14. Lebensjahr (Teilnahmebedingung bei unseren Gewinnspielen erfüllt) bereits erreicht wurde. Ebenso werden vermutlich in Zukunft auch Spiele mit z.B. einer USK Freigabe ab 16 Jahren verlost. Auf der Ausweiskopie dürfen natürlich alle Daten die nicht benötigt werden, bis auf den vollständigen Namen und das Geburtsdatum, geschwärzt werden. Ist das legitim? Dürfen wir diese Kopie einfordern? Wenn nicht, wie soll sonst das Mindestalter geprüft werden?

Liebe Grüße und schon mal Danke für eure Antworten ;)

Josh

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39811x hilfreich)

Das kopieren des Ausweises ist bis auf wenige Ausnahmen untersagt, §14 PAuswG.



Desweiteren ist eine Ausweiskopie des Empfängers für USK Freigaben zu prüfen nicht anerkannt.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#2
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Verboten!

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#3
 Von 
hollesse
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Und wie sieht es mit einem Foto des Ausweises aus? Wie soll sonst das Alter geprüft werden? Es muss doch eine Möglichkeit geben ...

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Post-Ident-Verfahren.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1225x hilfreich)

quote:
Und wie sieht es mit einem Foto des Ausweises aus?


Alles bzgl. USK/FSK nicht ausreichend, da man sich ein Foto eines Ausweises (oder einen Ausweis) auch als Minderjähriger beschaffen kann.

Bei Post-Ident überprüft hingegen der Ausführende (Postbote), daß der Unterschreibende mit dem Ausweisinhaber übereinstimmt.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39811x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Und wie sieht es mit einem Foto des Ausweises aus? <hr size=1 noshade>

Wie bereits geschrieben, das kopieren für diese Zwecke ist verboten .



Postident ist ein anerkanntes Verfahren, ob es noch weitere gibt kann man erfragen, z.B. bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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