Auszahlung wegen Auszug aus Immobilie

5. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
robert0193
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszahlung wegen Auszug aus Immobilie

Hallo,

ich führe das ganze mal ein bisschen weiter aus, falls ich jedoch etwas vergessen habe beantworte ich natürlich auch gerne weitere Fragen.

In meinem Fall geht es um eine mehrere Jahre alte Ehe, die jetzt zerbrochen ist(aber noch nicht geschieden, da man zusammenlebt). Aus der Ehe gehen 2 Kinder und ein Haus hervor.

Beide Eheparteien haben mehrere Dispositionskredite und Umbuchungen aufnehmen müssen, dieses geschah hauptsächlich aus dem Fakt, dass das Haus von den Ehepartnern falsch durchkalkuliert wurde. Nun wohnt man allerdings schon ca. 15 Jahre in dem Haus. Eigentlich durchgängig defizitär.

Beide Ehepartner sind als Eigentümer des Hauses in dem Grundbuch eingetragen.

Nun hat Ehepartner A aufgrund des sozialen und finanziellen Gefüges vor das Haus verkaufen zu wollen.

Allerdings will Ehepartner B das Haus aus diffusen persönlichen Gründen nicht verkaufen und bis zum endgültigen finanziellen Bankrot in dem Haus wohnen bleiben.

Aus dem Verkauf des Gebäudes würde eine erhebliche Summe Geld frei werden, da alle offenstehenden Rechnungen und Dispositionskredite abezahlt werden könnten und trotzdem noch Geld für die einzelnen Parteien überbleiben würde.

Ehepartner B kann Ehepartner A, aufgrund der finanziellen Sitaution nicht auszahlen und somit einen Auszug von Ehepartner A und den Kindern ermöglichen.

Allerdings steigt der Druck besonders auf Ehepartner A und den Kindern, da sich Ehepartner B sprichwörtlich in die Immobilie verbissen hat und man somit manövrierunfähig ist.

Wie kann man in so einem Fall vorgehen? Muss diese Gemeinschaft wohl oder übel aufrecht gehalten werden? Dieses schadet sowohl Ehepartner A, als auch den Kindern.

Danke schonmal für die Antworten.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

kann denn nicht die Bank dem Partner B mal zeigen, wie negativ sich die Zukunft entwickeln wird, wenn man alles laufen lässt und nichts tut !

Könnte man das Haus aus baulicher Sicht in 2 Eigentumswohnungen trennen ? Die ggf. getrennt veräußert werden könnten, oder eine davon vermietet und somit die finanzielle Situation verbessert ?

Wenn das noch weiter so geht, wird vermutlich nach der Zwangsersteigerung nichts mehr übrig bleiben und das Verfahren ist auch noch recht teuer. Man sollte einen Anwalt aufsuchen, und einen Scheidungsantrag stellen und auf jeden Fall versuchen die Zugewinngemeinschaft zu beenden. Der Fall sieht so aus, daß einfach ein Anwalt zugezogen werden muss.

Wenn die Verweigerung von B die Fakten zur Kenntniss zu nehmen schon krankhafte Züge hat, könnte man ggf. vor Gericht gehen und einen Betreuer beantragen.

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"Chylla"

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#2
 Von 
Minniemaus
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 29x hilfreich)

Goggle mal nach Teilungsversteigerung.

Kling hart, aber scheint hier die angebrachte Lösung zu sein, wenn eine Partei wider aller Vernunft an einem Groschengrab, das sich Keiner von Beiden leisten kann, festhalten will.

Muss man nicht unbedingt hart durchziehen, kann aber als überzeugendes Argument gegenüber dem unwillgen Teil verwendet werden.... entweder ein einvernehmlicher Verkauf bei dem für Beide was angemessenes rausspringt oder das Ende mit Schrecken zum Minimalertrag.

-- Editiert Minniemaus am 05.01.2014 22:03

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8013 Beiträge, 4497x hilfreich)

Die Teilungsversteigerung bringt normalerweise weniger, als ein freihändiger Verkauf. Dann ist das Haus weg und die Schulden hat man immer noch.

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#4
 Von 
Minniemaus
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 29x hilfreich)

>>> Die Teilungsversteigerung bringt normalerweise weniger, als ein freihändiger Verkauf. Dann ist das Haus weg und die Schulden hat man immer noch. <<<

Deswegen schrieb ich "Entwder einvernehmlich mit anständigen ertrag oder Ende mit Schrecken mit Minimalertrag"

Oder eben Verlust.

Aber nichts tun wird da nicht am Totalverlust ändern, wenn man gar nichts tut.



-- Editiert Minniemaus am 05.01.2014 22:11

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#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8013 Beiträge, 4497x hilfreich)

@Minniemaus
Ich wollte Dich nicht angreifen; sondern damit nur sagen, dass die Teilungsversteigerung auch ordentlich schief gehen kann - allerdings ist es letztendlich die einzige Möglichkeit, die Gemeinschaft aufzulösen.



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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Vielleicht mal mein praktisches Beispiel (ist zwar schon einige Jahre her, aber trotzdem). Noch-Ehemann wollte das Haus unbedingt behalten. Ich war diejenige, die richtig verdiente. Ich zog mit Kindern aus, er wohnte weiter im Haus. Er weigerte sich sogar, die Zweitwohnung zu vermieten, weil er nicht wollte, dass ihm jemand auf dem Kopf rumtrampelte.

In Absprache mit der Bank kam es zur Versteigerung. Im 2. Termin schlug ich zu. Die Bank beriet mich hervorragend, ein sachkundiger Mitarbeiter war bei der Versteigerung dabei. Ich ersteigerte das Haus, nach Zwangsräumung kam ich auch an unsere Möbel (!), lief also in meinem Sinn. Ein Jahr später, wir waren inzwischen geschieden, gegenseitige Zugewinnausgleichsansprüche waren abgewickelt bzw. ausgeschlossen worden, verkaufte ich das Haus mit gutem Gewinn, nach Begleichung der Schulden. Das hätte er anders haben können, dann wär für ihn auch noch gut was übrig geblieben.

Vielleicht dieses Beispiel mal rüber bringen? Und mit der Bank reden? Wie weit unterstützt die wen?

wirdwerden

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#7
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
nach Schilderung des Falls (ein Partner ist uneinsichtig) erscheint mir die Teilungsversteigerung der einzig gangbare Weg. Wäre es anders würde der TE ja nicht um Rat bitten. Partner B zu überzeugen scheint wohl nicht zu funktionieren. Sollten sich die Ehegatten in gesetzlichen Güterstand befinden, so ist eine Teilungsversteigerung allerdings vor der rechtskräftigen Scheidung schwer zu erreichen, denn sie bedarf der Zustimmung durch den anderen Ehepartner (BGH Beschluss v. Juni 2007, Az habe ich derzeit nicht zur Hand).
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Ich hab einen anderen Trick angewandt. Ich habe (nach Absprache mit der Bank) die Zahlungen eingestellt. Die Bank hat dann die ZV betrieben. Dadurch hatte ich den familienrechtlichen Kladdaradatsch außen vor.

wirdwerden

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