Auto angemeldet gekauft!hilfe!

3. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
daddycool1975
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 6x hilfreich)
Auto angemeldet gekauft!hilfe!

Uah,ich fang mal so an:Ich weiss,das das was ich mache,nicht wirklich ok ist,aber momentan sehe ich keinen anderen Ausweg...and now:
Ich habe vor 2 Wochen ein gebrauchtes Auto von privat gekauft(mobile.de).
Der Wagen war noch zugelassen und ich konnte die Kiste sofort mitnehmen.Wir haben einen Standardvertrag gemacht,mit einer umschreibefrist von 7 Tagen.
Der Wagen hat noch 1,5 Jahre Tüv und Asu,ABER...ich habe nur Fahrzeugschein und Brief bekommen(alte Papiere).
Den Tüv-bericht wollte mir der VK per Post nachschicken.
Anmerkung:Ich wohne in Bochum und ohne Tüvbericht kann man hier kein Auto anmelden.
Natürlich kam nix per Post hinterher,auch auf meine telefonische Nachfrage hin sagte man mir,"wir finden den Bericht nicht wieder".
Sprich:Ich müsste jetzt eine komplett neue TÜV Untersuchung machen(mit einigen vorher zu erledigen Reparaturen),diese selbst bezahlen.
Daraufhin habe ich dem VK gesagt,das ich erstmal den Karren NICHT ab oder ummelde,sondern gerne den Kaufvertrag gewandelt hätte.
Ich hätte den Wagen so nicht gekauft..!
Ich müsste mit Reaparaturen und neuem Tüv ca.900 Euro investieren.
Mal abgesehen davon,das ich das nicht kann,ist der Wagen das garnicht wert.
Nun hat der VK bei uns im Strassenverkehrsamt um Amtshilfe gebeten und ich bekam Post von der Zulassungsstelle,mich innerhalb von 14 Tagen zu Äussern.
Meine Frage:Was nun?Ich würde den Wagen gerne zurückgeben,oder wenigstens hätte ich gerne den Tüvbericht!Wenn das Amt mir den Wagen jetzt entstempelt,habe ich sämtliche Kosten an der Backe.
Weiss jemand Rat??

Problem nach Autokauf?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DemIhm
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 95x hilfreich)

Hallo,

befindet sich in den Papieren ein Stempel der die HU dokumentiert? Wenn die Gesellschaft (TÜV - Dekra - GTÜ - KÜS etc) erkennbar ist, dann können Sie eine Ersatzbescheinigung beantragen und das Fahrzeug damit zulassen.

Die Mängel sollten Sie aber dennoch beheben, nicht das Sie evtl. noch andere Verkehrteilnehmer gefährden.

Den Wagen sollten Sie dennoch umgehend abmelden, damit Sie keine Probleme mit dem Verkäufer bekommen.

Gruß
DemIhm

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#2
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Der TÜV Bericht ist nur ne Nebenleistung die kaum zu Wandlung des Kaufvertrags reicht. Da man eine Kostenminderungpflicht hat muss sich die Ersatzbescheinung holen. die Kosten trägt der VK abzüglich der Kosten die sich für den aus der Versicherung und Steuer ergeben die bisher angefallen ist.

Falls man die nicht bekommt muss man eben neuen Tüv machen. Die Reparaturen die beim Tüv anfallen sind muss man ja eh machen um das Fahrzeug verkehrssicher zu halten. Es ist ja nicht so das man nur zum TÜV verkehrssichere Fahrzeuge haben muss, das gilt immer.

K.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12319.01.2009 20:01:00
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 78x hilfreich)

Wenn der Verkäufer den Verkauf der Zulassungsstelle gemeldet hat, bekommen sie ein Problem wenn sie das Fahrzeug nicht ummelden. Der Zulassungsstelle sind ihre "Papierstreitigkeiten mit dem VK" erstmal egal. Allerdings haben sie das Problem, dass ohne den TÜV-Bericht keine Ummeldung möglich ist. Da bleibt im Extremfall dann nur die vorübergehende Stillegung übrig.

Wenn nicht schriftlich festgehalten wurde, dass der TÜV-Bericht nachgeliefert wird, steht da erstmal Aussage gegen Aussage (der VK könnte ja sagen, dass das gar nicht abgemacht war).

Falls sie keine Ersatzbescheinigung beim TÜV bekommen, werden sie wohl in den sauren Apfel einer neuen HU/AU beissen müssen. Wenn der VK nicht kulant ist, sehe ich da wenig Möglichkeiten einer Wandlung/Rückgabe. Evtl ist ja in der Anzeige auf mobile.de irgendeine Formulierung drin (z.B. mängelfreier Zustand), die sie zur Rückgabe berechtigen würde.

die_wurzel

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
daddycool1975
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 6x hilfreich)

Erstmal danke für die schnellen und helfenden Antworten.Ich werde den Wagen erstmal abmelden und dann mach ich eine komplette Rechnung,die alles beinhaltet und frage mal beim vk nach,ob er sich dran beteiligt.Zumindest einen kleinen Teil,oder so.
Jedenfalls hier erstmal danke an alle...!!!

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