Autokauf - Verkäufer hat zugesichert, dass das Auto durch die AU kommt

27. April 2002 Thema abonnieren
 Von 
Sven Amling
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Autokauf - Verkäufer hat zugesichert, dass das Auto durch die AU kommt

Ich habe ein gebrauchten PKW gekauft. Der Verkäufer erklärte, daß das Auto keine AU mehr hat. Er versicherte mir vor Zeugen, daß das allerdings überhaut kein Problem sei und ich mit dem Wagen 100%ig durch die AU kommen würde. Leider war das nicht der Fall. Im Kaufvertrag steht natürlich, daß das Auto keine AU hat und daß das Kfz gekauft wie besichtigt und Probe gefahren wurde. Und es gibt keine Sach- und Rechtsmängelhaftung. Habe ich eine Chance, daß der Verkäufer das Auto zurücknehmen muß. Das Auto ging von Privat an Privat.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Amling,

um die Lage realistisch einschätzen zu können, müßte man schon wissen, woran die Abnahme der AU genau scheitert.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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#2
 Von 
Sven Amling
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Scharnhorst,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Der TÜV sagte, es sei der KAT oder die Lamdarsonde kaputt.
Mit freundlichem Gruß
Sven Amling

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#3
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Amling,

aufgrund des Ausschlusses jeder Gewährleistung, hätten Sie wohl nur die Möglichkeit eine Minderung (Kaufpreisreduzierung) bzw. Wandlung (Rückabwicklung) durchzusetzen, wenn der Verkäufer Ihnen gegenüber eine Zusicherung abgegeben oder etwas arglistig verschwiegen hätte.

Fraglich könnte sein, ob die Äußerung, AU kein Problem, eine solche Zusicherung darstellt. Hier habe ich jedoch so meine Zweifel. Einen schriftlichen Niederschlag hat diese Äußerung gerade nicht gefunden. Von daher bedürfte es wohl des Zeugenbeweises. Problematisch ist jedoch, ob dieser Äußerung ein Rechtsbindungswille zukommt. Wollte der Verkäufer wirklich eine Art Garantie über die AU-Fähigkeit des Fz. abgeben. Hiergegen spricht zum einen die Schriftform und zum anderen die Erfahrung, daß kein Laie verbindliche Auskünfte über den Zustand von Lambda-Sonde bzw. Kat. machen kann.

Bleibt noch die Möglichkeit des arglistigen Verschweigens. Hierzu müßten Sie den Nachweis führen, daß der Verkäufer den Mangel bereits kannte, ihn dennoch verschwieg. Indiz hierfür könnte sein, wenn z.B. TÜV neu, AU aber gerade nicht abgenommen wurde. Man müßte also an den etwaigen Mängelbericht bzw. an Aussagen einer Stammwerkstatt gelangen. Dann ließe sich gegebenenfalls nachweisen, das der Mangel dem Verkäufer ausdrücklich bekannt war, ihm die Reparatur aber zu teuer erschien, so das er sich lieber zum Verkauf entschloß und Ihnen dabei noch keine Probleme in Aussicht stellte.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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#4
 Von 
Sven Amling
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Scharnhorst,
ich bedanke mich für Ihre Auskunft, die mir warscheinlich weitere unnötige Kosten und Zeitaufwand erspart hat. Vielen Dank!
Mit freundlichem Gruß
Sven Amling

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