Autom. Zeiterfassung

8. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
paleale
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Autom. Zeiterfassung

Unsere Firma hat neu ein elektronische Zeiterfassungs Programm, bei dem wir jeden morgen, mittag und abend "stempeln", also uns einloggen müssen. Das Programm funktioniert minutengenau, da auch unsere Aufträge mit diesem Programm verrechnet werden.
Soweit so gut.
Nun wird die Zeit bei der ich mich anmelde immer auf oder abgerundet. z.B. ich stemple morgens um 7.25 Uhr zählt 7.30...
Logge ich mich aber um 7.31 Uhr ein zählt mein Arbeitsbeginn erst um 7.45...
Genauso am Abend, wenn ich mich um 17.03 Uhr Auslogge zählt 17.00. Wenn ich mich um 16.59 Auslogge zählt 16.45 Uhr.

Ist das erlaubt in so hohen Schritten zu runden?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

>Unsere Firma hat neu ... <

... gibt es einen br, muss dieser zugestimmt haben, und der müsste die gründe dafür auch nennen können. gibt es keinen br, würde ich den AG fragen, womit er dieses form der buchungen erklärt.
(ich vermute: wege und evtl. irgendwelche rüstzeiten)

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#2
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Zunächst einmal sei gesagt, das es sich um eine ganz normale 1/4 Stunden-Taktung handelt. Die Aufrundung bei Beginn (auf die nächste 1/4 Stunde) und Abrundung bei Ende (auf die vorangegangene 1/4 Stunde) ist bei dieser Stempelart üblich.
Entscheidend ist jedoch, wie blaubäre sagte, ob der Betriebsrat zugestimmt hat oder ob abweichende Regelungen im Arbeitsvertrag verankert sind.

-----------------
"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

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#3
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Diese Form der Zeiterfassung ist m.E nicht korrekt. Selbst wenn der BR zugestimmt haben sollte. Hier wird systematisch zu Lasten das AN gerundet. Das kann schlimmstenfalls dazu führen, dass der AN dem AG 56 Minuten täglich schenkt. Man kann das auch anders formulieren. :zoff:
(56 = 4 *14, morgends, 2* mittags und abends)

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#4
 Von 
paleale
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

@klagdichreich
warum ist es üblich bei dieser Stempelart in 1/4 Takt zu runden?

@MVey
zu mir wurde gesagt dass wir es nicht so eng nehmen sollen, da 15min mehr under weniger nicht draufankommen. ich denke aber dass sich das auf 1 jahr oder mehr schon zählt...


und ich meine: wenn ich um 7.31 uhr meine arbeit beginne und 15min benötige, werden dem Kunden 15min verrechnet... ich hab zwar auch schon 15min gearbeitet, gezählt wurde aber erst 1min... also irgendwie kommt mir das ganz recht dreist vor...

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#5
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. ich halte die abrechnung zu lasten der MA auch für fragwürdig - es sei denn, es gäbe sachliche gründe, die wir nicht kennen. bei dem heutigen stand der technik ist es überhaupt kein problem, auf die minute genau abzurechnen - alles andere muss wirklich gut begründet sein, sonst ist es willkürlich...

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#6
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Wenn im ungünstigsten Fall 56 Minuten zu Lasten des AN gehen und im günstigsten Fall 0 Minuten, dann sind das im Mitel 28 Minuten. Es sei denn, es bilden sich immer die unzulässigen Pulks vor der Stempeluhr. ;) Bei rund 200 Arbeitstagen im Jahr kommen da rund 100 Stunden oder 12 Arbeitstage zusammen.
Das braucht aber eine verdammt gut Begründung.

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#7
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Lassen wir es mal dahin gestellt, ob das alles so richtig ist. Tatsache ist nunmal, daß es so gemacht wird, und es bei sehr vielen Betrieben auch heute noch gemacht wird.

Konzentrieren wir uns doch lieber darauf, wie man hier Abhilfe schaffen kann, damit der Arbeitnehmer nicht unangemessen benachteiligt wird.

Mein Vorschlag, wenn der Arbeitsbeginn um 7.30 ist, sollte man möglichst zeitnah vor 7.30 stempeln, um nicht zu viel Zeit zu verschenken. Stempelt man trotzdem um 7.31 geht man eben noch einen Kaffee trinken, und beginnt um 7.45 mit der Arbeit. Allerdings sollte es doch möglich sein pünktlich am Arbeitsplatz zu sein. Müssen schließlich Millionen Menschen auch.

Abends kann man ja auch mal ein paar Minuten warten, bis die nächste Viertelstunde voll ist, und dann stempeln.

Im Übrigen denke ich, daß man ab und an mal auf ein paar Minuten verzichten kann, wenn es nicht zu oft vorkommt. Schließlich geht man während der Arbeitszeit ja auch mal auf die Toilette, oder geht eine Rauchen, nen Kaffee trinken oder quatscht während der Arbeitszeit ohne zu arbeiten. Wenn sich der Abzug in Grenzen hält, den man ja durch das richtige Stempeln beeinflussen kann, geht das auch mal in Ordnung.

Nur meine Meinung. Erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit (in den Augen anderer).

gruß
avalon 2006

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#8
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Avalon 2006
Grunddsätzlich stimme ich Dir ja zu, dass man da nicht zu pingelig sein sollte.

...Stempelt man trotzdem um 7.31 geht man eben noch einen Kaffee trinken, und beginnt um 7.45 mit der Arbeit. ...
Mit einem AG der solche Zeiterfassungssysteme einsetzt ist sicherlich auch nicht zu spaßen, sollte er mitkriegen dass seine Mitarbeiter Zeit schinden. Es gibt genug Beiträge zum Thema abwarten vor der Stempeluhr.

...Allerdings sollte es doch möglich sein pünktlich am Arbeitsplatz zu sein. Müssen schließlich Millionen Menschen auch. ...

Klar, aber versuche mal minutengenau durch eine Großstadt zu kommen.

Paleale, gib doch nochj mal einige Infos zum Betrieb. Habt Ihr einen Betriebsrat? Falls ja, was sagt der dazu? Gibt es Gleitzeit?



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#9
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Paleale: 'warum ist es üblich bei dieser Stempelart in 1/4 Takt zu runden?'

Weil der Betrieb so fetten Gewinn erbeutet! :grins:

Ich habe ja keine Wertung vorgenommen - ich weiß nur, dass Stempeluhren eben mit einer solchen Taktung versehen werden können. Die Metro AG setzt solche Stempeluhren zum Beispiel ein.

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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

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#10
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Hallo M Vey. Also dieses Argument, von wegen versuche mal minutengenau durch eine Großstadt zu kommen, zieht hier überhaupt nicht. Wenn ich um 7.30 meine Arbeit aufnehmen muß, muß ich eben so rechtzeitig zu Hause weggehen, daß ich pünktlich am Arbeitsplatz bin, und dies muß zwingend auch für eine Großstadt gelten.

Sicherlich ist Dir auch klar daß man gekündigt werden kann, wenn man öfters zu spät erscheint. Und ich glaube nicht, daß ein Arbeitsgericht dann sagt die Kündigung wäre unrechtmäßig, nur weil Du es nicht schaffst rechtzeitig am Arbeitsplatz zu sein.

Wenn ich schreibe, daß er beim Stempeln um 7.31 noch einen Kaffee trinken soll, dann beruht dies einzig und allein auf der Tatsache, daß der AG ja erst ab 7.45 bezahlt. Folglich wird der AG nicht geschädigt, wenn er auf diese Art Zeit schindet, schließlich verweigert der AG ja die Zahlung für diese Zeit. Wenn aber die Zahlung des Lohnes für diese Zeit verweigert wird, hat der AG auch keinen Anspruch auf eine Leistung des AN.

gruß
avalon 2006

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"Das Leben ist eines der Härtesten."

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#11
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Hallo Avalon 2006,.
grundsätzlich stimme ich Dir immer noch zu.
Wenn ich einen starren Arbeitsbeginn habe, dann muss ich rechtzeitig da sein und ggf. den Weg so planen, dass ich, wenn ich normal durchkomme, einige Minuten vorher da bin und ggf. Verzögerungen auf dem Weg einkalkuliere.
Bei Gleitzeit sehe ich das in diesem Fall anders. Gleitzeit hat ja gerade den Vorteil, dass man flexibel seine Arbeitszeit einteilen kann und ohne Stress zur Arbeit fährt. Es kommt halt nicht auf 5 Minuten an.

Und ich fürchte immer noch, dass ein AG der mit der Zeiterfassung seine Mitarebiter bestiehlt auch Ärger machen wird wenn die Kollegen erst mal nach dem stempeln einen Plausch halten. Ich finde klare Lösungen für beide Seiten einfach besser. Mich würde eine Antwort auf die Ausgangsfrage
...Ist das erlaubt in so hohen Schritten zu runden?....
interessieren.


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#12
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Hallo M Vey. Du hast Recht wenn Du sagst, daß Du es bei Gleitzeit anders siehst. Aber hier ist nirgendwo die Rede von Gleitzeit. Bei Gleitzeit könnte ich mir vorstellen, daß nur die reine Anwesenheitszeit erfasst wird, und es unerheblich ist, wann ein- bzw. ausgestempelt wird. Hauptsache man hat seine vorgegebene Zeit am Ende des Monats eingehalten. Da ich das aber noch nie hatte, kann ich nicht sagen ob es tatsächlich so ist.

Auch gebe ich Dir Recht, daß es im Prinzip unerheblich ist, warum und weshalb man nicht rechtzeitig stempeln konnte, bzw. warum man schlichtweg zu blöd ist, noch eine Minute zu warten, bevor man ausstempelt.

Also aus meiner langjährigen Berufserfahrung kann ich sagen, daß es schon vor über 20 Jahren so gehandhabt wurde, eine Viertelstunde abzuziehen. Ob dies heute auch ncoh so ist, kann ich nicht sagen, da ich gleich nach dem ersten mal Abzug gelernt habe, und dann immer so gestempelt habe, daß ich nicht zu viel Verlust habe. Bei Verschlafen habe ich mir grundsätzlich dann Zeit genommen zur Arbeit zu gehen, da ich der Meinung bin, daß es unerheblich ist, ob ich eine oder eineinhalb Stunden zu spät komme, der Anschiß ist der Gleiche. Bin dann totzdem immer so zum stempeln gegangen, daß ich nur 2 oder 3 Minuten weniger hatte.

Heute ist das bei mir anders, da ich Busfahrer bin, muß ich zwingend zu einer bestimmten Zeit auf die Minute da sein, da sonst mein Kollege sehr sauer wird, wenn er noch eine Runde weiter fahren muß. Da machen ein paar Minuten Verspätung nicht nur fast eine Stunde Abzug aus, sondern der Kollege pfeifft Dich an, und der Verkehrsmeister pfeifft Dich dann auch noch mal an. Das muß nicht sein. Deshalb habe ich mir die Pünktlichkeit angewöhnt.

gruß
avalon 2006

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