Autoverkauf mit Problemen....

11. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Kaivlis
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Autoverkauf mit Problemen....

Hallo Leute!!!
Ich hab vor acht Tagen mein Auto über Mobile verkauft. Der Wagen wurde mit dem Hinweis verkauft das er schlecht bzw. garnicht anspringt wenn er ein paar Tage gestanden hat.Die Ursache dafür war mir nicht bekannt was ich auch erwähnte.

Zum Zeitpunkt des Verkaufs lief er aber super. Er wurde besichtigt und auch gefahren (eine Runde auf dem Parkplatz mehr wollten die nicht).Am 02.01. haben die ihn abgeholt und am 09.01. standen sie bei mir vor der Tür und behaupteten das er seit heute nun während der Fahrt einfach ausging und dann schlecht anspringt. Ausserdem soll im Fahrzeug Wasser sein so hoch das Fische drin schwimmen könnten.Sie verlangten die Hälfte der Reparaturkosten von mir oder 70 € vom Kaufpreis zurück worauf ich aber nicht einging, da ich dieses problem nicht hatte sondern eben halt nur mit dem anspringen wenn er ein paar Tage stand. Und Wasser war im Auto auch nicht wir sind fast täglich damit gefahren und ich hätte ja wohl bemerkt wenn ich im Fussraum auf der Beifahrerseite nasse Füsse bekommen hätte.
Heute abend bekam ich einen Anruf er verlangt nun 50€ wegen dem Wasser zurück und das Anlass Problem wäre nun nicht mehr wichtig.Als ich nicht zustimmte drohte er sogar ...unter anderem ein Anwalt einzuschalten.Das steht doch in keinem Verhältnis zum Kaufpreis, Oder ?
Das Auto ist 14 Jahre alt und ich hab es für 220 € verkauft .

Gruß
Kaivlis

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Steht im Kaufvertrag "von Privat, unter ausschluß jeglicher Gewährleistung, gekauft wie gesehen und Probegefahren" ?

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#2
 Von 
Kaivlis
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

im Kaufvertrag steht "Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung"
Das Problem ist ja das er meint ich hätte es verschwiegen mit dem Wasser. Da war aber wirklich nichts wir hatten sogar noch ein Stromkabel und ein Chinchkabel von unsere Endstufe vorm Verkauf heraus gebaut(Stromkabel an der Seite der Fahrerseite und Chinchkabel an der Seite der Beifahrerseite) und da war absolut kein Wasser, geschweige etwas Feucht.Nur wie kann ich das im nachhinein beweisen???

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#3
 Von 
doko
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 150x hilfreich)

Hallo,

sie brauchen nichts beweisen, ihr Käufer muß ihnen beweisen, das das Wasser bereits beim Kauf da war. Vielleicht hat er nur "vergessen" die Fenster zu schließen. Sie schreiben von WIR beim Ausbau der Audiokabel, dann haben sie ja auch noch einen Zeugen.

Gruß doko

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Wäbberle
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo,

es sieht so aus, als würden die Käufer hier noch etwas herausholen wollen. Nicht darauf einlassen. Wenn im Kaufvertrag "ohne jegliche Gewährleistung" vermerkt ist und sogar eine Probefahrt erfolgte, haben die Käufer keinen weiteren Anspruch. Die Drohung mit dem Anwalt soll Sie einschüchtern. (Was will denn der Käufer überhaupt repariert haben?)

MfG

-----------------
"von Wäbberle"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Kaivlis
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
erst mal Danke für die Antworten!!!
Anfangs wollte er das Anlass Problem geklärt haben( weil er ja nun während der Fahrt ausgehen soll und das nicht erwähnt wurde) das heisst das der Wagen in die Werkstatt sollte und ich zumindest die Hälfte der Rechnung übernehmen sollte. Als ich ihm aber sagte das ich für unvorhersehbare Motorschäden etc. nicht aufkommen will und muss kam die Wasser Geschichte. Ich bin der Meinung wenn ich darauf hinweise das das Auto Startprobleme hat und ich keine Ahnung hab woran es liegt (Batterie ist okay), sollte mir als Käufer doch bewusst sein das irgendwas nicht in Ordnung ist..oder?

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