B-Saeulenverformung

7. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
udo71
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 8x hilfreich)
B-Saeulenverformung

Hallo zusammen,
ich will mal schauen ob mir hier jemand helfen kann...
Mir ist vor kurzem jemand in die Seite gekracht (Opel Vectra, 10 Jahre), die B-Saeule ist nun ca. 3-4 cm ins innere des Fahrzeugs gedrueckt worden!
Gibt es irgendwo "Richtwerte" oder Crashtests die eine Einschaetzung der Geschwindigkeit zulassen?
Angeblich Schrittgeschwindigkeit....?!?!?
Schoenen Gruss und Danke aus dem stuermigen Norden
Udo

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Das ist wohl immer abhängig vom Einzelfall. Daher müsste diese Frage von einem Gutachter beantwortet werden.

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#2
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

ja, es gibt eine Möglichkeit.

Schritt-Geschwindigkeit heisst allgemein und *subjektiv* in aller Regel ca. 3 bis 7 km/h. Hier geht also schon der Unsicherheitsfaktor los. Welches tatsächliche ges. Eigen-Gewicht hatte das auftreffende Fahrzeug? Aus welchem Winkel? Was war das für ein Fahrzeug? Mit welchem Bauteil kam es zum Kontakt? Stoßfänger (stoßabsorbierend oder nicht?) / Querträger / Längsträgerer? Von welcher Größe war die Fläche des auftreffenden Bauteils?
Sie sehen also >> pauschaliert geht zu Ihrer Frage im Vorfeld gar nichts. Das ist nicht böse gemeint. Nur als *Außenstehender* kann man(n) sich kein Bild darüber machen, welche Vielzahl von Faktoren und einzelnen Elementen hier mit einander verarbeitet werden müssen.
Auf Grund der Verformung an der B-Säule mit den angrenzenden Bauteilen >> Unterbodengruppe bzw. Dachbahn sowie der Einbeziehung der beim Aufprall geschlossenen Türen lässt sich vermessen und zuverlässig errechnen, welche Energie (Kinetik) erforderlich ist, um die jetzt vorhandene Verformung zu erstellen.
Gleichzeitig muss das andere beteiligte Fahrzeug im *beschädigten* Zustand zur Verfügung stehen. Weil auch hier Verformungen vorhanden sein und vermessen werden müssen. Ebenso müssen an beiden Fahrzeugen die Materialien und deren Stärken vermessen werden. In vereinzelten Fällen muss sogar geröngt werden.

Das Anfertigen solcher Gutachten ist sehr umfangreich, wegen der Vielzahl der Berücksichtigung der einfließenden Faktoren, und mit erheblichen Kosten verbunden. Der untere Wert liegt nach meiner Erfahrung bei ca. 2.600 EUR, wenn nur 2 Pkw beteiligt und die Unfallposition der beiden Fahrzeuge eindeutig war. Bei vertrackten Situationen oder einer Vielzahl bzw. Unmengen von zu ermittelnden Positionen >> weil aus Fotos dann Darstellungen für den 3D-Bereich umgesetzt werden müssen oder Computer-Animation erforderlich wird, können nachher auch 12.000 bis 15.000 EUR oder auch mehr unter dem Strich stehen und somit fällig sein.

Solche Gutachten werden hin und wieder von der StA. in Auftrag gegeben, wenn bei schweren Verkehrsunfällen für Beteiligte der Ausgang tödlich war.

Abschließend: Es lässt sich in aller Regel feststellen. Allerdings mit einem, oft nicht gerechtfertigten, erheblichen Kostenaufwand.

Es ist mit solchen Gutachten auch schon gelungen, abgekaterte Zeugenaussagen knallhart und zweifelsfrei zu widerlegen. Je mehr Werte zuverlässig ermittelt oder vermessen werden können, desto einwandfreier und in sich schlüssig ist das Resultat.

MfG

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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

-- Editiert von Commodore am 08.01.2008 05:06:35

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#3
 Von 
udo71
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo,
vielen Dank fuer die ausfuehrliche Antwort :-)
Habe ich schon fast befuerchtet.
Hier noch ein paar zusaetzliche Angaben, vielleicht kann ich ja doch jemandem eine unverbindliche Aussage entlocken ;-)
Der andere PKW kam vom rechts aus einem Winkel von nahezu 90°. Es war ein kleiner Fiesta. Der Schweller unter der Tuer ist ebenfalls eingedrueckt.
Vielleicht hilft es...?

vielen Dank und einen schoenen Tag noch
Udo

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

das relativ kleine (leichte) Auto und auf einer ebenen Fahrbahn kann bei *Schrittgeschwindigkeit* die 'Verletzung' bei einem Aufprallwinkel von ca. 90° definitiv nicht verursachen.
Der so genannte *stoßabsorbierende* Stoßfänger im Frontbereich schluckt die Kinetik fast ausschließlich schon bis ca. 5 km/h bei Rollgeschwindigkeit, ohne Nachdruck durch den ausgekuppelten Motor. Unter größter Vorsicht formuliert wird auf Grund der jahrelangen Erfahrung ein Wert von min. ca. 25 bis 28 km/h erforderlich sein.

Wie gesagt, aus der Ferne kann weiter nicht detailiert offeriert werden. Ohne genaue Kenntnis beider Verformungen kommt man(n) sehr schnell in den Bereich der Spekulation. Ich bitte um Verständnis.

MfG

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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

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#5
 Von 
udo71
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo,
vielen Dank fuer die Schaetzung :-)
Ich hatte "damals" auch schon 2 Leuten aus der KFZ-Branche geredet.
Die Schaetzungen nach kurzem draufschauen waren 20-40 km/h und 30-50 km/h.
Die Versicherung sagt aber, es gibt keine Hinweise auf ueberhoehte Geschwindigkeit meiner Unfallgegnerin.
Zusaetzlich konnte sie die Kreuzung ca. 12m lang einsehen! Nach dem Ueberschlagen des Anhaltewegs bei Schritttempo.....kein Kommentar

Vielen Dank soweit
Udo

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