BEFRISTETE EINREISESPEERE

12. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Aldin123
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 6x hilfreich)
BEFRISTETE EINREISESPEERE

Hallo.
Ich bin am 17.11.2017. aus der jva Abgeschoben worden meine Einreisespeere betraegt 2jahre,Meine Anwaeltin hatt jetzt eine verkuerzung der Einreisepeere beantragt die Auslaenderbehoerde meint das waehre kein problem wenn ich die Abschiebekosten von (1300 Euro) bezahlen wurde das habe ich auch vor meine frage ist eigentlich nur besteht dann wirklich die moeglichkeit die speerfrist zu verkuerzen oder will die Auslaenderbehoerde nur ihr geld fuer die Abschiebung wiederhaben ich meine welche garantie habe ich wenn ich die Abschiebekosten bezahle das ich vor ablauf der 2jahre wieder Einreisen darf?

ich bin Bosnischer Staatsbuerger aber in Deutschland geboren.Ich wurde nach paragraf 57a oder 58 Entlassen bzw Abgeschoben der paragraf 456 wuerde abgelehnt.

Waehre fuer Antworten dankbar habe zwar einen Rechtsbeistand wollte aber trotzdem hier nochmals schreiben

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Die Reststrafe wirst Du, soweit da noch etwas offensteht, bei der Rückkehr nach Deutschland allerdings noch absitzen müssen.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38477 Beiträge, 14011x hilfreich)

Und die Befristung bedeutet auch nicht, dass Du hinterher einen Anspruch auf Einreise hast. Das bedeutet nur, dass dann der Antrag sorgfältig geprüft wird, mehr nicht.

wirdwerden

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#3
 Von 
Aldin123
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 6x hilfreich)

(Editiert - mäßigen Sie Ihren Ton!) was du da schreibst nach den 2jahren habe ich das Recht fuer 3monate als Besucher nach Deutschland Einzureisen.

-- Editiert von Moderator am 12.03.2018 18:45

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38477 Beiträge, 14011x hilfreich)

Wo steht das?

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Aldin123
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 6x hilfreich)

Deswegen heisst es ja Befristete Einreisespeere du Kennst das Deutsche Auslaender Gesetz wohl doch nicht so gut.

Solltest dich besser informieren

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38477 Beiträge, 14011x hilfreich)

Doch, sogar sehr gut. Und nun nenne mal ganz konkret die §§.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Aldin123
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 6x hilfreich)

Du willst mir doch nicht weissmachen das ich nach meiner Speerfrist nicht mal als Besucher Einreisen darf meine ganze familie lebt in Deutschland ich habe keine visumsplicht auch wenn Bosnien kein EU Land ist.Es gibt genug Paragrafen und der paragraf 11 wurde sowieso geaendert.

Die Auslaenderbehoerde hatt mir nicht mittgeteilt das ich Deutschland nicht mehr betreten darf,von da her ist das (editiert)
Damit ist dieses Thema fuer mich erledigt.


-- Editiert von Moderator am 12.03.2018 18:46

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32898 Beiträge, 17273x hilfreich)

Wo steht das? Der Ton des TE ist arg daneben, aber in der Sache hat er recht: Bosnier können visafrei einreisen. Das gilt nach Ablauf der Sperre auch für den TE.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

... Was dazu führen wird, dass bei einer Polizeikontrolle der Personalien oder des BGS, das ganze auffliegen wird.,sofern eine Sperre oder eine andere Einschränkung des Aufenthalts vorhanden ist.

In der Folge wird es neue Verfahren geben und die Chance gleich wieder auf Staatskosten ein Zimmer zu bekommen.

Tolle Karriere für einen Besucher....

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Aldin123
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 6x hilfreich)

Ihr habt meinen Beitrag falsch verstanden nach begleichung der Abschiebekosten und ablauf der Speerfrist warum sollte man dann nicht als Besucher nach Deutschland Einreisen duerfen?

Meine Speerfrist betraegt 2jahre niemand redet von einer ilegalen Einreise.

1x Hilfreiche Antwort


#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32898 Beiträge, 17273x hilfreich)

... Was dazu führen wird, dass bei einer Polizeikontrolle der Personalien oder des BGS, das ganze auffliegen wird.,sofern eine Sperre oder eine andere Einschränkung des Aufenthalts vorhanden ist. Was ist eigentlich an "befristete Einreisesperre" so schwer zu verstehen? Er hat nirgends geschrieben, er wolle während der Sperre einreisen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32898 Beiträge, 17273x hilfreich)

@ Aldin123: Wenden Sie sich an ein stärker spezialisiertes Forum und fragen dort mal, z. B. hier: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Aldin123
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 6x hilfreich)

Das ganze macht meine Anwaeltin ich wollte nur mal andere meinungen hoeren aber man hatt mich hier total Miss verstanden ich hatte nie vor illegal Einzureisen und das habe ich auch nicht vor.

Anscheinend gibt es hier leute die gar nicht wollen das Auslaender wieder nach Deutschland Einreisen keine ahnung

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
Status:
Schüler
(496 Beiträge, 106x hilfreich)

(Editiert)

-- Editiert von Moderator am 13.03.2018 18:03

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