Ich habe meinem Arbeitgeber eine Verpfändung meines Einkommens anzeigen wollen. Der Arbeitgeber hat die Anzeige mit Hinweis auf §411 BGB
abgelehnt, da das Papier nicht beglaubigt ist.
Frage: Ich gehöre nicht zu einer im 411 genannten Berufsgruppe. Ist die Generalisierung des Arbeitgebers korrekt? Und was genau müsste beglaubigt werden durch wen?
L.
BGB 411 Verpfändung Einkommen
27. Oktober 2002
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Frage vom 27. Oktober 2002 | 22:46
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
BGB 411 Verpfändung Einkommen
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