Hallo,
hier mal was zur Auflockerung:
http://www.bundesagentur-fuer-einkommen.de/bge-antrag-dateien/Antrag-Bedingungsloses-Grundeinkommen-geaenderte-Fassung-5-vom-04.03.2010.pdf
Wusstet ihr schon, dass Artikel 2 des Grundgesetzes am 01.05.2010 geändert wurde? Zitat:
"(1) Jeder Bürger hat Anspruch auf das Bedingungslose Grundeinkommen welches monatlich vom Staat ausbezahlt wird."
Ich wollte ja schon so einen Antrag auf 1000 € im Monat einreichen, schon weil das "standardisierte" Antwortschreiben sicher ganz interessant wäre. Aber indem ich mich auf ein Gesetz berufe, das es gar nicht gibt, würde ich mich nicht nur lächerlich, sondern wohl auch strafbar machen?
Auch wenn's zugegeben kein schlechter Aprilscherz war:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/eingesammelt-die-besten-aprilscherze-unserer-leser-a-616948-9.html
-- Editiert act123 am 04.01.2013 22:52
BGE - Antrag
4. Januar 2013
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Frage vom 4. Januar 2013 | 22:13
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 9x hilfreich)
BGE - Antrag
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#1
Antwort vom 7. Januar 2013 | 16:59
Von
Status: Praktikant (993 Beiträge, 483x hilfreich)
quote:
Aber indem ich mich auf ein Gesetz berufe, das es gar nicht gibt, würde ich mich nicht nur lächerlich, sondern wohl auch strafbar machen?
Nein (es fehlt ja offenbar an der Täuschungsabsicht), aber wieso willst du meine Steuergelder verschwenden für einen Scherzantrag? Der muß ja auch bearbeitet (d.h. geprüft und negativ beschieden) werden...
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#2
Antwort vom 7. Januar 2013 | 21:36
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 9x hilfreich)
Frag' doch mal die "Agentur für Einkommen", was sie sich dabei gedacht haben. Als "Agentur für Arbeit" würde ich denen auch meine standardisierten Antwortschreiben in Rechnung stellen.
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