B**R Baumarkt mit Garantieproblem !

5. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Michael2004
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
B**R Baumarkt mit Garantieproblem !

Hi

vor einundhalb jahren (also ich bin noch in der garantiezeit) habe ich beim b**r baumarkt eine schwingschleifer gekauft (ca. 30 euro).
und nun hat das teil den geist aufgegeben.
daraufhin hat bahr das gerät zu bo**h eingeschickt.
und nun ist das gerät unrepariert zurückgekommen und bahr sagte mir, das bosch ihnen gesagt hätte, dass das gerät nicht mehr zu reparieren sei (kosten höher als neugerät). Sie wollen mir auch kein neues gerät geben, da bo**h behaupten es wäre ein verschleißteil defekt, das nicht unter die garantie fällt.

Was kann ich jetzt machen. Ich meine, was hab ich den mit bo**h zu tun? Sie kommen mir immer mit bo**h an bzw das sie nichts dafür könnten.
Und ausserdem was soll das mit dem verschleißteil? das gerät kann doch nicht als verschleißteil betrachtet werden?! da wäre ja alles elektronische gerät ein verschleißteil ohne garantie?

wie seht ihr das, was kann ich machen?


viele grüße


michael

Probleme nach Kauf?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Ihr Problem ist folgendes: da Sie einen Anspruch (aus Sachmängelgewährleistung) geltend machen möchten, sind Sie grds. beweispflichtig (Ausnahme nur in § 476 BGB ). Konkret bedeutet das, dass Sie dem Verkäufer (also Bahr) beweisen müssen, dass der Kaufgegenstand bereits zum Zeitpunkt der Übergabe an Sie den Mangel aufwies (und der sich erst jetzt bemerkbar gemacht hat) - nur dann stehen Ihnen die in § 437 BGB geregelten Gewährleistungsrechte zu. Dieser Beweis dürfte für Sie allerdings nur schwer zu erbringen sein...

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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