Hallo Damen und Herrenͺ
Icch habe eine Frage.
Undzwar hat mein Freund vor Gericht gegen einen Holländischen Drogenimoteur aussgesagt. Und gegen viele weitere Personen um ein mildes urteil zu bekommen.
Jetzt ist die verhandlung gegen den Holländer in Deutschland. Mein freund hat nicht alles angegeben explizit auf die Mengen.
Wenn er vor Gericht jetzt sagen würde er sagt nnichts dazu obwohl er eine verminderte sttafe deswegen bekommen hat da der holländer btmg einfuhr begannen hat, würde mein freund dann eine weitere strafe bekommen ? Oder wenn er sagt er sagt nix weil es ihn selber belasten würde ?
Sorry wegen den rechtschreibfehlern.....
Bin nur aufgeregt bitte um schnelle Antwort
mit freundlichen Gruß
Rick321
Ps: mein freund ist mom in haft
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BTMG §31 aussage
4. Januar 2014
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Frage vom 4. Januar 2014 | 01:05
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 0x hilfreich)
BTMG §31 aussage
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#1
Antwort vom 4. Januar 2014 | 01:15
Von
Status: Unbeschreiblich (32850 Beiträge, 17254x hilfreich)
Wenn er vor Gericht jetzt sagen würde er sagt nnichts dazu obwohl er eine verminderte sttafe deswegen bekommen hat da der holländer btmg einfuhr begannen hat, würde mein freund dann eine weitere strafe bekommen ? Oder wenn er sagt er sagt nix weil es ihn selber belasten würde ?
Ganz einfach - er hat kein Aussageverweigerungsrecht mehr und würde dann schlicht mit den Zwangsmitteln des Gerichtes Bekanntschaft schließen, bis hin zur Beugehaft. Siehe hier: http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__70.html
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