@bob
Hallo Bob,
hatte im Mai 2003 einen SB über 60 TS erhalten. Steht der dieses Jahr noch im BZR bzw. wann wird er gelöscht ?
Danke im Voraus
BZR-Löschung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Im BZR steht der noch ein Weilchen, so bis 2013 glaube ich (schau mal im BZRG unter Tilgung nach).
Falls Du das polizeiliche Führungszeugnis meinst: Da gelten kürzere Fristen.
Hallo IDYBELL,
du hast leider gar keine Ahnung von diesem Fristen. Die Frage ging genau deshalb an Bob
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo.
Wenn neben diesem Urteil keine Freiheitsstrafe, kein Strafarrest und keine Jugendstrafe im Register eingetragen ist, gilt die 5jährige Tilgungsfrist, d.h. im Mai 2008 wird der Eintrag zur Auskunft gesperrt und im Mai 2009 entgültig entfernt, insoweit bis dahin nichts neues dazukommt.
-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Doch, aber ich hatte gerade keine Lust nachzuschauen
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
10 Antworten
-
8 Antworten
-
19 Antworten