Moin
Folgende Frage.
Wurde im 1998 zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt 2004,2004,2012 je zu einer Geldstrafe unter 90 Tagessätzen.Mein Führungszeugnis erhält keine Einträge das behördliche FZ auch nicht?Wann ist das BZR sauber?
Danke
BZR Löschung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Interessant, wie sich Ihre Verurteilungsbiographie unentwegt ändert...: http://www.123recht.net/Strafen-im-Fuehrungszeugnis-__f492727.html
Sorry hab nicht mehr die Urteile da ich alles beim Umzug verdattelt habe.Die letzte Geldstrafe war definitiv 2012
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Nun ja - die Frage zum behördlichen FZ wurde Ihnen schon x-mal beantwortet. Im BZR werden Geldstrafen nach 5 Jahren gelöscht.
Zitat:Wurde im 1998 zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt
In dem anderen thread war das noch eine Jugendfreiheitsstrafe zur Bewährung.
Antworten macht so keinen Sinn bei dem ständigen zufügen und weglassen von Urteilen.
Zitat:Im BZR werden Geldstrafen nach 5 Jahren gelöscht.
Oder nach 10, wenn parallel noch mitgezogene Jugend- oder Freiheitsstrafe im Register steht. § 46(1)2a BZRG .
Deswegen macht es an dieser Stelle keinen Sinn, solange ständig Verurteilungen weggelassen oder zugefügt werden und Freiheitsstrafe (Jugendstrafe) plötzlich zu Geldstrafe wird.
Ich weiss ist alles blöd.Hab nun nochmal scharf nach gedacht 1997(weiß ich ganz genau) jugendstrafe auf 3 Jahre Bewährung diese Bewährung wurde bis 21.04.2002 verlängert.16.05.2002 Strafmakel beseitigt.2001 Geldstrafe 90 TS.2003 Geldstrafe unter 90 TS,2005 Geldstrafe unter 90 TS.2012 Geldstrafe unter 90 TS. Bitte vergesst was ich vorher geschrieben habe.Hatte gerade meine Vergangenheit mit meinen Bruder durch diskutiert.Sorry für die vielen Umstände die ich hier gemacht habe.
Na ja, glauben wir spaßeshalber mal, daß das jetzt die Endversion ist... Dann dürfte das BZR 2010 geleert worden sein, weil die letzte Verurteilung 5 Jahre zurücklag. Aktuell steht die Verurteilung von 2012 drin - wie erwähnt bis 2017.
Da die erste Geldstrafe kam, bevor die Jugendstrafe aus dem Register raus war, war deren Tilgungsfrist im BZR = 10 Jahre. Die neuen Geldstrafen haben auch eine 10 Jahresfrist, da jeweils zu deren Zeitpunkt die Jugendstrafe durch "Mitzug" auch noch im BZR war. Das BZR dürfte also erst 2023 (2012 plus 10 Jahre plus 1 Jahr Überliegefrist) wieder sauber sein.
Danke für die Auskunft.Kann mein Leben jetzt nicht mehr rückgängig machen.Hoffe das es nicht im behördlichen Führungszeugnis steht wegen Führerschein
-- Editiert von Trinklein am 10.01.2016 17:13
Zitat:Hoffe das es nicht im behördlichen Führungszeugnis steht
Zum 5. mal: NEIN
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