Antwort vom 15.10.2004 | 16:38
Von Status: Unsterblich (24841 Beiträge, 6690x hilfreich)
Wenn die Rückforderung Geld betrifft, daß Du zu Unrecht bekommen hast (also für einen Zeitraum, in dem Du eigentl. keinen Anspruch hattest), kann man es natürl. zurückfordern. Das ist völlig unabhängig von Deiner derzeitigen
finaziellen Lage.
Ob bei einer Stundung (von BaföG-Rückforderungen) Zinsen anfallen, weiß ich nicht genau. In aller Regel/im Allgemeinen fallen auch bei Stundungen Zinsen an.
Ich habe auch eine hohe Zahnarztrechnung. Kann ich die mitanrechnen lassen
Nein, wie kommst Du darauf? Wenn Du Dich ungerechtfertigt bereichert hast (Bereicherung aus unerlaubter Handlung), mußt Du das Geld zurückzahlen, ohne wenn und aber.
Wenn ich eine Bank überfalle, das Geld ausgebe und später erwischt werde, muß ich auch das komplette Geld zurückzahlen (unabhängig von meiner finaziellen Situation/irgendwelchen Rechnungen).
Die Verfolgung der Sache als Straftat
<small>(ggf. OWi - allerdings wird "verschwiegenes Kapital" m.W. immer
als Straftat verfolgt, OWi kommt z.B. bei Verstoß gegen Mitwirkungspflichten zum Tragen, näheres hier: http://www.ja-aktuell.de/ja/home.nsf/0/1657361E5648BFDCC1256E6F002B3E00?OpenDocument)</small>
ist völlig unabhängig von der zivilrechtlichen Rückforderung. Da kann es also noch mal eine extra Verurteilung geben.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
-- Editiert von !streetworker! am 15.10.2004 16:46:48