Bankvermögen, für das kein Erbe eingesetzt wurde.

3. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
John Mullet
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 7x hilfreich)
Bankvermögen, für das kein Erbe eingesetzt wurde.

Hallo Community.

Folgende Situation: Mein Onkel ist letztens verstorben und kurz vor seinem Tode hat er ein handschriftliches Testament vetfasst, um die für ihn wichtigsten Erbangelegenheiten schonmal hinsichtlich seiner Immobilien zu regeln. Er wollte etwas später noch ein Ausführlicheres schreiben, aber dazu kam es leider nichtmehr, er verstarb noch am selben Tag. Nun befindet sich noch eine Summe Geldes auf seinem Bankkonto, für die er in seinem "Not"-Testament keinen Erben eingesetzt hat. Was geschieht nun mit diesem Geld? Er hat noch zwei Verwandte. Eine Nichte und einen Großneffen, die auch die Immobilien erbten. Eigene Kinder hatte er nicht.

Ist dieses Geld nun verloren? Es wäre eventuell notwendig für die beiden, um die geerbten Immobilien überhaupt halten zu können, aufgrund der deftigen Erbschaftssteuer von immerhin jeweils 20 und 30 Prozent. Sie deswegen verkaufen zu müssen wäre sehr schade. Das raubt ihnen im Moment ein wenig den Schlaf. Leider haben sie kein eigenes Kapital, um die Steuerschuld selbst zu begleichen.

Vielen Dank für Aufklärung. :)

-- Editier von John Mullet am 03.01.2017 17:24

-- Editier von John Mullet am 03.01.2017 17:25

-- Editier von John Mullet am 03.01.2017 17:35

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3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16836x hilfreich)

Zitat:
Das wird entsprechend der gesetzlichen Erbfolge vererbt.


Das wird wahrscheinlich nicht so sein.

Dass Nichte und Großneffe jeweils Immobilien erhalten wird wahrscheinlich nicht als Vermächtnis gewertet, sondern als Erbeinsetzung. Letztlich würde ein Gericht in so einem Fall eine erweiterte Testamentsauslegung vornehmen und dabei versuchen herauszufinden, wie der Onkel denn das Geld wohl verteilt hätte.

Das Geld ist somit nicht verloren, sondern geht an diejenigen, die nach Auffassung des Nachlassgerichtes als Erben anzusehen sind. Über die genaue Verteilung kann man sich dann im Hinblick auf eine erweiterte Testamentsauslegung prächtig streiten, jedoch gewinnen dabei nur die Anwälte.

Sollten sich diejenigen, die Immobilien oder vergleichbar wertvolle Vermögensteile erhalten über die Aufteilung einig sein, so wird das Nachlassgericht auf Antrag einen entsprechenden Erbschein ausstellen und nicht selbst eine davon abweichende Auslegung vornehmen.

Ich würde eine Aufteilung im Verhältnis der Immobilienwerte zueinander vermuten, wenn es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Onkel das Geld anders hätte verteilen wollen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
John Mullet
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke, ich gebe es mal so weiter. :)

0x Hilfreiche Antwort

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