Kurze Frage:
Ab wie viel Jahren kann man Beamter werden ?
Habe da verschiedene Meinungen gehört: ab 20 ? ab 21 ?
Bitte um sachgerechte Antwort.
Beamter ab wann?
13. Januar 2016
Thema abonnieren
Frage vom 13. Januar 2016 | 11:05
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 5x hilfreich)
Beamter ab wann?
Grundrechte verletzt?
Grundrechte verletzt?
Ein erfahrener Anwalt für Grundrechte gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt für Grundrechte gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 13. Januar 2016 | 12:01
Von
Status: Student (2067 Beiträge, 1188x hilfreich)
Es gibt keine untere Altersgrenze für die Berufung in das Beamtenverhältnis, man muss lediglich die Laufbahnerfordernisse erfüllen.
#2
Antwort vom 13. Januar 2016 | 13:40
Von
Status: Weiser (17027 Beiträge, 5900x hilfreich)
Ich war als Zeitsoldat bereits mit 17 Beamter (auf Zeit).
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Grundgesetz" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 13. Januar 2016 | 17:19
Von
Status: Unparteiischer (9557 Beiträge, 2353x hilfreich)
Da Soldaten keine Beamten sind, ist der obige Beitrag natürlich Unsinn. Im übrigen schließe ich mich Tom998 an. Es gibt keine Untergrenze, nur eben die entsprechende Laufbahnvoraussetzung.
#4
Antwort vom 14. Januar 2016 | 08:50
Von
Status: Bachelor (3883 Beiträge, 2383x hilfreich)
Zitat:Da Soldaten keine Beamten sind, ist der obige Beitrag natürlich Unsinn.
Naja, das ist auch nur formal so, wenn man auf Begrifflichkeiten herumreitet. Siehe §§37 ff. Soldatengesetz
Auch wenn im Soldatengesetz der Begriff "Beamter" nicht verwendet wird, Zeit- und Berufssoldaten nicht dem Beamtengesetz unterliegen, sondern dem Soldatengesetz, so sind diese auf Grund der gesetzlichen Regelungen den Beamten faktisch gleichgestellt:
- Zeit- und Berufssoldaten werden berufen und nicht angestellt,
- es entsteht ein Dienstverhältnis, kein Arbeitsverhältnis,
- sie bekommen Bezüge und kein Lohn/Gehalt
- sie bekommen Beihilfe
- sie können nicht kündigen, sondern können nur ihre Entlassung verlangen
- Berufssoldaten treten in den Ruhestand ein und erhalten Pensionen, keine Rente
Alles ganz genauso wie bei Beamten ...
#5
Antwort vom 14. Januar 2016 | 08:51
Von
Status: Weiser (17027 Beiträge, 5900x hilfreich)
Echt? Ich dachte immer, dass man als Zeit-/Berufssoldat auch Beamter sei. Ist dem nicht so?
#6
Antwort vom 14. Januar 2016 | 15:19
Von
Status: Unparteiischer (9557 Beiträge, 2353x hilfreich)
Zitat:Echt? Ich dachte immer, dass man als Zeit-/Berufssoldat auch Beamter sei. Ist dem nicht so?
Frei nach Loriot: Ein Apfel ist ein Apfel und eine Birne ist eine Birne.
Ein Beamter auf dem Rathaus ist kein Soldat (das sollte einleuchten) und genauso ist umgekehrt auch ein Soldat kein Beamter.
Es gibt für jedes Dienstverhältnis entsprechende gesetzliche Grundlagen, und die sind bei den Beamten und den Soldaten sehr (!) verschieden. Das Soldatengesetz, welches das Dienstverhältnis eines Soldaten beschreibt, mag ja in etlichen Punkten dem Beamtengesetz ähnlich sein, aber dennoch sind es zwei paar verschiedene Schuhe, also zwei völlig unterschiedliche Dienstverhältnisse.
Die Rechte und Pflichten unterscheiden sich auch sehr deutlich, wenn man mal tatsächlich in die genannten Gesetze reinschaut.
Zitat:- sie bekommen Beihilfe
Aktive Soldaten bekommen keine Beihilfe, sondern unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Das ist was völlig anderes. Ob ein ehemaliger Berufssoldat nach seiner Pensionierung Beihilfeansprüche hat, weiß ich nicht. Vielleicht.
Und jetzt?
Schon
268.355
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
19 Antworten
-
5 Antworten
-
10 Antworten
-
3 Antworten