Beantragung Erbschein

9. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.11.2014 18:00:01
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)
Beantragung Erbschein

Guten Abend,
muß ich für sämtliche Erbansprüche jeweils einen Erbschein beantragen oder reicht ein Erbschein für weitere Erbschaftsansprüche aus?Beantrage jetzt einen Erbschein für Erbengemeinschaft zwecks Grundstücksverkauf.Zählt dieser nur für diese Angelegenheit?Oder muß für Banken usw.erneut einen Erbschein beantragen?
Danke im voraus.

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-- Editiert Blauer Hai am 09.01.2013 20:15

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Es gibt den gegenständlich beschränkten Erbschein, der dann nur im Zusammenhang mit dem Verkauf der Immobilie verwendet werden kann.

Ein normaler Erbschein wird für sämtliche Nachlassangelegenheiten verwendet. Man kann mehrere Ausfertigungen dieses Erbscheins beantragen.

Es wird ein gemeinschaftlicher Erbschein für die Erbengemeinschaft ausgestellt. Die Ausfertigung eines Teilerbscheines für einen einzelnen Erben macht nur in wenigen Fällen Sinn.

Üblicherweise reicht es, wenn man den Erbschein im Original bei der Bank vorlegt. Die macht sich dann eine Kopie und das Original kann man dann wieder mitnehmen und als Nachweis der Erbenstellung gegenüber weiteren Institutionen verwenden.

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-- Editiert hh am 10.01.2013 10:02

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#2
 Von 
guest-12328.11.2014 18:00:01
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Recht herzlichen Dank.
Hat mir sehr geholfen.
MfG

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