Hallo,
meine Muter ist vor einem Jahr verstorben. Ich habe das Erbe abgelehnt, da -Ihr hab und gut- von Ihrem Freund bei dem Sie derzeit Wohnte beiseite geschafft wurde, was Wert hatte, auch das Geld von Ihrem Konto war verschwunden. Letztendlich waren nur noch eine Einzelgarage im Wert von ca.9000 € und Verbindlichkeiten von ca.15000 €.
Ist es nicht so das die Beerdigung eines Verstorbenen in erster Linie von seiner hinterlassenen Masse bezahlt wird und dann eventuelle Gläubiger dran kommen?
kann ich die von mir bezahlte Beerdigung aus dem erlös der Garage vom Gläubiger zurückverlangen? (ich muste leider aufgrund der Beerdigung schulden machen)
wenn ja, gibt es eine zurückverlangungs - Verjährungsfrist?
Danke fürs Antworten
-- Editiert von Schublade am 09.01.2005 21:46:22
Beerdigungskosten aus abgelehnter Erbmasse zurückfordern?
9. Januar 2005
Thema abonnieren
Frage vom 9. Januar 2005 | 21:43
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 3x hilfreich)
Beerdigungskosten aus abgelehnter Erbmasse zurückfordern?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten