Hallo,
ich habe heute einen Brief von der Kreispolizeibehörde bekommen wegen Beförderungserschleichung.
40€ habe ich schon bezahlt.
Ich bin 20 Jahre alt und Schüler.
Ersttäter.
Beziehe lediglich BaföG (220€ mtl)
+ 400€ Job ( muss ich ja nicht angeben, da ich immer unterschiedlich verdiene)
Wie viel muss ich nun als Strafe bezahlen? Muss ich überhaupt etwas bezahlen?
Und kann ich das eventuell in Raten bezahlen?
Mit freundlichen Grüßen
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Beförderungserschleichung - BaföG 400€ Job - Wie viel muss ich nun als Strafe bezahlen?
11. Januar 2013
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Frage vom 11. Januar 2013 | 16:06
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beförderungserschleichung - BaföG 400€ Job - Wie viel muss ich nun als Strafe bezahlen?
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#1
Antwort vom 11. Januar 2013 | 18:23
Von
Status: Richter (8350 Beiträge, 1493x hilfreich)
Das Verfahren wird voraussichtlich gem. § 45 Abs. 1 JGG eingestellt werden, also sozusagen wegen Geringfügigkeit. Es empfiehlt sich aber, auf den Anhörungsbogen mit einem reuigen Schreiben zu antworten ("Tut mir Leid, kommt nicht wieder vor, habe die 40 € auch schon bezahlt..."), weil dann gesehen wird, dass Sie sich zumindest mit dem Verfahren beschäftigen. Wenn keine Reaktion kommt sind die einzigen, die damit Arbeit haben, die Polizei und die Staatsanwaltschaft, der es auch keine Mühe machen würde, eine kurze Anklage zum Jugendrichter zu schreiben.
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