Befriestet vertrag probezeit schwanger

31. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
go473611-73
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Befriestet vertrag probezeit schwanger

Leider meine deutschkenntnise ist nicht am die beste, aber ich habe eine frage.
Ich habe 5 woche schwanger und ich bin in probezeit. Ich habe eine befristet vertrag fur 1 jahr, und die erste 3 monaten sind probezeit. Vorhär ich hatte auch bei diese Firma gearbeitet, aber bei eine Leichtfirma. Bin Ich versichert bei den MutterSchutz oder was kann Ich zu tun ? Wann muss ich meine Chef informieren bei meine Schwangerschaft ? Ich war noch nicht bei einen Ärzt.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Erstmal: Herzlichen Glückwunsch. :-)

Pobezeit oder nicht, als werdende Mutter hast Du Kündigungsschutz. D.h. - am besten dem Arbeitgeber so schnell wie möglich mitteilen, dass man eben schwanger ist. Dein befristeter Vertrag wird vermutlich nicht verlängert werden, weil Du ja schon vorher in Mutterschutz gehen wirst.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Na ja, man sollte sich vielleicht erst mal zum Frauenarzt bewegen. Da bekommt man dann eine Bescheinigung, die man beim AG einreicht. Und danach sieht man weiter.

wirdwerden

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

ebenso.
Deine Schwangerschaft solltest du dem AG bald mitteilen. Sollte er dir in der Probezeit kündigen, hast du nach Erhalt der Kündigung immer noch 14 Tage Zeit dafür und die K ist hinfällig.

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#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8414 Beiträge, 3774x hilfreich)

Es gibt KEINE Mitteilungspflicht für Schwangere (Ausnahme Führungsposition).
Wenn du keiner Beschäftigung nachgehst, die deiner Gesundheit oder der des heranwachsenden Kindes schaden könnte (z. B. Arbeit in Laboren oder an Tankstellen) gibt es keinen Grund, den AG jetzt zu informieren.

Es besteht absoluter Kündigungsschutz - auch in der Probezeit. Sollte der AG dir in der PZ kündigen, informiere ihn über die bestehende Schwangerschaft und die Kündigung ist zurück zu nehmen.

Aber: Befristete Arbeitsverträge enden auch bei Schwangerschaft zum vereinbarten Zeitpunkt.

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

KEINE Mitteilungspflicht - trifft zu. Sollen ist nicht Müssen. Aber eine Empfehlung;
Und die Ausnahme betrifft m.W. nicht nur Führungskräfte, sondern auch Aufgaben/Tätigkeiten, die das Kind gefährden könnten.

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#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8414 Beiträge, 3774x hilfreich)

Zitat:
Und die Ausnahme betrifft m.W. nicht nur Führungskräfte, sondern auch Aufgaben/Tätigkeiten, die das Kind gefährden könnten.


Richtig gelesen: Habe ich genauso geschrieben.

Ansonsten gibt es keinen Grund (außer der Kündigung), den AG zu informieren. Ich empfehle es (vorerst) nicht zu tun.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Wäre es nicht sinnvoll, erst einmal feststellen zu lassen, ob man wirklich schwanger ist?

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
go473611-73
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Das Baby war nicht geplannt. Ich habe die vertrage unterschriebed in juni, danach war ich eine monat in urlaub dann hatte ich zuruckgekommen. Die vertrage beginnte nur ab 14.08. Und nur am 28.08 habe ich gemacht meine erst schwangerschaftest.

1x Hilfreiche Antwort

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