Befristete Verträge

5. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Belliwell
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Befristete Verträge

Hallo,

ich arbeite in einem Betrieb als Angestellte Erzieherin mit einem befristeten Arbeitsvertrag. Dieser läuft auf 2 Jahre und endet im Mai. Mit mir arbeiten 3 weitere befristete Angestellte Erzieherinnen dort.

Als ich vor fast 2 Jahren dort anfing mit arbeiten, bekam eine andere Kollegin die vor mir dort anfing einen festen Arbeitsvertrag. Soweit ist das erstmal normal in der Einrichtung. Auch diese Kollegin begann mit 2 jähriger Befristung.
Nach etwa 6 Monaten kündigte diese Kollegin fristgerecht, zog in ein anderen Bundesland mit der kompletten Familie. Dort fand sie nie Arbeit und hielt sich mit Aushilfsjobs über Wasser. Irgendwann muss sie gemerkt haben das sie vielleicht doch nicht ihre Festeinstellung hätte aufgeben sollen.

Gestern stellte der Chef unsere neue alte Kollegin vor. Und sie hat wieder eine Festeinstellung bekommen.

Uns befristeten Kollegen, die wir seit fast 2 Jahren auf einen festen Arbeitsvertrag warten, ärgert das, weil von der Geschäftsleitung immer gesagt wurde, die Kinderzahlen rechtfertigen noch keine Festeinstellung. Wir waren zwischenzeitlich auch mal mehr befristete Arbeitnehmer. Viele davon wurden nicht übernommen und immer wurde ihnen dieser Satz entgegen geknallt.

Mit welchem Recht wird diese Kollegin jetzt wieder voll eingestellt? Sie war nicht im Mutterschutz, war nicht schwanger. Sie kündigte von sich aus und war anderthalb Jahre in einem anderen Bundesland.

Darf der Arbeitgeber gegenüber seinen befristeten Arbeitern so handeln?

Ich finde das reichlich dreist und ungerecht. Zwei der befristeten Kolleginnen sind für diese Stelle mehr als 300 Kilometer umgezogen, haben ihre Familien und Freunde zurückgelassen.Weil es eben hieß mit Aussicht auf übernahme. Bei einer anderen Kollegin drohte das Arbeitsamt mit kürzungen, sollte sie diesen Job nicht annehmen. Deren Verträge enden in 2-3 Monaten und nun ist die Aussicht auf einen festen Arbeitsvertrag gänzlich zunichte gemacht, weil der Arbeitgeber von diesen befristeten Leuten im Jahr nur eine einstellt.

Weiß jemand ob so eine Handlungsweise rechtens ist, weil wir 4 befristeten Kollegen wollen beim Arbetigeber eine Beschwerde einreichen.

LG Belli

-----------------
""

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Gibt es einen Betriebsrat oder eine Personalvertretung?
Wenn ja, was sagt die denn zu der Frage?

-----------------
" Don`t feed trolls"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

es ist denkbar, dass euer arbeitgeber dieser kollegin ein rückkehrrecht eingeräumt hat für den fall, dass das mit einer neuen arbeitsstelle am neuen wohnort in einem gewissen zeitraum nichts würde. dann wäre das das einlösen einer eingegangenen verpflichtung, nicht aber willkür euch gegenüber.

-----------------
"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.757 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen