Hallo,
ich arbeite in einem Betrieb als Angestellte Erzieherin mit einem befristeten Arbeitsvertrag. Dieser läuft auf 2 Jahre und endet im Mai. Mit mir arbeiten 3 weitere befristete Angestellte Erzieherinnen dort.
Als ich vor fast 2 Jahren dort anfing mit arbeiten, bekam eine andere Kollegin die vor mir dort anfing einen festen Arbeitsvertrag. Soweit ist das erstmal normal in der Einrichtung. Auch diese Kollegin begann mit 2 jähriger Befristung.
Nach etwa 6 Monaten kündigte diese Kollegin fristgerecht, zog in ein anderen Bundesland mit der kompletten Familie. Dort fand sie nie Arbeit und hielt sich mit Aushilfsjobs über Wasser. Irgendwann muss sie gemerkt haben das sie vielleicht doch nicht ihre Festeinstellung hätte aufgeben sollen.
Gestern stellte der Chef unsere neue alte Kollegin vor. Und sie hat wieder eine Festeinstellung bekommen.
Uns befristeten Kollegen, die wir seit fast 2 Jahren auf einen festen Arbeitsvertrag warten, ärgert das, weil von der Geschäftsleitung immer gesagt wurde, die Kinderzahlen rechtfertigen noch keine Festeinstellung. Wir waren zwischenzeitlich auch mal mehr befristete Arbeitnehmer. Viele davon wurden nicht übernommen und immer wurde ihnen dieser Satz entgegen geknallt.
Mit welchem Recht wird diese Kollegin jetzt wieder voll eingestellt? Sie war nicht im Mutterschutz, war nicht schwanger. Sie kündigte von sich aus und war anderthalb Jahre in einem anderen Bundesland.
Darf der Arbeitgeber gegenüber seinen befristeten Arbeitern so handeln?
Ich finde das reichlich dreist und ungerecht. Zwei der befristeten Kolleginnen sind für diese Stelle mehr als 300 Kilometer umgezogen, haben ihre Familien und Freunde zurückgelassen.Weil es eben hieß mit Aussicht auf übernahme. Bei einer anderen Kollegin drohte das Arbeitsamt mit kürzungen, sollte sie diesen Job nicht annehmen. Deren Verträge enden in 2-3 Monaten und nun ist die Aussicht auf einen festen Arbeitsvertrag gänzlich zunichte gemacht, weil der Arbeitgeber von diesen befristeten Leuten im Jahr nur eine einstellt.
Weiß jemand ob so eine Handlungsweise rechtens ist, weil wir 4 befristeten Kollegen wollen beim Arbetigeber eine Beschwerde einreichen.
LG Belli
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Befristete Verträge
5. Januar 2010
Thema abonnieren
Frage vom 5. Januar 2010 | 10:11
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Befristete Verträge
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 5. Januar 2010 | 10:15
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8068x hilfreich)
Gibt es einen Betriebsrat oder eine Personalvertretung?
Wenn ja, was sagt die denn zu der Frage?
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" Don`t feed trolls"
#2
Antwort vom 5. Januar 2010 | 12:13
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
es ist denkbar, dass euer arbeitgeber dieser kollegin ein rückkehrrecht eingeräumt hat für den fall, dass das mit einer neuen arbeitsstelle am neuen wohnort in einem gewissen zeitraum nichts würde. dann wäre das das einlösen einer eingegangenen verpflichtung, nicht aber willkür euch gegenüber.
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