Hallo, ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag für 8 Wochen, Vollzeit Einzelhandel NRW, unterschrieben und vorher Hartz IV erhalten. Nun habe ich mir am 3. Tag durch einen unverschuldeten Sturz den Arm gebrochen und bin krank geschrieben. Müsste ich nicht für die ersten beiden Tage Lohn erhalten und danach Krankengeld, da in den ersten 4 Wochen ja die Krankenkasse eintritt? Arbeitgeber schickt die Verdienstbescheinigung für die Krankenkasse nicht zurück, so daß ich noch überhaupt keine Zahlung erhalten habe und nicht weiß, wie ich meine Miete zahlen soll. Was soll ich tun und was bedeutet; Arbeitsverhältnis kann mit einer Frist lt. Manteltarifvertrag beidseitig gekündigt werden? Mein Vertrag geht bis 14.02.08
Danke
Befristeter Arbeitsvertrag für 8 Wochen
6. Januar 2009
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Frage vom 6. Januar 2009 | 19:51
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Befristeter Arbeitsvertrag für 8 Wochen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 6. Januar 2009 | 20:07
Von
Status: Senior-Partner (6301 Beiträge, 2468x hilfreich)
Für die Tage an denen man da war muss er sicherlich Lohn zahlen. Auch muss er die Verdienstbescheiniungen zurücksenden.
Beides vor dem Arbeitsgericht einklagen. Einfach hingehen und Klage diktieren, sobald er die hat wird er wohl reagieren.
Wenn man kein Geld hat geht man aufs Sozialamt und beantragt Leistungen, evtl. als Darlehn. Mit der Vermieter kann man auch sprechen.
Man könnte auch den Arbeitsvertrag der Kassen senden, evtl. zahlen die dann auch so.
Klaus
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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