Bei Gelb über die Ampel - Bus gerammt

5. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Hertener
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bei Gelb über die Ampel - Bus gerammt

Hallöchen!

Der Titel sagt eigendlich schon fast alles: ich bin bei Gelb über eine Ampel und war relativ überrascht, als mir auf einmal ein Bus im Weg stand. Wir haben uns dann frontal getroffen, bei mir ein Totalschaden, beim Bus leichte Schäden; keine Verletzungen (naja, ein paar Schürfwunden bei mir). Die Polizei ist schnell vor Ort und trägt mich als Verursacher des Unfalls ein, allerdings unter mündlichem Protest meinerseits.

Dann flattert mir vor einigen Wochen ein Bußgeldbescheid nach Hause, in dem ich wegen der Ordungswidrigkeit "Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Es kam zum Unfall." Mit 213,10 Euro Geldbusse + 4 Punkten + 1 Monat Fahrverbot belangt werden soll. In meinem Widerspruch habe ich darauf hingewiesen, dass ich bei Gelb in die Kreuzung eingefahren bin und daher die o.a. Ordungswidrigkeit nicht von mir begangen wurde.

Widerspruch natürlich abgewiesen und jetzt gehen die Akten zur Staatsanwaltschaft. Hat irgendwer nen Tipp für mich, wie ich mich verhalten soll bzw. wie meine Chancen stehen. Muss gestehen, etwas nervös bin ich schon.

Achja: Zeugen gibt es meines Wissens übrigens nicht.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
barchetta
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 76x hilfreich)

Hallo Hertener,

deine Chancen sehen schlecht aus. Den Widerspruch hättest du besser mit einem Anwalt abgestimmt.

Das Einfahren in den Kreuzungsbereich während der Gelbphase ist nur ausnahmsweise gestattet, z. B. wenn man durch ein Bremsmanöver nicht mehr vor der Haltelinie zum Stehen gekommen wäre oder ein solches Manöver den rückwärtigen Verkehr gefährden würde.

Deine Argumentation, daß du ja Gelb hattest und demnach noch ohne weiteres in den Kreuzungsbereich hineinfahren durftest hat daher zur Ablehnung des Widerspruchs geführt.

Hast du ähnliche Angaben auch am Unfallort gemacht?

Da wird man nicht mehr viel ändern können.

Viele Grüße,

barchetta

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#2
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Welche Beweise für einen Rotlichtverstoß werden denn angeführt?
Nur die Vermutung, Du wärest bei Rot gefahren dürfe nicht ausreichen.

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#3
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

Ich würde mal sagen, es sieht schlecht für einen "Handel" aus.....
Vermutlich wird die Würdigung der Aussagen zur Einschätzung für die Rotfahrt hergehalten haben.....
(hat ein Bus eigentlich eine Blackbox???)

Die Begründung für den Widerspruch is nun nicht der große Reißer......
Wie schon geschrieben, bei Gelb hat keiner was auf der Kreuzung rumzudahlen....(auch wenn wir das täglich tun, wird es nicht rechtmäßiger davon)

Mir fehlt nun bissl die Kenne, inwieweit die Unfallzeit genau festgestellt werden kann....
Wenn der Bus ne Art Blackbox hat, liefert er die genaue Zeit des Zusammenstoßes und mit einer Berechnung liese sich normalerweise ermitteln, WANN wirklich die Ampelanlage passiert wurde und ob es nich doch schon "ober-dunkel-gelb" war......

Sollte die Sache vor Gericht kommen, kann man glaube nicht 100%ig einschätzen, wie es ausgeht.....da ist der Richter erstmal "frei" in seiner Findung!
Allerdings weiß ich nicht, warum die Sache jetzt (erst) zur StA soll......eine Ablehnung des Bußgeldbescheides macht die Sache nicht zur Strafsache....
Oder wurde durch die Polizei von Anfang an ein Ermittlungsverfahren wg. Gefährdung des Straßenverkehr betrieben???

-----------------
"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

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#4
 Von 
Hertener
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, ich habe dieselbe Aussage auch am Unfallort getätigt (nicht besonders intelligent, ich weiß).
Beim Bußgeldbescheid wurden gar keine Beweismittel aufgeführt. Allerdings stand direkt bei den Rechtsbelehrungen, dass bei einem abgewiesenem Einspruch die Sache direkt an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wird.

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#5
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Also ohne irgendeinen stichhaltigen Beweis sollte es schwerfallen Dir einen Rotlichtverstoß anzuhängen.

http://www.ratgeberrecht.de/urteile/leitsatz/rl02216.html
oder
http://www.ra-kotz.de/rotlichtverstoss3.htm
oder
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rotlicht19.htm

Ich fürchte aber, dass es sinnvoller ist einen Anwalt einzuschalten.

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