Bei Insolvenz im Ausland arbeiten

17. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
okrim17
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bei Insolvenz im Ausland arbeiten

Hallo an alle,

hätte da mal eine Frage und zwar habe ich seit einem Jahr Insolvenz angemeldet, jetzt wollte ich meinen Job wechseln und in Österreich arbeiten, darauf hin hat mein Insolvenzverwalter mir gleich gesagt, gerne den da bekommen wir mehr Geld, da Österreich ein anderes Insolvenzrecht hat.
Jetzt habe ich mir mal die Pfändungstabellen von Österreich angeschaut und tatsächlich, das ist sogar einiges mehr, jetzt meine Frage die Firma hat auch eine Niederlassung in Lichtenstein, nur finde ich da keine Pfändungstabellen, kann mir hier einer sagen ob ich mit meiner Insolvenz in Lichtenstein auch so schlecht wie in Österreich fahre.
In Österreich würde ich zwar einiges mehr verdienen aber unterm Strich hätte ich trotzdem weniger wie jetzt in Deutschland.

Ich danke vorweg schon mal allen die mir hier weiterhelfen können.

Gruß Mirko


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.07.2012 16:26:17
Status:
Schüler
(402 Beiträge, 172x hilfreich)

Ist doch super die Idee, dann musst du nur noch raus finden ob es in dem Ländern ein ähnliches Insolvenzverfahren gibt. Dann einen Antrag stellen und los geht es.

Am besten ziehst du nach England, deren Insolvenzverfahren ist viel kürzer.

Oder noch besser, ne englische Insolvenz, mit österreichischen Nebenjob, in Deutschland gemeldet sein und auf Malle Party feiern.

In dem Land in dem du lebst macht die Regeln für deine Insolvenz

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12304.12.2012 09:02:19
Status:
Schüler
(473 Beiträge, 327x hilfreich)

Ooooooch Querulantenjäger.... :augenroll: Gestern noch von mir gelobt und jetzt so einen Schmarrn verzapft...

@okrim17: In Liechtenstein liegt das unpfändbare Minimum bei derzeit CHF 1.980,-- pro Monat, CHF 495,-- pro Woche oder CHF 70,-- pro Tag. Bei Unterhaltszahlung an den Ehegatten oder eingetragenen Partner erhöht sich dieser Betrag um CHF 803,-- monatlich, CHF 202,-- wöchentlich oder CHF 26,-- täglich. Für Kinder lauten die Zahlen 542/149/20.

VG
InsoFlo

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"§ 1 InsO : "Dem REDLICHEN Schuldner...""

3x Hilfreiche Antwort

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