Beihilfe durch Unterlassung?

6. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Utafragt
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beihilfe durch Unterlassung?

Hallo,

ich bin seit 2 Monaten in einer extrem doofen Situation, die mir Kopf- und Bauchschmerzen bereitet.

Ich vermute (ich kann es nicht beweisen!), dass mein Vermieter die Miete nicht angibt und auch viele seiner Verkäufe (er handelt mit gebrauchten E-Geräten) schwarz abwickelt. "Vermuten", weil bei ihm allgemein einiges nicht ganz sauber läuft und er ab und an auch doof genug ist das vor jedermann zu erwähnen.
Nun war ein Kumpel letztens zu Besuch und meinte, ich könnte auch Stress kriegen, wenn das rauskommt wegen Beihilfe weil ich nichts dagegen mache. Ich kenne mich mit so was nicht aus und habe meinen Vermieter darauf angesprochen, dass er das vielleicht dem Amt besser mitteilt. Ob er es jetzt macht oder auch davor schon gemacht hat und er nur rumprollt weiß ich aber nicht.

Was passiert, wenn es irgendwann mal rauskommt und mein Vermieter sagt, dass ich Bescheid wusste? Bekomme ich dann auch Stress bzw. mache ich mich momentan vielleicht schon strafbar?
Ich habe in meiner frühen Erwachsenenzeit leider ziemlich viel Sch*** gebaut, wurde (zum Glück) erwischt, verurteilt und habe meine Strafe auch abgesessen. Ich habe mir seither nichts zu Schulden kommen lassen, arbeite, ... und habe jetzt höllisch Schiss für die eventuellen Betrügereien eines anderen geradestehen zu müssen. Was mache ich jetzt am besten? Muss ich das anzeigen? Muss ich mich anzeigen? Kommt so was überhaupt raus? Macht das Finanzamt bei so kleinen Beträgen überhaupt was? Die Situation macht mich ganz krank und ich weiß nicht, wie ich mich verhalten soll.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

1. Nein, Sie können nicht belangt werden!

2. Wenn Sie ihr Gewissen „erleichtern" wollen, können Sie die vermuteten Sachverhalte jederzeit den Finanzbehörden zur Kenntnis bringen. Da auch der Name des Anzeigenstellers durch das Steuergeheimnis geschützt ist, kann der Hinweis anonym aber auch unter Nennung des Namens erfolgen. Ihr Vermieter wird nicht erfahren, von wem der Hinweis kommt!

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#2
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1173x hilfreich)

Ob die Beträge klein sind, können wir mangels konkreter Zahlen nicht feststellen.

Grundsätzlich gilt: Eine anonyme Anzeige hat immer eine geringere Wirkung. Oft genug kommen Anrufe oder Schreiben, in denen andere beschuldigt werden, etwas "schwarz" zu machen. Die Handlungsmöglichkeit der Finanzverwaltung sind dadurch sehr beschränkt. Dass die Steuerfahndung aufgrund eines solchen pauschalen Hinweises keine Hausdurchsuchung vornehmen darf, dürfte wohl einleuchten.

Es sollten dann konkrete Anhaltspunkte genannt werden, z.B. dass Sie monatlich x Euro auf das Konto Y überweisen oder der Kunde A das Gerät B am xx.xx.xxxx für z Euro gekauft hat und der Verkauf solcher Geräte auch nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht erfolgt (sonst nicht steuerbar).

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#3
 Von 
Louis Cypher
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 178x hilfreich)

Ich schließe ich meinen Vorrednern an. Beihilfe oder Begünstigung einer Steuerhinterziehung scheiden hier aus. Weder wollten Sie die Tat gemeinsam noch für den Vermieter verwirklicht sehen.
Zudem ist es Ihnen normalerweise unmöglich zu erkennen, ob ihr Vermieter die Einkünfte und die Verkäufe in seiner Steuererklärung tatsächlich nicht korrekt angibt. Selbst wenn er dies lautstark behauptet. Es sei denn, Sie hätten seine Steuererklärung gefertigt. ;)

Daher haben Sie aus meiner Sicht strafrechtlich nichts zu befürchten.
Wenn Sie eine Anzeige beim FA machen wollen, kann das auch anonym geschehen. Das Finanzamt braucht sich ja nur die Steuererklärungen des Vermieters der letzten Jahre zu ziehen. Wenn dort steht, er hätte z.B. 300€ an Miete erhalten, Sie jedoch in der Anzeige angaben 500€ gezahlt zu haben, kann das durchaus Ermittlungen nach sich ziehen.
Das das Finanzamt daran kein Interesse hat, kann ich ausschließen. Bei steuerlichen Sachverhalten gilt das Legalitätsprinzip. Das heißt, die Beamten dürfen bei einem Verdacht auf eine Steuerstraftat nicht wegschauen oder auf Maßnahmen verzichten. Wenn nicht (sofort) etwas passiert dürfte das eher an der Auslastung der Behörde liegen.

-- Editiert von Louis Cypher am 08.01.2018 13:07

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