Beim Schwarzfahren erwischt. Bin minderjährig. Inkasso und Rechtsanwalt wurde eingeschaltet was soll

12. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
2idi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 6x hilfreich)
Beim Schwarzfahren erwischt. Bin minderjährig. Inkasso und Rechtsanwalt wurde eingeschaltet was soll

Hallo ich bin minderjährig(14) und wurde beim Schwarzfahren erwischt. Ich bin einige Wochen darauf zur VAG gegangen um dort meine Strafe zu bezahlen. Mir wurde gesagt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wurde und ich warten soll. Es kam dann ein Brief von einem Inkassobüro in dem Stand das es die letzte Mahnung ist, die Strafe zu zahlen, dabei war es der erste Brief der mir geschickt wurde und mir wurde ja gesagt, dass ich warten soll. Ich habe mich daraufhin im Internet erkundigt und erfahren, dass sie nicht berechtigt sind ein erhöhtes Beförderungsgeld von Minderjährigen zu fordern. Ich habe den Brief deshalb ignoriert. Fast ein Monat danach ist ein Brief von einem Rechtsanwalt gekommen. Beide Briefe wurden meinem Namen zugestellt. Ich weiß nicht was ich tun soll... :(



-- Editier von 2idi am 12.01.2016 23:34

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Eltern wissen bescheid ?

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
2idi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 6x hilfreich)

Ja wissen sie

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Unbedingt aufpassen:
Falls ein gelber Brief vom Gericht kommt, muss man diesen öffnen und dem gerichtlichen Mahnbescheid widersprechen.
Das sollte man tunlichst nicht versäumen.

Den Brief vom Rechtsanwalt darf man gerne ignorieren. Der spekuliert auf Unwissenheit des Schuldners.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Gleichwohl könnten die Eltern auch dem Anwalt zurückschreiben, die Forderung ablehnen und darauf verweisen, dass du erst 14 bist.

Möglicherweise erledigt sich dann die Sache. Ansonsten wird die Sache ganz sicher routinemäßig bei Gericht eingereicht.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die Sache geht bestimmt nicht vor Gericht
Der reguläre Fahrpreises ist zu entrichten
Zweckgebundene Überweisung an die Anwälte

Den Anwälten durch ein Elternteil schriftlich mitteilen das der Sohn minderjährig ist und die über den Fahrpreis hinausgehende Forderung zurückgewiesen wird

Quelle : Wiki
Rechtliche Situation bei Kindern und Jugendlichen

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können, da sie nicht oder nur beschränkt geschäftsfähig sind, im Fall des Schwarzfahrens nicht vom Verkehrsunternehmen zu Zahlung des erhöhten Beförderungsgeldes gezwungen werden, soweit das Beförderungsverhältnis zivilrechtlicher Natur ist. Kinder unter 7 Jahren können einen entgeltlichen Beförderungsvertrag nicht (§ 104 , § 105 BGB ), Jugendliche im Alter zwischen 7 und 18 Jahren nicht wirksam ohne Zustimmung der Eltern (§ 106 , § 107 BGB ) abschließen. Ist die Fahrt nicht bereits von einer (auch konkludenten) Einwilligung gedeckt (z. B. wenn der Weg zur Schule regelmäßig mit Bus oder Bahn erfolgt – was aber nur bei Fahrten mit gültigem Fahrschein anzunehmen ist) und erfolgt keine nachträgliche Genehmigung, so ist ein Vertrag, auf den sich das Beförderungsunternehmen berufen könnte, wegen § 108 BGB nicht wirksam zustande gekommen.[25]

Ein Bereicherungsanspruch kommt dagegen in Betracht, § 812 Abs. 1 Satz 1, 1. oder 2. Alt., § 818 BGB , ebensowie ein deliktischer Anspruch wegen Verletzung eines Schutzgesetzes, § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 265a StGB (siehe „Flugreisefall"). Dass der Schaden bzw. der Wert der Bereicherung an die Höhe des erhöhten Beförderungsgeldes heranreicht, ist zu bezweifeln – beweisen muss dies in jedem Fall das Verkehrsunternehmen. Die Eltern selbst sind zum Schadensersatz jedenfalls dann nicht verpflichtet, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht entsprochen haben, § 832 , § 823 BGB i.V.m. § 265a StGB . Vertraglich haften sie ebenso wenig wie die Kinder und Jugendlichen.

Da die Verkehrsunternehmen nicht auf diesen Umstand hinweisen und auch bei Kindern und Jugendlichen mit den üblichen Methoden das erhöhte Beförderungsentgelt erheben (1. Mahnung, 2. Mahnung, Inkassobüro, Rechtsanwalt, gerichtliches Mahnverfahren mit der Möglichkeit zum Widerspruch), zahlen die Kinder und Jugendlichen oder Eltern oft bereitwillig ohne Rechtsgrund.

Nerven bewahren

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
2idi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 6x hilfreich)

Soll ich jetzt einfach abwarten???

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde dir empfehlen, zu deinen Eltern zu gehen. Da sie es ja schon wissen. und diese sollen dem Anwalt schreiben, dass du minderjährig bist, keine Erlaubnis für die Schwarzfahrt hattest und nichts bezahlt wird außer Briefporto und dem regulären Ticket-Preis. Parallel würde ich genau das dann auch überweisen.

Und mache das nicht zu häufig. Denn wenn du das ständig machst, helfen dir weder Minderjährigkeit noch deine Eltern noch irgendwie weiter.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Zitat (von 2idi):
Soll ich jetzt einfach abwarten???


Geh zu den Eltern
Die sollen einen Brief an die Anwälte schreiben das Du minderjährig bist und deshalb nur der reguläre Fahrpreis nachbezahlt wird. Weitere Kosten werden zurückgewiesen

Die Eltern sollen sich trotzdem auf 1 oder 2 weitere Bettelbriefe einstellen

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.636 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen