Beiordnung eines Notanwalts

1. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
act123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)
Beiordnung eines Notanwalts

Hallo,

allen ein gutes neues Jahr.

Eine Frage zu § 78b Abs. 2 ZPO :

"(2) Gegen den Beschluss, durch den die Beiordnung eines Rechtsanwalts abgelehnt wird, findet die sofortige Beschwerde statt."

Wie ist das zu verstehen? Kann ein Rechtsmittel "stattfinden"?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Den Absatz 2 sollte man im Zusammenhang mit Abs. 1 der genannten Bestimmung lesen. Dann ist doch eigentlich alles klar.

wirdwerden

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#2
 Von 
act123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

Dachte ich ja auch - bis sie meinen Antrag abgelehnt haben. Also Beschwerde. Aber was heißt "stattfinden" - das kann man wohl nur selber stattfinden lassen. Geht also morgen ab. Oder wie ist das sonst noch zu deuten?

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