Benutzung einer eingetragenen Marke trotz Gattungsnamen

9. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
tom8
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Benutzung einer eingetragenen Marke trotz Gattungsnamen

Hallo, es geht um die Verwendung des Gattungsbegriffs " JEEP " in Bezug auf den Verkauf von Geländewagen.

Kann ich auf meiner Webseite für Geländewagen trotz bestehender & eingetragener Marke Jeep Nizzaklasse, die Bezeichnung für einen Bauart ähnlichen Nachbau, des von Crysler nicht mehr produzierten legendären Willys Jepp des II Weltkrieges verwenden ?? Ich wüsste nicht wie ich das Fahrzeug sonst benennen sollte damit es auch von Millitärliebhabern gefunden wird ??
Muss ich es nun z.B. Willys Geländewagen nennen ? Mag keine Ärger bekommen.

Das selbe wird sich ebenfalls in den Keywords auf der Webseite wiederspiegeln.

Schönen Gruß & Danke

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Erbe###
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 18x hilfreich)

Nein.
Markenrecht ist Markenrecht.
Was ist eine Nizzaklasse?

Signatur:

Liebe Grüße
Erbe###Otto

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Erbe###
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 18x hilfreich)

Welche Marke ist das Auto?

Signatur:

Liebe Grüße
Erbe###Otto

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Erbe###
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 18x hilfreich)

Ein Mahindra?

Signatur:

Liebe Grüße
Erbe###Otto

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Erbe###):
Was ist eine Nizzaklasse?


Jetzt nicht ernst gemeint die Frage oder?
Falls ja, frage ich mich weshalb man hier antwortet.....

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#5
 Von 
tom8
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Erbe###):
Nein.
Markenrecht ist Markenrecht.
Was ist eine Nizzaklasse?


Jeep wurde als Marke in Nizzaklasse 12 Auto und Autoteile etc. eingetragen

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
tom8
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo die eigene Marke für die Autos ist natürlich vorhanden und wird verwendet, aber wenn ich das Auto unter der Bezeichnung z.B. Runtiger X3 Militär Jeep verkaufe, verwende ich ja in der Produktbeschreibung z.B. die Bezeichnung Jeep, somit denke ich ist das bedenklich oder ein Markenrechtsverstoß, obwohl jeder den Jeep ähnlichen, nachbau auch als Jeep identifizieren würde.

Ich verwende deshalb im Moment die Bezeichnung Geländewagen oder Geländefahrzeug.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Erbe###
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 18x hilfreich)

Zitat (von tom8):
Hallo die eigene Marke für die Autos ist natürlich vorhanden und wird verwendet, aber wenn ich das Auto unter der Bezeichnung z.B. Runtiger X3 Militär Jeep verkaufe, verwende ich ja in der Produktbeschreibung z.B. die Bezeichnung Jeep, somit denke ich ist das bedenklich oder ein Markenrechtsverstoß, obwohl jeder den Jeep ähnlichen, nachbau auch als Jeep identifizieren würde.

Ich verwende deshalb im Moment die Bezeichnung Geländewagen oder Geländefahrzeug.

Das ist gut, um nicht gegen Markenrechte zu verstossen. Lass Jeep raus und verwende Allrad, Offroad, 4x4 etc

Signatur:

Liebe Grüße
Erbe###Otto

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#8
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1537 Beiträge, 674x hilfreich)

Zitat (von tom8):
Hallo, es geht um die Verwendung des Gattungsbegriffs " JEEP " in Bezug auf den Verkauf von Geländewagen.


Wenn "Jeep" ein Gattungsbegriff für Geländefahrzeuge (geworden) wäre, dann könnte ggf. die Löschung einer Fahrzeugmarke "Jeep" wegen Verfalls beantragt werden.

Zitat:
Kann ich ... die Bezeichnung "Jeep" für einen Nachbau des legendären Willys Jeep verwenden ??


Nein: Eine geschützte Marke darf man nicht für Waren eines anderen Unternehmens verwenden. Aber wenn zur Beschreibung des Nachbaus eines Markenprodukts das Markenprodukt benannt würde ( "unser XYZ ist eine Kopie des "Jeep 1943" ), dann liegt keine Benutzung der Marke für andere Waren/Fahrzeuge vor. Vielmehr würde es sich hier um den Fall einer unlauter vergleichenden Werbung unter Nennung/Erkennbarmachung der Marke für (grundsätzliche erlaubte) Nachahmungen von Markenwaren handeln, § 6 UWG .

Zitat:
Ich wüsste nicht wie ich das Fahrzeug sonst benennen sollte


Am einfachsten mit irgendeinem Namen, vielleicht mit der Bezeichnung, die ihm der Hersteller des Nachbaus gegegeben hat?

Zitat:
damit es auch von Millitärliebhabern gefunden wird ??


Wenn man sich die "Anlockwirkung" geschützter Markenzeichen zunutze machen möchte, müßte man sich beim Markeninhaber die Erlaubnis zur Markenzeichenbenutzung zu erkaufen versuchen.

RK

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
tom8
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Herzlichen Dank für die sehr kompetente Antwort !! Das wollte ich wissen - Schönen Gruß aus der Oberpfalz

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