Hallo
mein mündlicher Beratungshilfeantrag wurde zunächst mit fadenscheinigen Begründungen abgelehnt; nach der Erinnerung kam nun die Aufforderung, mir die Kontoauszüge von der Bank bestätigen zu lassen.
Dies kostet 15€, was mich wohl vor der Inanspruchnahme abschrecken soll.
Ich habe einen ALG-II Bescheid vorgelegt. Reicht dieser nicht aus bzw. gibt es gesetzliche Vorschriften/Urteile, wie/welche Unterlagen vorgelegt werden müssen?
Grüße
Hurtz
BerHilfe: welche Unterlagen
2. Januar 2012
Thema abonnieren
Frage vom 2. Januar 2012 | 15:56
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
BerHilfe: welche Unterlagen
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 3. Januar 2012 | 08:22
Von
Status: Lehrling (1138 Beiträge, 1370x hilfreich)
Gehen Sie direkt zur zuständigen Stelle und beantragen Sie schriftlich die BRH.
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
267.636
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
8 Antworten
-
1 Antworten