Berechnen Arbeitsleistung Dachdecker

10. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
bigu
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 5x hilfreich)
Berechnen Arbeitsleistung Dachdecker

Guten Tag,
unser Dachdecker hat für die Innendämmung (Zwischensparren) unseres Daches die gesamte Dachfläche zur Berechnung angesetzt mit dem Hinweis, dass Öffnungen kleiner 2,5 qm übermessen würden. Da es um 150 qm Fläche insgesamt versus 100 qm gedämmter Fläche geht, unsere Frage: Ist es üblich die übermessene Fläche für Arbeitsleistung UND Material anzusetzen? Uns leuchtet ein, dass durch das Übermessen der Öffnungen ein erhöhter Arbeitsaufwand ausgeglichen wird. Aber Material wird doch definitiv weniger eingesetzt?
Danke für Aufklärung

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von bigu):
Aber Material wird doch definitiv weniger eingesetzt?

Eventuell. Oder auch nicht.
Kommt darauf an, denn gerade an den Öffnungen wird ja auch immer wieder mal Überlappung benötigt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Es kommt zunächst drauf an, wie der Angebotstext formuliert ist, wie abgerechnet wird und was Vertragsgrundlage ist. Das kennen wir nicht. Das Übermessen der Fensteröffnung ist zulässig. Er hat mit der Herstellung der Fensterleibungen und dem Anarbeiten an die Fensterrahmen einen wesentlich höheren Zeitaufwand, als wenn er reine Dachfläche schließt. Er darf die Fensterausbildung aber nicht noch extra abrechnen.

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#3
 Von 
bigu
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke schonmal!
Im Angebot steht: Lieferung und Montage Dämmstoffplatten, in der Spalte für Menge 150 qm. Dafür eine Summe. (die also auch die Materialkosten enthält.

Wir können nachvollziehen, dass durch das Übermessen der Mehraufwand an den Kanten ausgeglichen wird und finden diese unkomplizierte Weise auch gut.

Wir können aber nicht einschätzen,ob es gerechtfertigt ist, die Gesamtsumme (Arbeit und Material, was ja im Angebot zusammengefasst wurde) anzusetzen. Ist es das? Immerhin geht es mit 50 qm Öffnungen um 1/3 der Gesamtfläche bzw. des Gesamtmaterials.

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Kann es sein, dass Du dich verrechnet hat.

20 Fenster auf einer G-Dachfläche von 150m² halte ich für arg viel.

Berry

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#5
 Von 
bigu
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 5x hilfreich)

Es sind 10 Fenster und es gibt noch eine andere Stelle, die der Dachdecker nicht mit gedämmt hat (ich wollte es nicht verkomplizieren). Wir haben anhand der bestellten und übrigen Pakete ausgerechnet, dass er für 100 qm Material verbaut hat.

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#6
 Von 
bigu
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 5x hilfreich)

Es sind 10 Fenster und es gibt noch eine andere Stelle, die der Dachdecker nicht mit gedämmt hat (ich wollte es nicht verkomplizieren). Wir haben anhand der bestellten und übrigen Pakete ausgerechnet, dass er für 100 qm Material verbaut hat.

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#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Den Sachverhalt vollständig darzustellen, macht es einfacher, nicht komplizierter.

meint

Berry

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#8
 Von 
bigu
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 5x hilfreich)

Da wir etwas vom Thema abgekommen sind, möchte ich nochmal meine eigentliche Frage wiederholen:

Ist es gerechtfertigt, dass der Dachdecker, die Gesamtsumme (Arbeit und Material, was ja im Angebot zusammengefasst wurde) für die komplette Fläche angesetzt hat?

Vielen Dank für eure Antworten

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von bigu):
Ist es gerechtfertigt, dass der Dachdecker, die Gesamtsumme (Arbeit und Material, was ja im Angebot zusammengefasst wurde) für die komplette Fläche angesetzt hat?

Wurde doch schon unter #1 beantwortet?

Wenn man keine Details liefert, muss man halt damit leben das die Antwort so ungenau wie die Fragestellung ist...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
bigu
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 5x hilfreich)

Jede Nachfrage beantworte ich gern. Nette Hinweise sind willkommen. Die Kommentare... nun ja ... lass ich unkommentiert :)

Also ein oben stehendes Detail ist, dass der Dachdecker nachweislich nur 100 qm verbaut hat. Ist es ok, wenn er trotzdem 150 qm Material und Einbau ansetzt oder sollte er es aufschlüsseln und beim Material nur die tatsächliche Menge ansetzen?

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#11
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Zitat (von bigu):
Ist es üblich die übermessene Fläche für Arbeitsleistung UND Material anzusetzen?

Ja - und üblich ist bei Abrechnung nach Fläche eigentlich nur ein Gesamtpreis: EP je Einheit ( Fläche) - wobei dieser Gesamtpreis Arbeitsleistung und Material beinhaltet.

Da liegt halt eine Mischkalkulation zugrunde und schließlich trägt der Auftragnehmer das Risiko von Mehraufwand (bei Arbeitszeit und Material) - ebenso ist natürlich möglich, dass sich für den Auftragnehmer auch ein Vorteil durch Minderaufwand (von Arbeitszeit und Material) ergibt. Aber meist bedeutet ja weniger Arbeit zugleich mehr Material und umgekehrt - Stichwort: Einpassen/Verschnitt

Hat er real 100qm Dämmstoff eingekauft? Oder ist das die von euch gemessene zu bearbeitende Netto-Fläche? Womöglich zerstreut schon ein Blick in den Lieferschein ganz schnell euren Unmut ...

Bei der Abrechnung nach Fläche wird halt davon ausgegangen, dass sich erst bei Öffnungen über 2,5m² Einsparungen aus Arbeitszeit und/oder Materialverbrauch ergeben - im Verhältnis zum erforderlichen Mehraufwand/Mehrverschnitt. Natürlich ist das schon irgendwie eine pauschale Annahme - aber wie sonst sollte ein pauschaler Ansatz EP/Fläche zustandekommen?

Wenn man ausschliessen möchte, dass der Handwerker da möglicherweise ein Plus machen könnte, dann sollte man sich für die Abrechnung nach tatsächlich verbrauchtem/zugekauftem Material und tatsächlich benötigter Arbeitszeit entscheiden ... dann trägt man halt selbst das Risiko für Mehrverbrauch von Arbeitszeit und/oder Material bzw. hat selbst die Chance auf das Plus.

Zitat (von bigu):
Wir können aber nicht einschätzen,ob es gerechtfertigt ist, die Gesamtsumme (Arbeit und Material, was ja im Angebot zusammengefasst wurde) anzusetzen

Da keimt in mir der Verdacht, dass hier ja tatsächlich der übliche Gesamtpreis (Arbeit mit Material) je Einheit vereinbart war - und möglicherweise nur in der Rechnung der vereinbarte Gesamtpreis aufgesplittet wurde, weil ihr nur so die Lohnkosten/Arbeit wieder bei der Steuererklärung geltend machen könnt (Steuerabzug für Handwerkerleistungen).

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Also VOB und DIN jeweils verweisen auf Öffnungen kleiner 2,5 qm als nicht zum Herausrechnen, und damit ist eben auch das Material mit dabei,
Wenn man es genau will, die Texte gibt es nicht umsonst, empfehlenswert das Baustellenhandbuch:
https://www.baustellenhandbuch.de/?wa=1300-1
Denn auch ein Auszug ist nicht erlaubt. Einzig zum Thema Verputz was analog dazu gleich berechnet wird gibt es das zu lesen:
http://www.g-heckmeier.de/aufmass.html
So und nun das Angebot war ein Einheitsangebot,, wenn die Einzelflächen also alle kleiner 2,5 qm sind dann ist das Liefern und montieren auf die Gesamtfläche vollkommen in Ordnung. Bei größeren Öffnungen darf nicht übermessen werden, jedoch wird hier eine extra Position für das Erstellen der Laibungen fällig.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von bigu):
Ist es ok, wenn er trotzdem 150 qm Material und Einbau ansetzt

Ja, das ist ok.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
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