Wie werden bei Auszug die anteiligen Renovierungskosten berechnet, zu denen uns unser Vermieter rankriegen kann.
Berechnung anteiliger Renovierungskosten bei Auszug
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Wie lange wohnt ihr denn schon dort, und was steht im Mietvertrag bezüglich Renovierung?
Siehe meinen weiteren Beitrag "Nochmal Renovierung ..." Dort findest Du alles!!!!
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
huihui cultshirt - du hast doch auch die Möglichkeit die wichtigen Infos zu deiner neuen Frage hier reinzukopieren. Bei so viel
Eigenleistung durch dich, ist die Versuchung dir zu helfen relativ gering...
also hier nochmal:
§5 a) Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten die Schönheitsreparaturen in den Mieträumen, wenn erforderlich fachgerecht durchzuführen. Schönheitsreparaturen umfassen das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken. .....
Die Zeitfolge beträgt im allgemeinen:
bei Küchen ... - 3 Jahre
bei Wohnräumen ... - 5 Jahre
übrige Räume ... - 7 Jahre
b) ...
c) Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Wohnung in fachgerecht renoviertem Zustand zu übergeben. Weist der Mieter jedoch nach, dass die letzten Schönheitsreparaturen innerhalb der obengenannten Zeitfolgen durchgeführt worden sind, und befindet sich die Wohnung in einem einer normalen Abnutzung entsprechenden Zustand, so muss er anteilig den Betrag an den Vermieter zahlen, der aufzuwenden wäre, wenn die Wohnung im Zeitpunkt der Vertragsbeendigung beendet würde; dasselbe gilt, wenn und soweit bei Vertragsbeendigung die obigen Zeitfolgen seit Beginn des Mietverhältnisses noch nicht vollendet sind. Als Preisgrundlage gilt das Anbgebot einer anerkannten Firma. ...
So weit der Mietvertrag. Wir wohnen seit etwas über 2,5 Jahren in dem Haus. Unser Vermieter hat uns heute mitgeteilt er hätte gerne rund 700 €, weil der Nachmieter gerne das Haus nach seinen Wünschen eh renovieren möchte.
siehe anderer Thread ! Dort steht die Antwort!
Gruß Justice
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
12 Antworten
-
1 Antworten
-
46 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten