Berechnung von ungewollter Dienstleistung

7. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Picster
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Berechnung von ungewollter Dienstleistung

Hallo,
da das mein erster Beitrag in diesem Forum ist bitte ich wegen eventuellen Unwissenheiten ein Auge zuzudrücken.

Also es geht um folgendes:
Ich habe bei einem chinesischen Internetshop ( Nicht zum ersten mal) etwas bestellt, nach 1 Woche in etwa kam ein Brief der GDSK in dem geschildert wurde dass bestimmte Unterlagen (Kaufbeleg, Artikelbeschreibung o.Ä.) für die Verzollung benötigt werden.
Ich habe mich schon gewundert da ich bisher immer persönlich zum Zollamt Augsburg kommen musste und dort die Verzollung selbst vornehmen musste oder DHL/DPD es selbstständig Verzollt und an der Tür abgerechnet hat.

Da in dem Brief der Absatz:"Hiermit verpflichten wir uns, alle auf der Sendung ruhenden Kosten zu bezahlen" enthalten und zu unterschreibenwar, wurde ich etwas stutzig da ich schon fast vermutete dass irgendwelche horrenden Zusatzgebühren aufgeschlagen werden würden.

Deshalb habe ich die geforderten Dokumente (Kaufbelegt) direkt per E-Mail an die GdSK geschickt da auf dem schreiben auch eine E-Mail Adresse angegeben war.

In dieser E-Mail jedoch habe ich explizit dazugeschrieben:
"Mit dieser E-Mail verpflichte ich mich alle auf der Sendung
ruhenden&/entstehenden Zollgebühren für die Sendung "XXX" zu bezahlen."

Wobei ich eben explizit "Zollgebühren" und nicht "Bearbeitungsgebühren" bzw "Anfallende Kosten" geschrieben habe.

Da ich keine weitere E-Mail oder Kontaktaufnahme bekommen habe bin ich davon ausgegangen dass es jetzt seinen regulären Weg gehen wird (wie bei DHL / DPD wo dann an der Haustür der entstandene Zoll abgerechnet wird, ohne Gebühren).

Als ich Heute Abend nach Hause kam hatte meine Freundin das Paket und einen Brief dazu schon angenommen. Darin war eine Rechnung über ~42 Euro von denen gerade einmal ~17 Euro Zoll war, der Rest bestand aus einer Abwicklungsgebühr.

Da ich mich ja Ausdrücklich nicht dazu bereit erklärt habe diese Gebühr zu zahlen habe ich direkt bei der angegebenen Telefonnummer angerufen um das Problem zu schildern, der ausgesprochen unfreundliche Mitarbeiter meinte jedoch nur dass er solche Anfragen täglich mehrmals bekomme und er "keinen Bock" darauf habe und er einfach die Rechtsabteilung einschaltet falls ich nicht zahlen werde. Auf meine Aufforderung mir doch bitte eine Kopie meiner Einwilligung, diese Gebühr zu übernehmen, zukommen zu lassen ging er nicht einmal Ansatzweise ein und meine Stammdaten haben Ihn auch nicht interessiert.

Ich finde das Verhalten unverschämt da Er ja gar nicht einmal nachvollziehen kann ob es Berechtigt ist die Gebühr zu verlangen ohne zu wissen mit wem er redet, also gar nicht weiß ob der jenige eben zugestimmt hat diese gebühren zu zahlen.

Wie soll ich mich jetzt verhalten? Wenn ich die Rechnung einfach nicht zahle werde ich ja eine 08/15 Abmahnung erhalten da niemals irgendjemand erfahren wird dass ich überhaupt angerufen habe.
Zudem erkläre ich mich natürlich gerne dazu bereit die enstandenen Zollgebühren zu bezahlen, so wie es bei jedem anderen Zusteller üblich ist.

Für Hilfe wäre ich sehr dankbar!
Raffaele

-- Editiert von Picster am 07.01.2009 18:49

-- Editiert von Picster am 07.01.2009 18:50

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

Wenn eine solche Gebühr anfällt, ist das unabhängig davon, ob du vorab der Zahlung einer solchen Gebühr zugestimmt hast, weil dies dann mit Sicherheit gesetzlich geregelt ist.

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#2
 Von 
Picster
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich habe eigendlich auf eine etwas sachlichere Aussage gehofft als ein "weil dies dann mit Sicherheit gesetzlich geregelt ist".

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#3
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

Es handelt sich um eine Dienstleistung und nicht um gesetzlich geregelte "Gebühren", allerdings um eine Dienstleistung, die viele gar nicht wünschen und schon gar nicht zu den Kosten und wenn es um relativ preiswerte Lieferungen geht. Da schlagen sie insbesondere zu Buche. DHL ist die Ausnahme, nicht die Regel.

Es kommt darauf an, mit welchem Versender der Händler versendet. Vielleicht sollte man schon im Vorfeld darauf achten, wenn sich einem die Möglichkeit bietet.

http://testberichte.ebay.de/Vorsicht-beim-Versand-mit-EMS-GDSK-von-China-Hong-Kong_W0QQugidZ10000000004608821

Näheres (mit Pro und Contra) findet man in diesem Thread, der über Jahre geht.

http://forum.cinefacts.de/111110-zollgebuehren-bei-priv-postlern-gls-dpd-fedex-ups-nicht-legitim.html

Es scheint, dass da Klärungsbedarf durch ein Gericht bestehen könnte, zumal die Höhe der Rechnung ja festzustehen scheint, der Empfänger der Sendungen aber nicht darüber aufgeklärt wird, sondern im Dunkeln darüber gelassen wird, was auf ihn zukommt.

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#4
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

> zumal die Höhe der Rechnung ja festzustehen scheint, der Empfänger der Sendungen aber nicht darüber aufgeklärt wird, sondern im Dunkeln darüber gelassen wird, was auf ihn zukommt.

Seit wann befreit es einen von der Zahlungspflicht, wenn man den Preis der Dienstleistung, die man beauftragt, nicht kennt?

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#5
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

> Seit wann befreit es einen von der Zahlungspflicht, wenn man den Preis der Dienstleistung, die man beauftragt, nicht kennt?

In den meisten Fällen wusste der Kunde von einem Auftrag überhaupt nichts, das Paket wurde geliefert und es wurde eine Rechnung über eine Dienstleistung präsentiert. Hier soll der Kunde praktisch eine Blankovollmacht geben, ohne überhaupt darüber aufgeklärt worden zu sein, um was es geht.

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#6
 Von 
Picster
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe gerade nochmal den ersten Brief genauer angesehen und auf der Rückseite stand noch:

"Wir weisen darauf hin, dass ab dem siebten Werktag Lagergebühren in Höhe von 4,23 Euro pro Tag anfallen.
Abfertigungsgebühren / Dienstleistungen 21,50 Euro netto
Verauslagte Zölle und Steuern werden Ihnen in Rechnung gestellt."

Also wird quasi auf die 21,50 Eur hingewiesen.

Ich muss aber ehrlich sagen dass ich damals beim lesen nicht verstanden habe da es absolut kein deutscher Satz ist einfach nur ohne Zusammenhang "Abfertigungsgebühren / Dienstleistungen 21,50 Euro netto" zu schreiben.
Ich bin davon ausgegangen dass diese anfallen wenn man ab dem 8. Tag die Lagergebühren zahlen muss.

Davon abgesehen habe ich mich ja nicht dazu bereit erklärt irgendwelche Gebühren des Unternehmens zu zahlen sondern eben NUR den Zoll.
Wenn das Unternehmen damit ein Problem gehabt hätte wäre es besser gewesen erst noch einmal nachzufragen anstatt eine Rechnung über etwas auszustellen von dem ich im Vorraus schon nicht zugestimmt habe.

Da ja eigendlich extra ein Haken & eine Unterschrift gemacht werden muss dass diese Kosten getragen werden und ich eben dies NICHT getan habe kann mir dann doch meiner (Unwissenden) meinung nach eben Dies nicht in Rechnung gestellt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

> da es absolut kein deutscher Satz ist einfach nur ohne Zusammenhang "Abfertigungsgebühren / Dienstleistungen 21,50 Euro netto" zu schreiben.

Komisch, auf meinen Rechnungen steht auch nie "Für 23 SMS im Monat Mai erlauben wir uns, 5,49 EUR zu berechnen", sondern "Mai: 23 SMS, 5,49 EUR". Und trotzdem verstehe ich das. ;)

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#8
 Von 
Picster
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Äpfel und Birnen?
Du hast ja auch den Handyvertrag bewusst abgeschlossen.

Wenn dein Auto in der Werkstatt ist und du kriegst einen Kostenvoranschlag auf dem steht dass der Auspuff defekt ist und das Öl gewechselt werden sollte und du schreibst darauf hin dass du gerne hättest dass der Auspuff gewechselt wird, woraufhin die Werkstatt das Auto zurückbringt und dir eine Rechnung über beides Ausstellt ist das dann ok? Ich finde nicht.

PS: Du solltest deinen Handyanbieter wechseln ;)

Zudem würde ich mich freuen wenn es hier etwas sachlicher zugehen würde und nicht wie am Stammtisch.
Wenn ich solche Meinungen wie die von dir, Wellkamp, einholen will muss ich nur meine Arbeitskollegen fragen.
Und selbst dort (obwohl es alles Grafiker sind) bekomme ich qualifiziertere Aussagen.

-- Editiert von Picster am 08.01.2009 12:15

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#9
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

> Wenn dein Auto in der Werkstatt ist und du kriegst einen Kostenvoranschlag auf dem steht dass der Auspuff defekt ist und das Öl gewechselt werden sollte und du schreibst darauf hin dass du gerne hättest dass der Auspuff gewechselt wird, woraufhin die Werkstatt das Auto zurückbringt und dir eine Rechnung über beides Ausstellt ist das dann ok?

Das ist auch Äpfel/Birnen.

Was du meinst, ist eher:
Der A bestellt beim McDoof ein Maxi-Menü und sagt "ich zahle aber nicht die Pommes". Muß er dann das Menü nicht komplett zahlen, wenn er es bekommt?


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#11
 Von 
Picster
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank Mirk,
das hat mir sehr weitergeholfen!

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