Bereitstellung Spind für Dienstbekleidung

7. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
jaykayham
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 10x hilfreich)
Bereitstellung Spind für Dienstbekleidung

Hallo, mir brennt eine Frage unter den Nägeln - vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Leider nimmt sich der BR der Sache nicht an, weil der AG aus deren Sicht im Recht sei.

Ich arbeite bei einer Personal-Leasing Firma; jeden Morgen bei Dienstantritt erfahre ich erst, welchem Unternehmen ich zugeteilt werde. Daher habe ich zig Uniformen/Accessoires (Krawatten, Lanyards) passend zu den verschiedenen Unternehmen für die ich arbeite. Noch dazu kann es passieren, dass ich von einer Firma abgezogen, mich umziehen und dann für eine andere Firma neu einkleiden muß.

Der AG hat jetzt die Umkleide verkleinert und stellt einen abschließbaren Spind nur noch für die Arbeitszeit zur Verfügung- ich hatte vorher einen Spind dauerhaft. Nun stehe ich vor dem Dilemma, jeden Tag einen Koffer mit mir zur Arbeit zu schleppen, um meine ganzen Dienstbekleidungen unterzukriegen; mit dem Fahrrad zur Arbeit zu fahren ist daher unmöglich geworden.

Muss in diesem Fall der AG nicht eine dauerhafte Lösung -wie zuvor- schaffen? Kollegen die ihren "Koffer" auf der Arbeit für die nächste Schicht stehen gelassen haben (weil sie mit dem Fahrrad kommen) wurden schon beklaut...

Kann mir jemand weiterhelfen, oder mir eine Argumentations-Hilfe geben? Denn der zustand ist untragbar. DANKE!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Wenn ich das Stichwort Bereitstellung eines Spindes google , komme ich zur anderen Lösungen.
Vor allem macht mich Staunen, dass Du offenbar eine Menge an Outfits vorrätig hältst und mit dir herum schleppt. Das erscheint mir doch reichlich merkwürdig. Und es kann meines Erachtens eigentlich überhaupt nicht sein, dass das zu deinen arbeitnehmerpflichten gehört. Erwarten würde ich, dass du dich bei jeder Firma vor Ort entsprechend einkleidest. Es könnte also sein, dass die Lösung deines Problems auf einer anderen Ebene zu suchen ist.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119668 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von jaykayham):
Muss in diesem Fall der AG nicht eine dauerhafte Lösung -wie zuvor- schaffen?

Das würde ich so sehen.

Ich kann auch nicht erkennen, das er Arbeitnehmer überhaupt verpflichtet ist, die Uniformen zu Hause aufzubewahren oder in seinem eigenen Koffer herum zu schleppen.


Ich würde die Sachen der Sekretärin morgen früh ohne Koffer auf den Tisch legen und mitteilen man möge sich bitte darum kümmern die nicht benötigte Dienstkleidung entsprechend zu lagern und dir dann zum Einsatz zur Verfügung zu stellen.
Das ganze unter Zeugen die nicht Angestellte der Firma sind.


Hat man was bezüglich der Kleidung etc. unterschrieben?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
jaykayham
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Das erscheint mir doch reichlich merkwürdig. Und es kann meines Erachtens eigentlich überhaupt nicht sein, dass das zu deinen arbeitnehmerpflichten gehört.


Wieso?! Ich arbeite an einem grossen deutschen Flughafen. Jeden morgen werde ich einer anderen Fluggesellschaft zugeteilt und muss deren Uniformwuenschen entsprechen. Schliesslich sollen die Fluggaeste denken, sie wuerden von einem Mitarbeiter der Airline bedient werden...

Ja, gegooglt habe ich selbstverstaendlich auch - aber aehnlich der Aussage vom BR und dem AG steht immer nur etwas dazu in Verbindung "waehrend der Arbeitszeit"! Also, verlangt der AG das tragen einer Uniform/Dienstkleidung, muss er eine Umkleide und Spind zum Zwecke des Kleidungswechsels bereitstellen - was mir aber nichts bringt.


-- Editiert von jaykayham am 08.01.2018 10:09

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Es gab vor längerer Zeit einen schönen Film: Lina Braake. Untertitel: Die Interessen der Bank sind nicht die Interessen, die Lina Braake hat. Will sagen: dass die Fluggesellschaften dich in ihren Uniformen sehen wollen, ist klar - aber nicht dein Problem. Und du musst es auch nicht zu deinem machen. Deswegen: nicht einzusehen, dass das zu deinen Arbeitnehmerpflichten gehört. Sonst kannst du dir ja gleich ein Wohnmobil zulegen - da hast du einen Kleiderschrank und kannst dich umziehen. (Vorsicht: Ironie)
Eine arbeitnehmerfreundliche und sachgerechte Lösung könnte evtl. so aussehen, dass du dich morgens meldest und gesagt bekommst, wo du dich einzufinden hast - und dein AG gibt dir die entsprechende Kleidung oder sagt dir jedenfalls, wo die ist.

-- Editiert von blaubär+ am 08.01.2018 11:10

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