Hallo zusammen,
bei einer Mietwohnung handelt es sich um eine Eigentumswohnung in einer Wohnanlage mit insgesamt 20 Eigentumswohnungen. Jedes Jahr erstellt die Hausverwaltung die WEG-Abrechnungen für die jeweiligen Wohnungseigentümer.
Der Vermieter reicht die Abrechnung einfach an den Mieter weiter und hat lediglich die Posten "Rücklage" und "Verwalterkosten WEG-Gemeinschaft" herausgestrichen.
Nach meiner Erinnerung gibt es aber typischerweise noch weitere Positionen, die nicht auf den Mieter umgelegt werden können. Beispielsweise muss nach meiner Erinnerung wohl die Hausmeistertätigkeit nach Reparaturen und Wartung getrennt werden.
Weiß jemand, wo ich dazu nähere Informationen finde?
Danke und Gruss
Jens