Beschädigter Carport-Balkon

4. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Susanne Klaus
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Beschädigter Carport-Balkon

Guten Morgen, ich bitte um Hilfe.
Ein Zusteller fuhr mit seinem Auto rückwärts gegen meinen Carport, der gleichzeitig ein Balkon ist. Die Verursachung ist klar und wird nicht bestritten.
Laut Kostenvoranschlag der Firma für die Reparatur ca. 2800 €. Die Versicherung bezweifelt dies und setzt den Schaden/Wiederinstandsetzung auf ca. 2300 € an.(ohne das jemand vor Ort war, nur auf Grund von Bildern die ich eingereicht habe) Zudem fordert die Versicherung mich auf einen zweiten Kostenvoranschlag einzuholen.

Bin ich verpflichtet einen zweiten Kostenvoranschlag einzuholen?
Muss die Versicherung mir den Schaden komplett ersetzen wie in Kostenvoranschlag von der Firma meines Vertrauens?

(Die Firma die mir den Carport/Balkon vor ca. 7 Jahren gebaut hat, ist dieselbe, die mir den Kostenvoranschlag macht.) Ich sehe nicht ein, dass ich als Geschädigte noch mehr Mühe habe und möchte nur den Schaden wieder so repariert haben, dass der Zustand wie vor dem Unfall ist ohne das hierbei eine Wertsteigerung entsteht.

Vielen Dank, Susanne

Wer den Schaden hat...?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Lässt sich alles diskutieren.

Es muss nicht zwangsläufig jmd vor Ort gewesen sein, um den Schaden zu prüfen. Es gibt Firmen, deren ganzes Geschäftsmodell auf der Belegprüfung basiert.
Auf der anderen Seite erkennt auch ein Laie, dass z.B. 300€ Stundenlohn nicht angemessen sind.

Dass es die gleiche Firma ist, wie beim Einbau, sagt nichts über die Qualität des Angebots aus, wie schnell erhöhen sich die Preise, wenn das Wort Versicherung gefallen ist.

Das Problem ist, man vertraut der Firma, obwohl es genauso gut sein könnte, dass diese überzogen kalkuliert hat.
Von Natur aus ist die Versicherung böse.

Schon mal die Beanstandung der V mit der Firma besprochen? Wie begründet die V die Abweichungen, sicher nicht einfach aus dem Bauch heraus.
Und ich halte es durchaus für üblich, einen zweiten KVA einzuholen - würde jeder normale Mensch machen, wenn keine Versicherung im Spiel ist.

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#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Susanne Klaus):
Laut Kostenvoranschlag der Firma für die Reparatur ca. 2800 €. Die Versicherung bezweifelt dies und setzt den Schaden/Wiederinstandsetzung auf ca. 2300 € an.(ohne das jemand vor Ort war, nur auf Grund von Bildern die ich eingereicht habe) Zudem fordert die Versicherung mich auf einen zweiten Kostenvoranschlag einzuholen.

Genau aus dem Grund darf sich eben der Geschädigte einen Rechtsanwalt als Beistand auf Kosten der Versicherung nehmen. Vielleicht sollte man dies kurz und knapp mal der Versicherung mitteilen und einen RA vor Ort aufsuchen.
Einen Kostenvoranschlag muss die Versicherung vielleicht in der Schadenshöhe nicht akzeptieren, darum sollte man vielleicht auch den Vorschlag unterbreiten, man würde auf deren Kosten einen Gutachter beauftragen, auch hier gilt, einen von der Versicherung bestellten Gutachter muss man nicht akzeptieren.
Daher sollte man bei der kleinsten Unstimmigkeit nicht groß herum diskutieren, sondern eben gleich zum RA gehen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Vermutlich werden die beschädigten Teile nicht durch 7 Jahre alte Teile ersetzt, sondern durch Neuteile. Also wird ein Abzug "alt-für-neu" stattfinden.

Reguliert wird nämlich nur der Schaden, nicht mehr und nicht weniger.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Susanne Klaus
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.

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#5
 Von 
Susanne Klaus
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.

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