Mich würde interessieren, wie es mit den Besitzansprüchen aus einer eheähnlichen Beziehung nach deren Ende aussieht.
Während der gemeinsamen Zeit wurde ein Haus gebaut, welches noch eine lange Laufzeit an Abzahlungsraten hat.
Desweiteren wurde ein gemeinsames Sparbuch angelegt, allerdings nur auf den Namen eines Partners, auf welches der Nichtinhaber jedoch den größtteil einzahlte.
Wie sieht es im allgemeinen mit den Ansprüchen auf die in der gemeinsamen Zeit erwirtschafteten Dingen aus ??
Würd mich freuen bald etwas zu hören.
Besitzansprüche nach einer eheähnlichen Beziehung
12. Januar 2003
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Frage vom 12. Januar 2003 | 14:05
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Besitzansprüche nach einer eheähnlichen Beziehung
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#1
Antwort vom 12. Januar 2003 | 21:06
Von
Status: Frischling (34 Beiträge, 0x hilfreich)
So weit ich weiß gehört jedem das was er per Vertrag unterschrieben hat. Also das Sparbuch gehört dem Inhaber. Ich kann eine gütliche Trennung nur empfehlen.
Und jetzt?
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