Bestellung storniert, Ware erhalten, Probleme mit

7. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
sk8erboi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Bestellung storniert, Ware erhalten, Probleme mit

Hallo an alle,
Ich habe mir am 15.12.14 einen Monitor bei einem Amazon Marketplace bestellt.
Soweit lief noch alles normal. Email von amazon und extra email vom Verkäufer.
Dann kam am 16.12. eine mail das nicht an Packstation geliefert werden kann. Ich habe alternativ die Adresse meiner Mutter angegeben.
Am 17.12. kam die Nachricht vom VK das Ware nicht vorrätig ist und Frage nach Stornierung.
Am 18.12. habe ich die Stornierung angegeben und eine Bestätigung vom VK erhalten. Ausserdem kam von amazon marketplace ebenfalls die Bestätigung der Stornierung.
Am 19.12. wurde mir ohne Kommentar eine mail weitergeleitet das der Monitor vom Hersteller schon verschickt wurde. Der VK schickte ausserdem eine mail mit dem Text "Da sie den Monitor nun doch erhalten haben, müssen wir die Bestellung wieder aktivieren". Meine Mutter hat das Paket schon angenommen.
Habe daraufhin amazon eingeschalten. Die haben mir da eigentlich gut geholfen, obwohl sie keine Rückerstattung leisten können.
22.12. Email von amazon an VK: "Weitere Angaben: Artikel von kunde würde storniert,aber kunde hat doch die ware erhalten.Kunde braucht aber die ware leider nicht mehr und will die ware an Sie zurückgesenden.Kunde bekommt aber die meldung die portokosten zu bezahlen,kunde hat keine schuld das die ware eingeliefert worden ist und sollte die portokosten nicht übernehmen.Analigen ist ob Sie die portokosten übernehmen oder erstatten .Wir bitten Sie, diesen Fall zu untersuchen und sich mit dem Kunden in Verbindung zu setzen. Bitte beachten Sie, dass der Kunde eine Rückmeldung in Deutsch bevorzugt."
Daraufhin die Antwort vom VK: "Rücksendung aus Kulanz genehmigt."
Am 23.12. Sofort zur Post und Paket unfrei weggeschickt.
Annahme wurde vom VK verweigert und nach Nachfrage von mir kam heute folgendes: "Die Vereinbarung sah gem. den Amazon Richtlinien vor, dass wir den TFT zurücknehmen.
Natürlich müssen Sie aber , gem. geltender Gesetzeslage, die Rücksendekosten zu uns tragen, unfreie Sendungen werden von unserem
Wareneingang nicht angenommen. Deswegen bekommen Sie ja auch z.B. von Amazon ein Rücksendeticket.
Der Betrag wird in Kürze von Ihrem Konto abgebucht und bei Rückerhalt des Monitors wieder gutgeschrieben."

Was soll ich jetzt machen?
Muss 15 euro an Post bezahlen für Ware die ich überhaupt nicht wollte.

Danke fürs
Lesen und hoffe auff viel hilfe

Gruß

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
Muss 15 euro an Post bezahlen für Ware die ich überhaupt nicht wollte.

Du hast doch die Bestätigung, dass du die 15€ dann wieder gutgeschrieben bekommst.
Ein unfreier Rückversand ist halt immer sehr problematisch. Es wäre besser gewesen vorab nochmal zu klären und sich die Rücksendekosten ggf. überweisen zu lassen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Das ist jetzt etwas verworren... daran ist aber auch Deine unfreie Rücksendung verantwortlich.

Mal Schritt für Schritt:
- Es ist fraglich, ob es einen Kaufvertrag gab, in der Regel sehen die Händler-AGB vor, dass der erst mit dem Versand zu Stande kommt. Im konkreten Fall war der aber erst nachdem Du Dein Kaufangebot zurückgezogen hast. Ist letztendlich aber egal, es gab eine von beiden Seiten bestätigte Stornierung, also besteht kein Kaufvertrag.
- dass das Paket trotzdem an Dich herausging ist das Problem des Händlers, nicht Deines. Für die Rücksendung hat damit er aufzukommen. Seine Ansicht, dass Du den Rückversand zahlen musst, basiert auf dem Fernabsatzgesetz, das hier aber gar nicht anzuwenden ist, da es keinen Vertrag gab.
- die unfreie Rücksendung war unter Umständen ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht - wobei das mit pauschal 15€ bei einem Monitor evtl. sogar noch im Rahmen ist, da kann man bei >10 kg bei DHL auch so schon bei 14,99€ liegen. Dennoch hätte man um ein Rücksendeetikett bitten sollen oder eben mit den Versandkosten in Vorleistung gehen müssen.
- die Nichtannahme war aber auch wieder ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht, durch den dadurch notwendigen zweiten Versand entstehen wieder Kosten.
- der Händler hat kein Recht, bei Dir Geld abzubuchen, da kein Vertrag besteht.

Ich würde dem Händler etwas in der Art schreiben:

quote:
Sehr geehrte Damen und Herren,
es lag eine von beiden Seiten akzeptierte Stornierung des Vertrages vor, damit besteht zwischen uns kein Kaufvertrag. Daher besteht auch kein Recht, eine Abbuchung von meinem Konto vorzunehmen. Diese untersage ich Ihnen ausdrücklich und kündige an, diese umgehend zurückzubuchen.
Dass die Ware dennoch an mich versendet wurde, ist mir nicht zuzurechnen und daher auch nicht mein Problem. Für den Rückversand haben Sie aufzukommen, die Regelungen des Fernabsatzgesetzes sind mangels Vertrag hier nicht anzuwenden.
Ich sehe ein, dass der unfreie Versand evtl. ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht war, für Ihre Nichtannahme gilt aber dasselbe. Da ich keine rechtliche Verpflichtung sehe, für den Rückversand in Vorleistung zu gehen, fordere ich Sie auf, mir ein Rücksendeetikett zuzusenden oder mit mir einen Termin für die Abholung zu vereinbaren. Nach Erhalt eines Rücksendeetiketts werde ich die Ware umgehend an Sie zurücksenden. Die Mehrkosten für den unfreien Versand übernehme ich, allerdings sind sie rechtlich verplichtet, mir zumindest die Versandkosten des günstigsten Versandweges in Höhe von x,xx € [1] zu ersetzen. Ich fordere Sie auf, diese bis zum xx.xx.xxxx [2] auf mein Konto xxxxx [3] zu überweisen.

[1] Kenne die Größe des Pakets nicht, da mal schauen, was es bei einem für Dich gut erreichbaren Paketdienst kostet.
[2] Ein Datum einsetzen, dass mindestens 14 Tage in der Zukunft liegt
[3] Deine Bankdaten

Nachtrag: Der letzte Absatz mit der Erstattung der Versandkosten ist etwas wackelig. Die Argumentation basiert darauf, dass bei Annahme des unfreien Paketes nur die 15€ an Kosten entstanden wäre, von denen er aber den die normalen Versandkosten überschreitenden Teil von Dir zurückverlangen hätte können. Damit wäre der Händler für die Kosten des zweiten Versandes und für die Kosten eines "Normalversandes" beim ersten Versuch verantwortlich.
Man kann aber nun auch argumentieren, dass Du die Situation mit dem unfreien Versand überhaupt erst verursacht hast und die Ablehnung des unfreien Pakets gerechtfertigt war (evtl. über AGB abgesichert). Dann müsste der Händler nur den zweiten Versuch bezahlen, der erste würde an Dir hängenbleiben.
Bin mir da nicht ganz sicher, probieren kann man es aber mal, das Geld (teilweise) zurückzubekommen.


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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

-- Editiert JogyB am 07.01.2015 18:52

-- Editiert JogyB am 07.01.2015 18:59

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Es gibt genügend Urteile, dass der Händler bei einer Rücksendung im Fernabsatz ein unfrei versendetes Paket annehmen muss. Er darf dann allerdings die dadurch verursachten Mehrkosten von der Rückerstattung abziehen. Ich würde das hier analog dazu sehen.

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Stimmt, war mir nicht mehr sicher, mit ein wenig Recherche wäre es klar gewesen.

Von daher passt mein Formulierungsvorschlag, man könnte ihn allenfalls noch ein klein wenig abwandeln, um die Annahmepflicht des unfreien Pakets zu betonen.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Man hat sich auf eine Stormierung geeinigt.

Man hätte sich darauf beschränken sollen, dem Händler mitzuteilen, das die Ware zur Abholung bereit steht.

Da der Händler aber nun die Rücksendung aus Kulanz genehmigt hatte, war die unfreie Rücksendung keine kluge Entscheidung. Der Händler schuldet nur die Erstattung von 1x reguläre Versandkosten, der Rest bleibt am Kunden hängen.



Die Lastschriftgenehmigung würde ich umgehend zurückziehen, schriftlich, Zustellung möglichst gerichtsfest nachweisbar.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sk8erboi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

@JogyB
Danke für die Hilfe.

Ich hab deinen/ihren Text, entsprechend angepasst, als Vorlage verwendet.
Es kam ziemlich schnell eine Antwort dass mir ein Rücksendeschein zugeschickt und das Geld für den ersten Versand erstattet wird.
Endlich ist das Thema erledigt.
Und ich werde mich hüten jemals wieder unfrei zu schicken oder in Vorleistung zu gehen.

Grüße sk8erboi

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1x Hilfreiche Antwort

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