Hallo zusammen,
folgende Problemstellung:
Meine Freundin ist nach 10 Jahren Mietzeit aus ihrer Wohnung(die Sie auch lt. Mietvertrag in renoviertem Zustand übernommen hat) ausgezogen und hat mit der Vermieterin vereinbart, dass keinerlei Renovierungen/Schönheitsreparaturen von ihr durchgeführt werden müssen, sie sich aber durch teilweise Verrechnung der Kaution (gesamt 940,00 €) an der fachgemäßen Gesamtrenovierung der Wohnung in angemessenem Maße beteiligt. Das bedeutet, dass die Wohnung lediglich in besenreinem Zustand übergeben worden ist. Bei der Übergabe gab es eine Übereinkunft meiner Freundin und der Vermieterin, dass der Anteil der Mieterin an der Renovierung der Wohnung anhand eines Kostenvoranschlags einer Firma berechnet wird (steht so im Übernahmeprotokoll!), jedoch HÖCHSTENS 500,00 € beträgt(mündlich vereinbart, steht NICHT im Übernahmeprotokoll). Dumm gelaufen, denke ich mal.
Jedoch beträgt lt. einer Mail der Kostenvoranschlag für die Gesamtrenovierung der Wohnung 3500,00 €
umfasst:
Zitat:ca. 51 qm Boden mit Flies abdecken und mit Tesaband fixieren. 120,--
ca. 80 qm Rauhfaser abnehmen und ersetzen qm / 7,30 584,--
Löcher, Risse, lose Farbe und Feuchtigkeitsflecken, fachgerecht schließen bzw bearbeiten.
ca. 8 Stunden std / 35,-- 280,--
ca. 220 qm Decken und Wände deckend weiß streichen qm / 6,80 1496,--
6 Stck. Türblätter und Türzargen schleifen, spachteln und lackieren Stck. /160,-- 960,--
1 Stck. Wohnungseingangstür mit Zarge 1seitig schleifen, spachteln und lackieren. 90,--
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3530,--
Anmerkung: Ein Feuchtigkeitsschaden (durch einen Rohrbruch im Nachbarhaus) in einem Zimmer an einer Wand ist schon ziemlich lange her und dieser wurde lediglich trockengelegt, jedoch nicht fachgerecht wieder verputzt und tapeziert, hier ist seitens der damaligen Mitbewohnerin und meiner Freundin leider nichts weiter unternommen worden, auch der Vermieter wurde nicht informiert...
Aus diesem Grund möchte die Vermieterin die Zusage der max. Kostenbeteiligung von 500,00 € revidieren und fordert entsprechend die gesamte Kaution.
Folgende Aussagen entnehme ich dem Mietvertrag (eine Fassung aus 2008):
Zitat:Abschnitt Schönheitsreparaturen bei Vertragsende
Der Mieter ist bei Beendigung der Mietzeit verpflichtet, die gemäß §9 Ziff. 2 des Mietvertrages fälligen Schönheitsreparaturen auf seine Kosten durchzuführen bzw. durchführen zu lassen.
Sind bei Beendigung des Mietverhältnisses in einzelnen oder sämtlichen Mieträumen die Schönheitsreparaturen nach §9 Ziff. 2 noch nicht fällig, ist der Mieter verpflichtet, die hierfür entstehenden Renovierungskosten unter Berücksichtigung des tatsächlichen Abnutzungsgrades auf der Grundlage des Kostenvoranschlags einer Fachfirma zeitanteilig gemäß nachfolgender Regelungen zu tragen:
Hier folgen einige Fristen, die ich entsprechend noch nachreichen kann.
Der Mieter ist jedoch berechtigt, statt dieser quotenmäßigen Kostenbeteiligung die noch nicht fälligen Schönheitsreparaturen selbst sach- und fachgerecht bis zum Ende der Mietzeit auszuführen.
[...]
Kommt der Mieter trotz Nachfistsetzung einer bei Vertragsende bestehenden Renovierungsverpflichtung nicht nach, ist der Vermieter berechtigt, diese Arbeiten selbst in Auftrag zu geben und die hierfür erforderlichen Kosten, einen evtl. Mietausfall und alle sonstigen Verzugsschäden vom Mieter ersetzt zu verlangen.
Mir ist bewusst, dass dieses Thema hier im Forum bereits zur Sprache kam, hier geht es dennoch zusätzlich noch um die verzwickte Situation.
Was bleiben uns für Optionen? Mir ist bewusst, dass hier einiges schiefgelaufen ist, aber das ist leider nicht zu ändern.
Ich hoffe jemand kann uns helfen.
MfG
Phil